Nebelscheinwerfer mit Tagfahrlicht

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    • ettew schrieb:

      .....und er meinte, wenn die Leds nicht zu hell sind, wäre es für ihn in Ordnung!
      Wie definiert sich ein " nicht zu hell" , wenn irgendwann nach einem Schadensfall behauptet wird, dass dieser durch die Blendung nicht zugelassener LEDs mitverschuldet wurde und versucht wird mittels Gutachter den eigenen Arsch zu retten.

      Dann wird nach der "Nadel im Zulassungsjungel" gesucht und dieser in einem nicht zugelassenen Bauteil gefunden.

      Natürlich sehr unwahrscheinlich und dazu weit hergeholt.

      Man muss für sich selbst entscheiden, ob es das Risiko wert ist und selbst sollte man sich dabei nicht als Moralapostel aufspielen....jeder nach seiner Fasson ;-winke
    • "Blendung" durch Kennzeichen-LEDs halte ich für sehr unwahrscheinlich, da die Leuchtmittel von oben aus der Stoßstange auf das Kennzeichen abstrahlen...

      Wobei wir uns nun thematisch von der Front zum Heck des Autos gewandt haben.
      Grüße vom Niederrhein
      Andi :eosschwarz:
      ___________________

      *lacen; When the going gets tough the tough get going. ::064::
      Ich hasse neuerdings Rehböcke....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rigby Reardon ()

    • ettew schrieb:

      Die LED Soffitten in den Standard Kennzeichenleuchten hab ich auch schon lange drin und stören auch laut TÜV-Mensch nicht, wenn sie nicht übertrieben hell sind, ist wohl so etwas wie Ermessenssache...
      Alle was von oben nach unten scheint interresiert keinen, egal ob Kennzeichenbeleuchtung oder Umfeldbeleuchtung - Unterbodenbeleuchtung mal ausgenommen. Nur was in der Horizontale abstrahlt muß geprüft und mit E-Kennzeichnung versehen sein.
      Grüße Artur

      :cscweiss: Wer Ordnung hält, ist nur zu faul zum suchen!
    • :com: Es ist nicht relevant wie man selbst darüber urteilt, letztlich wird ein zugelassener Sachverständiger seine Expertise erstellen und eine darüber angeordnete Stelle anhand dessen ihr Urteil fällen..... ob dieser Aufwand für eine LED getrieben wird liegt dann im Schadensumfang, bzw. am damit einhergehenden Personenschaden.

      Ob das jemals vorgekommen ist weiß ich nicht und liegt wohl mehr in meiner Phantasie... :saint: ..... und nur weil man noch nie erwischt oder angehalten wurde bedeutet es nicht, das es damit erlaubt ist..... also zumindest lies man mir dieses Argument bei einer Kontrolle nicht durch... kann aber auch an meinem Gesichtsausdruck gelegen haben :whistling:

      Ansonsten erhält man halt einen Zettel, zahlt eine geringe Gebührt und stellt das Fahrzeug erneut mit den zugelassenen Leuchtmitteln in einer Prüfstelle vor und wechselt hinterher wieder auf LED...bei mir war es zuletzt ein zerkratztes Landeswappen, was innerhalb 10 Tagen erneuert und vorgeführt werden musste.... was ich als überflüssig und kindisch empfand, es so auch in der Zulassungsstelle akustisch raus lies, was dann für eine deutlich längere Verweilzeit sorgte... *devil* ..... gut hatte bereits darüber in anderer Form geschrieben, aber so ähnlich war es... ;)

      Hoheitszeichen des Landes Berlin.... nur als Erklärung was das ist :D


      ....wird nur halb abgebildet, damit man es sich nicht selbst erstellt ;)


      Das Landeswappen zeigt in silbernem Schilde einen aufgerichteten schwarzen Bären mit roter Zunge und roten Krallen. Auf dem Schild ruht eine goldene, ...


      In meinem Wohnumfeld erkennt man die modifizierte Kennzeichenbeleuchtung überwiegend schon von Weiten, zumal wenn die Einbaulage exponiert und dafür nicht konstruktiv vorgesehen ist. Diese ragen dann aus dem Lampenträger heraus und strahlen nach allen Seiten frei und vor allem sehr hell ab.

      Grundsätzlich gebe ich aber allen recht, denn wer zahlt bestimmt ^^