Passat 3G Felgen auf EOS?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Passat 3G Felgen auf EOS?

      Hallo zusammen,

      bin vor ein paar Tagen an einen schicken EOS gekommen.
      Da nun die Winterzeit naht, möchte ich rechtzeitig passende Schluppen besorgen.
      Ich habe hier noch einen Satz 16" Sepang Felgen vom Passat B8 3G.

      Wisst ihr, ob ich die Räder (mit passender Bereifung) auf dem EOS fahren kann?

      Grüße,
      Sören
    • Mach die passende Reifengröße drauf und vergiss das mit dem Sachverständigen! Brauchst du nicht. Es ist eine Original VW Felge und passt mit ET41 ohne Probleme!
      Grüße Artur

      :cscweiss: Wer Ordnung hält, ist nur zu faul zum suchen!
    • Moin.
      Es muss nicht die Reifengröße drauf, die ab Werk draufgezogen wurde.
      Wenn Du Teilegutachten machen lassen musst, nimm die Papiere von der Felge mit, und wenn die nicht vorhanden sind, hol Dir von ATU oder woher auch immer die Papiere von einer Vergleichsfelge, das hat mir schon geholfen.
    • das stimmt nicht ganz so Peter, auf meiner Original VW Golf Felge waren 235er drauf und ich wollte gerne 225er drauf machen, da die Fege aber nur mit 235er ab Werk geprüft worden waren, musste ich lt. TÜV auch wieder 235er montieren. Ansonsten hätte ich ein Festigkeitsgutachten machen lassen müßen
      lieben Gruß aus dem hohen Norden
      Beate
      :cscsw:
    • Ich hab Felgen vom ARTEON drauf.
      Original sind da 245er drauf.
      Hab mir 225er draufziehen lassen.
      Der erste TÜV sagte nöö, und da wird auch keiner sein Namen hergeben, für eine Eintragung.
      Die Felgen sind nicht für den EOS, und mit der Reifengröße getestet, so seine Aussage.
      Zum anderen TÜV dann.
      Im PC geschaut, und fand es super, dass ich von einer Vergleichsfelge Papiere bei hatte, da ihm dann wohl das suchen ersparte.
      Fotos gemacht, runde gefahren, auf Hebebühne, wieder Fotos gemacht, und anschließend Stempel und Unterschrift für die Zulassungsstelle.
    • Peter73 schrieb:

      Ich hab Felgen vom ARTEON drauf.
      Original sind da 245er drauf.
      Hab mir 225er draufziehen lassen.
      Der erste TÜV sagte nöö, und da wird auch keiner sein Namen hergeben, für eine Eintragung.
      Die Felgen sind nicht für den EOS, und mit der Reifengröße getestet, so seine Aussage.
      Zum anderen TÜV dann.
      Im PC geschaut, und fand es super, dass ich von einer Vergleichsfelge Papiere bei hatte, da ihm dann wohl das suchen ersparte.
      Fotos gemacht, runde gefahren, auf Hebebühne, wieder Fotos gemacht, und anschließend Stempel und Unterschrift für die Zulassungsstelle.
      Der erste Prüfer hat Recht!!!
      Du hast nur Glück gehabt, weil nicht nur Festigkeitsnachweis gebraucht wird, sondern auch ein Impact-Test zu der Rad-/Reifenkombination.
    • Es liegt immer im Ermessen des Prüfers, ob und was man bei solchen Aktionen s.o. raus kommt.

      Letztendlich ist der Fahrer für das Fahrzeug verantwortlich.
      1. :eosweiss: 2,0 TDI Sport und Style von 10-2013 bis 11-2016.

      2. :eosweiss: 2,0 TSI ab 09-2018 bis dato


      :cscwessrev: End Of Summer :cscweiss: End Of Snow
    • Bordobereli32 schrieb:

      Peter73 schrieb:

      Ich hab Felgen vom ARTEON drauf.
      Original sind da 245er drauf.
      Hab mir 225er draufziehen lassen.
      Der erste TÜV sagte nöö, und da wird auch keiner sein Namen hergeben, für eine Eintragung.
      Die Felgen sind nicht für den EOS, und mit der Reifengröße getestet, so seine Aussage.
      Zum anderen TÜV dann.
      Im PC geschaut, und fand es super, dass ich von einer Vergleichsfelge Papiere bei hatte, da ihm dann wohl das suchen ersparte.
      Fotos gemacht, runde gefahren, auf Hebebühne, wieder Fotos gemacht, und anschließend Stempel und Unterschrift für die Zulassungsstelle.
      Der erste Prüfer hat Recht!!!Du hast nur Glück gehabt, weil nicht nur Festigkeitsnachweis gebraucht wird, sondern auch ein Impact-Test zu der Rad-/Reifenkombination.
      Ja, leider hat der erste Prüfer tatsächlich Recht.

      Neue Regelung seit 2016 mit Impact Test... ich schreib da jetzt lieber nicht, was ich davon halte. Auf jeden Fall ist das Eintragen von Originalfelgen auf anderen Modellen extrem schwierig geworden. Mit anderer Reifengröße wir von VW für das ursprüngliche (!) Modell quasi unmöglich.

      Peter73 schrieb:

      Ich hab Felgen vom ARTEON drauf.
      Original sind da 245er drauf.
      Hab mir 225er draufziehen lassen.
      Der erste TÜV sagte nöö, und da wird auch keiner sein Namen hergeben, für eine Eintragung.
      Die Felgen sind nicht für den EOS, und mit der Reifengröße getestet, so seine Aussage.
      Zum anderen TÜV dann.
      Im PC geschaut, und fand es super, dass ich von einer Vergleichsfelge Papiere bei hatte, da ihm dann wohl das suchen ersparte.
      Fotos gemacht, runde gefahren, auf Hebebühne, wieder Fotos gemacht, und anschließend Stempel und Unterschrift für die Zulassungsstelle.

      Die Eintragung kannst du dir über den Kamin hängen. Oder schweigen, sich freuen und hoffen, dass du damit nie einen Unfall baust.

      Ich würde hier ganz sicher nicht den Moral Finger heben, ich sehe solche Sachen auch recht locker. Aber bei einem Unfall, worst case mit Personenschaden... da ist man dran. So richtig.

      Diesen Stress hat man mit Zubehörfelgen nicht. Egal welche Größe, da kann man auf dem EOS auf 20" eintragen lassen.


      Hab noch was ergänzt, ganz aktuell in einem anderen Beitrag. Würde ich dann entsprechend vorab im COC Papier abgleichen und damit (auch vorab) mit dem TÜV Prüfer besprechen ;)

      Beim uns z.B. stehen nur Rad-Reifenkombinationen bis 17" und ET44. Eine andere ET würde mir unserer nicht eintragen, war seine Aussage (23.09.2019!!!!). TÜV Nord.


      Aris schrieb:




      - Grundsätzlich hat keine Prüfinstitution was dagegen wenn Originalteile Modellübergreifen verwendet werden!
      - Voraussetzung Rad-Reifenkombination (Größe) ist in der Zulassungsbescheinigung oder im COC-Papier vermerkt!
      - Nachweis über nicht Zulässigkeit der Rad-Reifenkombination, (z.B. bei
      einer Kontrolle - COC-Papier wird nicht mitgeführt - hat im Original
      auch im Auto nichts zu suchen) liegt im Obliegenheit der
      kontrollierenden Behörde.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von groundone ()