Liebes Forum,
Ich habe da mal eine Frage.
Wir haben uns einen EOS 2.0TDI Bj. 2008 von einem freien Händler gekauft.
Das Auto hat ein Jahr Händlergarantie.
Wir bekommen das Auto aber erst in vier Wochen und wohnen 800 km. vom Händler entfernt.
Ich habe heute mit dem Vorbesitzer telefoniert und er hat mir bestätigt, das dass Dach nach 11 Jahren teilweise undicht ist.
Aufgrund der Kosten für die Dachabdichtung ca. 800,00€, lt. VW ist ein kompletter Dichtungssatz notwendig und der Vorbesitzer
hat darauf den EOS für 1000,00€. zuzüglich einer Dieselprämie von 5000,00 €. von VW in Zahlung gegeben.
Wie auch immer, hat uns ein freier Händler das Auto mit einen Jahr Garantie verkauft.
Das Fahrzeug ist aus erster Hand und sehr gepflegt und auch lückenlos VW Scheckheft gepflegt.
Leider weiß ich nicht wie die Lieferzeiten und die Arbeitszeiten für einen kompletten Dichtungssatz für das Dach sind.
Vertraglich bin ich verpflichtet das Auto im Garantiefall auf sein Firmengelände zur Reparatur zu bringen.
Bin ich berechtigt dem Autohändler schon vor Abholung des Autos auf die bekannten Mängel und deren Beseitigung hin zuweisen
oder darf ich das erst bei Abholung machen.
Ich kenn mich da leider nicht aus.
Ich habe da mal eine Frage.
Wir haben uns einen EOS 2.0TDI Bj. 2008 von einem freien Händler gekauft.
Das Auto hat ein Jahr Händlergarantie.
Wir bekommen das Auto aber erst in vier Wochen und wohnen 800 km. vom Händler entfernt.
Ich habe heute mit dem Vorbesitzer telefoniert und er hat mir bestätigt, das dass Dach nach 11 Jahren teilweise undicht ist.
Aufgrund der Kosten für die Dachabdichtung ca. 800,00€, lt. VW ist ein kompletter Dichtungssatz notwendig und der Vorbesitzer
hat darauf den EOS für 1000,00€. zuzüglich einer Dieselprämie von 5000,00 €. von VW in Zahlung gegeben.
Wie auch immer, hat uns ein freier Händler das Auto mit einen Jahr Garantie verkauft.
Das Fahrzeug ist aus erster Hand und sehr gepflegt und auch lückenlos VW Scheckheft gepflegt.
Leider weiß ich nicht wie die Lieferzeiten und die Arbeitszeiten für einen kompletten Dichtungssatz für das Dach sind.
Vertraglich bin ich verpflichtet das Auto im Garantiefall auf sein Firmengelände zur Reparatur zu bringen.
Bin ich berechtigt dem Autohändler schon vor Abholung des Autos auf die bekannten Mängel und deren Beseitigung hin zuweisen
oder darf ich das erst bei Abholung machen.
Ich kenn mich da leider nicht aus.