Wie lange darf man eigentlich einen Inspektionstermin überziehen, ohne eine bestehende Garantieverlängerung zu gefährden?
Unsere Göttin hat uns am Samstag darüber informiert, dass in 20 Tagen eine Inspektion fällig sei. Und soeben wurde ich im Auftrag vom TÜV Rheinland angerufen, dass man uns für einen Werkstatttest auserkoren habe. Der Termin wird in Abhängigkeit vom Terminkalender des TÜV-Ingenieurs und der Werkstatt vereinbart. Was ist, wenn der erst im Mai möglich ist?
Interessant ist, dass es Vorgaben für die Auswahl der Werkstatt gibt. So darf man z.B. die letzten 30 Monate nicht Kunde dieser Werkstatt gewesen sein. Beim Test im letzten Jahr über den TÜV-Süd hat das keinen interessiert. Und auch bei DEKRA scheint das, nach der Schilderung von Günnie, kein Kriterium zu sein.
Unsere Göttin hat uns am Samstag darüber informiert, dass in 20 Tagen eine Inspektion fällig sei. Und soeben wurde ich im Auftrag vom TÜV Rheinland angerufen, dass man uns für einen Werkstatttest auserkoren habe. Der Termin wird in Abhängigkeit vom Terminkalender des TÜV-Ingenieurs und der Werkstatt vereinbart. Was ist, wenn der erst im Mai möglich ist?
Interessant ist, dass es Vorgaben für die Auswahl der Werkstatt gibt. So darf man z.B. die letzten 30 Monate nicht Kunde dieser Werkstatt gewesen sein. Beim Test im letzten Jahr über den TÜV-Süd hat das keinen interessiert. Und auch bei DEKRA scheint das, nach der Schilderung von Günnie, kein Kriterium zu sein.
Gruß
Schönwetterfahrer
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