19 Zoll ET 45 mit 235 35

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    • 19 Zoll ET 45 mit 235 35

      Hallo ihr Lieben.
      Ich weiß, dass es hier schon mehrfach diskutiert wurde. Möchte aber dennoch gern mal nachfragen, weil ich für meine Zusammenstellung keine passende Antwort gefunden habe.
      Wir beabsichtigen auf 19 Zoll mit ET 45 , 235 er 35 aufzuziehn. Nicht tiefergelegt.
      Kann das ohne Arbeiten am Kotflügel funktionieren.
      Vielleicht fährt auch der eine oder andere diese Kombi.
      Danke schon mal für eure Antworten.
      Jürgen
    • meine sind in Verbindung mit den Federn und Spurplatten eingetragen. Es sind original VW Golf talladega Felgen. Es mussten keine Veränderungen vorgenommen werden. Ich musste nur das Traglastgutachten von VW vorlegen
      lieben Gruß aus dem hohen Norden
      Beate
      :cscsw:
    • Hallo ihr Lieben.
      Nach all den Beiträgen und Diskusionen hier im Forum, war ich heute bei meinem Freundlichen.
      Laut dessen Aussage, und er macht TÜV in seinem Haus, ist generell die Auflage zu erfüllen, welche bei der entsprechenden Reifengröße steht.
      Sollte dort stehen, dass an der 2. Achse Änderungen vorzunehmen sind, Lippe umlegen o.ä. dann wäre das so.
      Probieren, und Eintragen wenns drunter passt wär nicht mehr.
      Oder hat jemand andere Erfahrungen im letzter Zeit gemacht? :S
    • ich habe vorher den Tüv per Mail angeschrieben mit dem jetztigen Zustand sowie der gewünschten Felge mit Bereifung ( in meinem Fall noch die Tieferlegung und die Spurplatten) und was ich vorlegen müsste zur Eintragung.
      Somit war ich auf der sicheren Seite und hatte alle Papiere dabei, wie gesagt war meine Felge 8x19 aber auch mit 235er Bereifung (ET 50 mit 15er Spurplatten so das ich dann auf ET 35 komme) und ich hatte keine Probleme bei der Einzelabname, es mußte auch leine Nase umgelegt werden
      lieben Gruß aus dem hohen Norden
      Beate
      :cscsw:
    • Hollsteiner schrieb:

      Hallo ihr Lieben.
      Nach all den Beiträgen und Diskusionen hier im Forum, war ich heute bei meinem Freundlichen.
      Laut dessen Aussage, und er macht TÜV in seinem Haus, ist generell die Auflage zu erfüllen, welche bei der entsprechenden Reifengröße steht.
      Sollte dort stehen, dass an der 2. Achse Änderungen vorzunehmen sind, Lippe umlegen o.ä. dann wäre das so.
      Probieren, und Eintragen wenns drunter passt wär nicht mehr.
      Oder hat jemand andere Erfahrungen im letzter Zeit gemacht?
      Der Freundliche, sowie jede andere Werkstatt kann dich nur auf die Auflagen in den Papieren aufmerksam machen und darauf hinweisen! das Schlusswort hat aber die Stelle, die die Eintragung vornimmt. Daher kann dir hier keiner ein Versprechen machen, dass das ohne Änderungen geht!
      Grüße Artur

      :cscweiss: Wer Ordnung hält, ist nur zu faul zum suchen!