Dach undicht und Händlergarantie

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    • Dach undicht und Händlergarantie

      Liebes Forum,

      Ich habe da mal eine Frage.

      Wir haben uns einen EOS 2.0TDI Bj. 2008 von einem freien Händler gekauft.

      Das Auto hat ein Jahr Händlergarantie.

      Wir bekommen das Auto aber erst in vier Wochen und wohnen 800 km. vom Händler entfernt.

      Ich habe heute mit dem Vorbesitzer telefoniert und er hat mir bestätigt, das dass Dach nach 11 Jahren teilweise undicht ist.

      Aufgrund der Kosten für die Dachabdichtung ca. 800,00€, lt. VW ist ein kompletter Dichtungssatz notwendig und der Vorbesitzer
      hat darauf den EOS für 1000,00€. zuzüglich einer Dieselprämie von 5000,00 €. von VW in Zahlung gegeben.

      Wie auch immer, hat uns ein freier Händler das Auto mit einen Jahr Garantie verkauft.

      Das Fahrzeug ist aus erster Hand und sehr gepflegt und auch lückenlos VW Scheckheft gepflegt.

      Leider weiß ich nicht wie die Lieferzeiten und die Arbeitszeiten für einen kompletten Dichtungssatz für das Dach sind.

      Vertraglich bin ich verpflichtet das Auto im Garantiefall auf sein Firmengelände zur Reparatur zu bringen.

      Bin ich berechtigt dem Autohändler schon vor Abholung des Autos auf die bekannten Mängel und deren Beseitigung hin zuweisen
      oder darf ich das erst bei Abholung machen.
      Ich kenn mich da leider nicht aus.
    • Hallo Namenloser,

      bitte mal den Vertrag genau durchlesen denn das Dach wird bei vielen Händlern gerne mal von der Garantie ausgeschlossen :S
      Reparieren lassen würde ich das Dach ohnehin nur von einem dafür geschulten VW Dachspezialisten denn woanders geht das in die Hose, Stichwort Peugeot :rolleyes:

      viele Grüße aus der Pfalz

      Thomas

      :cscwessrev: 09.07.2012 - 14.12.2013 : 1,4 l TSI 90 kW (122 PS)
      :cscdbl: 09.01.2014 - 01.07.2019 : 1,4 l TSI 118 kW (160 PS)
    • Auch wenn es nicht zum eigentlichen Thema passt. Dürfte ich fragen, was du bei dem freien Händler für den EOS bezahlt hast?
      Grüße Jan



      Instagram: Jan (@eos32.slb) • Instagram-Fotos und -Videos


      Ich muss keine alten Autos fahren. Ich will! Am Ende wird alles gut, nur davor ist meistens Scheiße.

      Biete VCDS Codierungen.

      2018 - 2021 EOS 2.0 TDi :cscdbl:
      seit 2021 EOS 3.2 :cscgr: Hier klicken: Mein Show-Thread: Erst 2.0 TDi jetzt 3.2 VR6
    • Hallo,

      Garantie ist eine freiwillige und keine gesetzliche Pflicht. Was die Grantie des Händlers beinhaltet steht im Vertrag bzw. in den Garantiebestimmungen.

      Der Händler hat aber eine gesetzliche Gewahrleistung. Die Gewährleistung beträgt für einen Händler mindestens 1 Jahr. Das heißt, er muss alle Mängel die zum Zeitpinkt der Übergabe bereits vorhanden waren auf seine Kosten beheben! Jetzt geht es darum, ob der Mangel bei der Übergabe vorhanden war. Im ersten Halbjahr geht die Gesetzgebung davon aus, dass der Mangel vorhanden war und er Verkäufer den Mangel/Schaden beheben muss. Der Verkäufer ist hier in der Beweispflicht. Er muss also beweisen, dass der Mangel, hier die Undichtigkeit vom Dach erst nach dem Kauf bzw. Übergabe entstanden ist.

      Nch dem ersten Halbjahr tritt die Beweislastumkehr in Kraft. Das heißt, jetzt muss der Käufer beweisen, dass der Mangel berits vor dem Kauf/Übergabe vorhanden war.

      Wichtig ist noch, ein Händler kann eine gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen! Eine Privatperson, ja.

      Mein Rat, ruf den Händler an und fordere ihn auf, den Mangel ( Dach undicht ) zu beheben. Wenn er sich weigert, geh zu einem Anwalt. Alles andere ist Zeiverschwendung und kostet.

      Klaus
    • Klaus hat zu 120% Recht.


      Die gesetzliche Gewährleistung ist das Einzig Relevante für den Privat Kunden.

      Es gibt aber viele Fähnchenhändler, die versuchen den Kunden dem sie diese gesetzliche Gewährleistung auf ein bei der Übergabe mängelbehaftetes Auto zu verweigern oder zu erschweren.

      Das wird häufig gemacht, in dem man dem Kunden eine Gebebrauchwagengarantie aufschwatzt, die im Grunde genommen von diesem gezaht wird, um (möglichst aus der Gewährleistung raus zu kommen). I Idealfall kassiert der Verkäufer daran noch Provision und kann den Kuden bei Schäden dahin abwimmeln.

      Zwar kann man bei einem gebrauchten Auto von einer nachvollziehbaren dem Alter und der Laufeistung entsprechenden Abnutzung von Bremsen, Kupplung usw. aus gehen.

      Aber wenn das Fahrzeug wegen schwerwiegender Beschädigungen oder Abnutzungen nicht mehr nutzbar oder verkehrsuntauglich ist kann er sich aus der gestzlichen Gewährleistung nicht heraus winden.

      Natürlich gibt's (gerade im Gebrauchtwagenhandel) sehr viele dubiose Personen, die kapitale Schäden wie Undichtes Dach, Unfälle, Motrorschäden und Schäden von zentralen Baugruppen wie dem Klimakopressor verschweigen und versuchen das Auto knapp vor dem Schaden noch weiter zu verticken. Gerade bei Cabrios und gerade im Frühling.

      Man sollte sich auch immer nach dem Ursprung des Autos (D oder O = Unkritisch), alles ausserhalb = Kritisch), der FIN erkundigen. Was ist der Grund des Verkaufes?

      Niemand verkauft so ohne Weiteres sein Traumauto, ausser bei schwerwiegenden Schäden.

      LG,
      Lichtgestalt
    • Sunsetter schrieb:

      Liebes Forum,

      Ich habe da mal eine Frage.

      Wir haben uns einen EOS 2.0TDI Bj. 2008 von einem freien Händler gekauft.

      Das Auto hat ein Jahr Händlergarantie.

      Wir bekommen das Auto aber erst in vier Wochen und wohnen 800 km. vom Händler entfernt.

      Ich habe heute mit dem Vorbesitzer telefoniert und er hat mir bestätigt, das dass Dach nach 11 Jahren teilweise undicht ist.

      Aufgrund der Kosten für die Dachabdichtung ca. 800,00€, lt. VW ist ein kompletter Dichtungssatz notwendig und der Vorbesitzer
      hat darauf den EOS für 1000,00€. zuzüglich einer Dieselprämie von 5000,00 €. von VW in Zahlung gegeben.

      Wie auch immer, hat uns ein freier Händler das Auto mit einen Jahr Garantie verkauft.

      Das Fahrzeug ist aus erster Hand und sehr gepflegt und auch lückenlos VW Scheckheft gepflegt.

      Leider weiß ich nicht wie die Lieferzeiten und die Arbeitszeiten für einen kompletten Dichtungssatz für das Dach sind.

      Vertraglich bin ich verpflichtet das Auto im Garantiefall auf sein Firmengelände zur Reparatur zu bringen.

      Bin ich berechtigt dem Autohändler schon vor Abholung des Autos auf die bekannten Mängel und deren Beseitigung hin zuweisen
      oder darf ich das erst bei Abholung machen.
      Ich kenn mich da leider nicht aus.
      Stellt sich mir doch erstmal die Frage .... wie und wo ist der EOS undicht. Kann man es vielleicht selber beheben ,indem man zB mal die Abflüsse reinigt etc . Die Dichtungen säubert und pflegt. Schreckheft heißt beim EOS noch lange nicht das der betreffende Händler sich auch richtig ums Dach gekümmert hat.

      Deswegen würde ich erstmal überprüfen was überhaupt vorliegt .

      Der Dichtungssatztausch ist nicht billig und der Einbau dauert glaub ich zwei Tage . Da kommen einige Euro's zusammen . Alleine da bin ich gespannt ob das die Garantie so übernimmt .

      Ich wünsch dir trotzdem einen guten Start mit der Eosinen.
      A3 8Y BJ 2023 1.5 TFSI 150 PS
    • Hallo Ralf,

      wenn ein kleiner Händler sich ein paar tausend Euro (üblicherweise so etwa 3000 -4000 Euro) am weiterverkauf des EOS verdient hat, ist er auch genauso für den Zustand des gebrauchten Daches verantwortlich.

      Und muss eigentlich ein komplett funktionierendes Auto und damit Dach übergeben.

      Einzige Möglichkeit das auszuschliessen wäre den Dekfekt explizit zu erwähnen und das Auto mit Abschlag zu verkaufen. Aber das macht höchstens ein Freundlicher, aber kein Kiesplatzhändler.

      Ich würde also einfach mal eine angemsessenen Preisabschlag von 2-3000 Euro für das "schwerwiegend" defekte (und so auch vom Kiesplatzhändler besonders billig erworbene Cabrio) verlangen.

      Natürlich kann man zeitgleich sich die Dichtungen / Abläufe anschauen, die tatsächlich betroffen sind. Möglicherweise kann man ja mal die Servicehistorie über einen besonders freundlichen Freundlichen checken.

      Solange der Kiesplatzhändler keinen Nachlass gegenen hat, würde ich jedoch nicht anfangen und seinen Job machen und seine Kosten tragen. Darauf zählt er ja. Maximalen Gewinn, mit miinmalem eigenen Einsatz.

      Ich verstehe natürlich, dass man sich mal um das vernachlässigte Auto kümmern möchte. Aber warum nicht vorher den vom Händler unterschlagenen Abschlag zurück holen?

      LG,
      Lichtgestalt

      P.S.: Jepp, ich war beim Wechsel vom SLK zum EOS gleich mehrfach (ich echt und potentiell bei Besichtigungen) davon betroffen. Ich habe es aber meistens geschafft bei schweren defekten ohne Abschlag konsequent das Auto stehen zu lassen. Mein aktueller hatte zwar neue Bremsen, aber auch einen MiniReperaturstau.

      P.P.S.: Üblicherweise wird niemand so doof sein, und ein völlig unbeschädigtes Auto verkaufen. Warum auch? Erst wenn die Schäden und Kosten die eigenen Fähigeiten übersteigen, macht man das. Drum werden (fast) nur Gurken angeboten, die dafür aber immer wieder.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von _Lichtgestalt_ ()

    • Sunsetter schrieb:

      .......

      Ich habe heute mit dem Vorbesitzer telefoniert und er hat mir bestätigt, das dass Dach nach 11 Jahren teilweise undicht ist.

      Aufgrund der Kosten für die Dachabdichtung ca. 800,00€, lt. VW ist ein kompletter Dichtungssatz notwendig und der Vorbesitzer
      hat darauf den EOS für 1000,00€. zuzüglich einer Dieselprämie von 5000,00 €. von VW in Zahlung gegeben.

      Wie auch immer, hat uns ein freier Händler das Auto mit einen Jahr Garantie verkauft.

      Das Fahrzeug ist aus erster Hand und sehr gepflegt und auch lückenlos VW Scheckheft gepflegt.

      ......
      Ist das jetzt ein anderes Fahrzeug als bei eurer Vorstellung?

      Denn HIER im Post 33 schreibt ihr:

      Ich habe heute mit den Vorbesitzern telefoniert auf meine Nachfrage nie Probleme mit Undichtigkeiten am Dach gehabt. Sämtliche Inspektionen sind nachweißlich bei VW gemacht worden und im Serviceheft dokumentiert.


      Und wie kommt das Auto dann von VW zum freien Händler? Gab es da noch einen Zwischenbesitzer oder hat der Freie bei VW eingekauft, hätte er dann nicht auch Gewährleistung bei VW? Oder gibt es so etwas bei Verkäufen unter Gewerblichen nicht?

      Und du musst dich auf die Gewährleistung beziehen:

      Die Gewährleistung (= Mängelhaftung, Mängelbürgschaft; engl. warranty) beschreibt die Rechtsfolgen und gesetzlichen Ansprüche des Käufers im Rahmen eines Kaufvertrags, falls der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.
      Gewährleistung bedeutet dabei, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden

      Verbraucher verwechseln oft die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung", die unterschiedliche Bedeutung haben. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler und Garantie eine Angelegenheit der Hersteller ist. Während Händler zu einer Gewährleistunggesetzlich verpflichtet sind, steht es Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.
      Glück Auf!

      Michael

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      [/URL]

      :eossilber:
    • Sunsetter schrieb:

      Wir haben uns einen EOS 2.0TDI Bj. 2008 von einem freien Händler gekauft.

      Das Auto hat ein Jahr Händlergarantie.

      Schwer vorstellbar, dass die Garantieleistung auch die 100% Dichtigkeit eines "Cabrios" umfasst. Ein Blick in den Garantieumfang könnte hier für Klarheit sorgen.

      Natürlich steht die Erwartung des Käufers im Raum ein Fahrzeug zu erwerben, dessen Zeitwertverlust er zu seinen Gunsten nutzt, die sonstigen Eigenschaften des Fahrzeugs er hingegen weiterhin zu 100% erfüllt sehen möchte.

      Hiergegen wird sich der Garantiegeber durch Einschränkungen im Garantieumfang für Gebrauchtwagen absichern. Händler übertragen das Risko deshalb einer Gebrauchtwagenversicherung.

      Zu welchen Kosten, wenn überhaupt, Versicherungen ein > 10 Jahres altes Cabrio und in welchen Funktionsumfang versichern, liegt außerhalb meiner Vorstellungskraft. :?(

      Somit ist es nicht unwahrscheinlich, das nach einigen händischen Nachbesserungen des Händlers (800Km entfernt), es zu einem Rechtsstreit oder zu einem Vergleich kommen- und der die unterschiedlichen Erwartungen letztlich erden wird.

      Kostet Zeit, Nerven und anfänglich u.u. auch finanzielle Vorleistungen. *devil*

      Mal so ins "Freie" gedacht.... :whistling:
    • Poloeos schrieb:

      Natürlich steht die Erwartung des Käufers im Raum ein Fahrzeug zu erwerben
      Off-topic: Peter, wann willst du uns deine Neuanschaffung genauer vorstellen? 8o Da gibt es ja hoffentlich keine Problem mit Undichtigkeiten...
      Grüße von Beate und Wolfgang
      1. EOS: 2.0 TDI Ed. 2010 - DSG - Deep Black 04.02.2014 - 30.06.2016
      2. EOS: 2.0 TDI Exclusive - DSG - Rising Blue 30.06.2016 - 30.12.2023
      3. Audi S5 B9 FL 30.12.2023 - ??
      2015 - Frühjahrstour - Holland-Frühlings-Tour - Alpentour
      2016 - Frühjahrstour - Spätzletour - Wallistour - Herbsttour
      2017 - Frühjahrstour - Holland Frühlingstour - Im Norden von Hessen - Herbsttour - 11. Forums-Geburtstag
      2018 - Frühjahrstour - Spätzletour - Herbsttour - Großglockner Tour
      2019 - Frühjahrstour - Knöpfletour - Heidetour - Herbsttour
      2020 -
      Frühjahrstour - Alpentour - Spätzletour 2.0 (nur Samstag) - Herbsttour
      2021 -
      Frühjahrstour - Herbsttour - Alpentour
      2022 - Frühjahrstour
      - Kroatien - Herbsttour
      2023 - Frühjahrstour
      - Herbsttour
    • Soll...darf ich wirklich :love: ..... Ein wahrlicher Traum in Weiß.....zu einem wahrlich königlichen Preis, dessen Nennung mich eher dämlich erscheinen lässt.

      Allein die Garantie und der erhaltene Service nebst dem Ausstattungsumfang des Eos und natürlich das damit verbundene Gemeinschafterlebnis in der "EOS Familie" relativiert den Preis.

      Kurz.... ;-Feier

      Wieviel Biere fasst denn die Runde "Uns".... :D
    • Ist leider so.
      Erst hat der Vorbesitzer angegeben, das dass Dach nicht undicht ist.
      Jetzt hat er im Nachhinein in unserem letzten Telefonat aber zugegeben das er den EOS und aufgrund von
      Dachundichtigkeiten bei VW in Zahlung gegeben hat und er noch beim Neuwagenkauf 5000 Euronen
      Prämie gekriegt hat.
      Ist meiner Meinung alles ziemlich undurchsichtig,
      Ich habe aber schon 95% vom Kaufpreis
      gezahlt.
      Ich möchte doch nur ein dichtes Auto. Hab mich schon so gefreut.

      Sunsettterin
    • Sunsetter schrieb:

      Ist leider so.
      Erst hat der Vorbesitzer angegeben, das dass Dach nicht undicht ist.
      Jetzt hat er im Nachhinein in unserem letzten Telefonat aber zugegeben das er den EOS und aufgrund von
      Dachundichtigkeiten bei VW in Zahlung gegeben hat und er noch beim Neuwagenkauf 5000 Euronen
      Prämie gekriegt hat.
      Ist meiner Meinung alles ziemlich undurchsichtig,
      Ich habe aber schon 95% vom Kaufpreis
      gezahlt.
      Ich möchte doch nur ein dichtes Auto. Hab mich schon so gefreut.

      Sunsettterin
      Hier nun kommst du mit unserer Meinung allein nicht weiter, sondern benötigst zur Durchsetzung deines Begehrens juristische Unterstützung. Vorausgesetzt natürlich, dass der Händler deiner Forderung nicht folge leistet.

      Sofern noch ein Rücktrittsrecht (Vertragsinhalt Kaufvertrag) besteht, könntest du dieses auch nutzen.
    • Moin.
      Man kann jetzt viel darüber Diskutieren.
      Vielleicht sind die Dichtungen ja auch in Ordnung, und nur die Abflüsse zu.
      In welcher ecke wohnst du denn?
      Hier sind etliche, die davon Ahnung haben, und sich das mal anschauen können.
      Denn so wie jetzt, kommst nicht wirklich weiter.
      Gruß Peter :)
    • Peter73 schrieb:

      Vielleicht sind die Dichtungen ja auch in Ordnung, und nur die Abflüsse zu.
      In welcher ecke wohnst du denn?
      Frage wäre, wo steht das Fahrzeug .... sofern man Hilfe anbietet ;)

      Ansonsten sind inzwischen viele Informationen, außer halt "Realname:
      bitte Name angeben!!!"
      vorhanden. :zwinker:
      Fakt ist jedoch, Anzahlung wurde in erheblicher Höhe geleistet, ein Vertrag mit uns unbekanntem Inhalt unterschrieben und zwischen haben wollen, Zustand des Eos und der Unkenntnis über den Istzustand des Eos liegen viele Kilometer.....könnte nach Stress aussehen. *devil*
      Somit bleibt an diese Stelle viel Glü...besser Erfolg zu wünschen. :--))