Aussicht auf die hochwertige Aufrüstung von klassischen Halogen Schweinwerfern

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Aussicht auf die hochwertige Aufrüstung von klassischen Halogen Schweinwerfern

      Hallo Ihr Lieben,


      ich hatte bisher immer eine schlechte Meinung zu den (recht billig) gemachten China H7 LED Birchen.

      Doch offenbar nehmen sich jetzt die bekannten hocherwertigen deutschen Hersteller des Themas an:
      focus.de/auto/ratgeber/sicherh…-verboten_id_7946455.html

      Der Beitrag verweisst auf einen ADAC Test Beitrag, den ich jedoch noch nicht gefunden habe.

      Es wäre übriegens schön, wenn das allen alten Autos zu besserem Licht verhelfen würde. Nur müsste sichergestellt werden, dass eine Blendung des Gegenverkehrs durch schmutzige Scheinwerer/zu hohe Einstellungen/zu viel Licht unterbleibt.

      Wäre schön wenn der Gesetzgeber da mal in den Quark käme.


      LG,
      Lichtgestalt
    • Ich war auch immer legal unterwegs mit klassichen Halogen Birchens.

      Jetzt eben mit Xenon. Das ist (gerade in Kombination) mit dem Kurvenlicht, dass ich bei meinem gar keinen Bedarf habe. Ich bleibe auch beim Kurvenlicht beim Halogen, da dimmbar.

      Im Beitrag gehts um hochwertiges LED Licht der nächsten oder übernächsten Generation von OSRAM, Hella usw.

      Deren aktuelle Versionen strahlen im genauem Winkel und Position der alten Halogebirnchen, inkl. Vorwiderstand und Kühlkörpenern.

      Aktuell haben die bereits eine gestzliche Freigabe in den Staaten und Asien. Wir brauchen dafür immer deutlich länger, darüber mockiert sich der ADAC Bericht.
    • Hier mal ein kleines Bild der vom ADAC gestesten H4 Leds:


      Man erkennt deutlich die korrekte H4 Bauform und den korrekten HalogenLeuchtkegel.

      Also ist jetzt nicht mehr Ebay die Quelle, sondern Deutschland.

      Die Technik passt also diesmal. Man müsste die Zulassung freigeben als nachrüstung für ältere Autos.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von _Lichtgestalt_ ()

    • Wenn ich das richtig gelesen habe, stören die LEDs auch Geschwindigkeitsmessungen.
      Sollen irgendwas verfälschen in der Messung.
      Das wird noch eine weile dauern, ehe es in Deutschland zugelassen wird, wenn überhaupt.
      Momentan sind es nur bei Neuwagen, die es Serienmäßig drin haben, zulässig.
      Hab mir am anfang mal darüber Gedanken gemacht, aber hab ja nun auf Xenon Umgerüstet.
    • Alles klar.


      Ich habe aktuell auch kein eigenes Interesse. Ich habe dank Xenon und Kurvenlicht im VFL so ziemlich das Beste Licht dass man sich wünschen kann. War eine grosse Verbesserung im Vergleich zum SLK Halogen.
      Das Kurvenlicht bleibt Halogen.

      Ich fände es aber schön, wenn die ganze Fahrer von Alltagsautos ihre alten Scheinwerfer ein wenig vrerbessern könnten. So wie's aussieht würden die so etwa + 50% an Reichweite bringen.

      Das würde das Leben für die ein wenig einfacher machen. Und uns alle sicherer.
      Leider gibt's genügend Damen, die meinen einem direkt vor's Auto hüpfen zu müssen und da stehen zu bleiben. Oder Radfahrer denen das Wegerecht wichtiger als das Leben ist.

      Sollte man da (zuverlässig) +50% mehr sehen, würde das wohl viele Verkehrstote weniger bedeuten.

      Leider sind die Behörden bei sowas immer überfordert.
    • Moin zusammen,

      eine Umrüstung auf LED würde nach meinem Empfinden den gleichen Aufwand bedeuten wie bei Xenon. Automatische LWR, sowie Scheinwerfer Reinigungsanlage.
      Der Grund ist der höhere Lichtstrom ( in Lumen gemessen ), der bei Xenon und LED Lampen entsteht, gegenüber einer normalen Glühlampe.
      Eine KFZ-Halogenlampe mit 55W erzeugt einen Lichtstrom von ca. 1.200 bis 1.500 Lumen, eine Xenon- oder LED-Lampe erreicht bis zu 3.000 Lumen im Vergleich zu einer 60-Watt-Glühlampe mit rund 750 Lumen.
      Ab 2000 Lumen schreibt der Gesetztgeber aber die oben genannten technischen Eigenschaften vor.


      Gruß Friedhelm
      Der mit dem Funkgerätehalter.
      Norwegen Tourer, was denn sonst,

      2012, 2016, 2018, 2022 zur Mittsommernacht











    • Stimmt.
      Daran hab ich jetzt gar nicht mehr gedacht, mit der LWR und Reinigungsanlage.
      Die müssen natürlich auch sein.
      Dann kommt noch die größe von den LEDs mit ihren Lüfter hinzu, die nicht überall passen wird.
      Und nicht umsonst ist der Scheinwerfer mit einem Luftdichten Deckel verschlossen, was für die LEDs nicht gut kommt.
      Naja, wie halt auch immer, ich sehe das nicht so, dass es hierzulande erlaubt wird.
    • Angeblich sollen die LEDs da oben seperate Kühlkörper haben, um die LEDs auf betriebstemperatur zu halten.

      Problem wird sein, dass die so nicht in jeden Schwenwerfer Deckel passen.

      Und ja, ich finde zu hoch gestellte Scheinwerfer auch sehr nervig.
      Ich denke aber der Unterschied zwischen der sehr guten Halogen Version (frei verkäuflich) mit 130 % der Leuchtleistung) und den LEDs von oben mit ca. 150% wird wahrnhembar, aber nicht der Riesen Unterschied.
      Es sollte halt sichergestellt sein, dass die Dinger zwingend korrekt eingestellt sind. Und die Streuscheiben und Reflektoren auch möglichst sauber sind.

      Rein theoretisch könnte man auch einen kleinen Lagesensor vorschreiben, der bei falschem Winkel nur ein schwaches Warn Blinken erzeugt. Danach könnte man dann manuell ruter regeln bis das Blinken weg geht.

      Ich denke da an 80 & aller Autos, die mit im Grunde genommen bescheidenem Licht fahren. Xenon Niveau oder komplett LED SW Niveau werden die nie haben. Aber damit ggf. das beste, was man aus der Hardware machen kann.

      LG,
      Lichtgestalt
    • Scheinwerfer, Bremsleuchten und alles, was am Auto nach außen leuchtet, gehört zu den “lichttechnischen Einrichtungen”. Damit diese Einrichtungen an einem Auto verbaut werden dürfen, werden sie grundsätzlich im Zusammenhang mit den zugehörigen Leuchtmitteln bauartgenehmigt. Eine nachträgliche Änderung an dieser lichttechnischen Einrichtung führt zum Erlöschen dieser Bauartgenehmigung. Hierunter zählt auch der Austausch der Lichtquellen, also der bisher verwendeten Glühlampen. Wenn die Betriebserlaubnis der lichttechnischen Einrichtungen erlischt, erlischt dadurch auch die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs, was bedeutet, dass man so nicht mehr durch die Gegend fahren darf. Einige Änderungen am Fahrzeug kann man durch eine Einzelabnahme nachträglich eintragen lassen. Aufgrund von Vorgaben des Kraftfahrt Bundesamtes können die lichttechnischen Einrichtungen jedoch nicht durch Einzelabnahmen eingetragen werden.
      Im Klartext bedeutet das:
      Birnen in Scheinwerfern dürfen nicht
      verändert werden. Das schreibt sowohl die deutsche, als auch die
      europäische Gesetzeslage vor. Wenn sich das mal ändern sollte,
      informieren wir euch natürlich gerne

      Quelle :
      [*]
      [/list]
    • Da sind ja einige unterwegs, welche eigentlich keine Betriebserlaubnis mehr haben.

      Und das nur wegen einer Roten- Gelben- oder Blauweißen Birne, welche wegen der Optik willen, eingebaut wurde. :/

      Das dadurch auch die Versicherung in dem Sinne erlischt, dass diese zwar bei einem Schaden bezahlt, aber bedingt durch die erloschene Betriebserlaubnis und daraus folgernden Betreiben des KFZ ohne Zulassung, die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen kann. ;(

      Was alles so eine kleine 0,50€ Birne auslösen kann . . .
      1. :eosweiss: 2,0 TDI Sport und Style von 10-2013 bis 11-2016.

      2. :eosweiss: 2,0 TSI ab 09-2018 bis dato


      :cscwessrev: End Of Summer :cscweiss: End Of Snow