Garantieversicherung / Gebrauchtwagenversicherung

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    • Garantieversicherung / Gebrauchtwagenversicherung

      Hallo zuammen

      ich überlege mir eine Gebrauchtwagenversicherung für meinen Eos ab November zu besorgen. Recht viel Technik und gerade das Dach ist ja bei einem Schaden recht teuer.
      Hat jemand Erfahrung, kann jemand Tipps geben was man unbedingt beachten soll? Was soll sowas ca kosten und was sollte unbedingt mit in der Versicherung beinhaltet sein?

      Gruss
      Roland
      :eosschwarz:
    • Hallo Roland,

      ich fahre meinen 4. Eos und hatte bei den letzten 3 eine Garantieversicherung. Gebraucht hatte ich diese nur beim Austausch der Steuerkette.
      Wobei da nur eine Erstattung von 141 € war, der Rest wurde sowieso auf Kulanz von VW bezahlt.
      Wie ich sehe, ist Dein Eos 8 Jahre alt, dafür eine Garantieversicherung ?( das wird teuer... Je älter das Fahrzeug, umso teurer wird der Beitrag.
      Ich habe für meinen 5 Jahre alten Eos im Monat 68€ bezahlt und das ein Jahr lang, es muß schon viel passieren das sich das rechnet...
      Hier mal ein Auszug meines Versicherungsumfangs:

      Die Garantieversicherung hat eine Laufzeit von 12 Monaten.Sie bezieht sich auf eine Funktionsfähigkeit der mechanischen und elektrischen Bauteile
      des Fahrzeugs.Bei Überschreitung einer Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs von 100000 km gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro pro Schadenfall.
      Hat das Fahrzeug eine Gesamtfahrleistung von 200000 km überschritten, oder ist es älter als 10 Jahre, beträgt die maximale Ersatzleistung 2000 Euro pro
      Versicherungsjahr.
      Beispiele für die Funtionsfähigkeit aller mechanischen und elektrischen Bauteile sind:
      Motor - Schalt-und Automatikgetriebe - Achsgetriebe - Kraftübertragungswellen - Lenkung - Bremsen - Kraftstoffanlage - Elektrische Anlage - Komfortelektrik -
      Kühlsystem - Sicherungssysteme - Unterhaltungselektronik (ausgenommen sind Verschleißteile)


      Ich hoffe ich konnte Dir mit meinen Beitrag helfen für Deine Entscheidung...

      Gruß Thomas
      Eos 1: :eossilber: 03/12 - 06/12 Eos 2: :eossilber: 07/12 - 06/13 Eos 3: :eossilber: 07/13 - 03/18

      Eos 4: :eosweiss: 03/18 - ???
      • 1.4 TSI 118kw 160PS

        Cup "Open Sky"
        Baujahr

        2014

        oryxweiss perlmuttereffekt :cscweiss:
        Xenon-Licht mit Kurfenfahrtlicht-Anhängekupplung abnehmbar-LED Heckleuchten-Geschwindigkeitsregelanlage mit Müdigkeitserkennung-

        Multifunktionslenkrad-Bordcomputer-Parklenkassisten-elektrische Sitzeinstellung-Lederausstattung-Keyless entry
      • Scholle Windschott
      • smartTop Dachmodul

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schumi2804 ()

    • Ich habe mich dagegen entschieden.
      Nach Aussagen meines Händlers ist beispielsweise das gesamte Dach nicht abgedeckt (was für mich interessant gewesen wäre). Bei einem 3 Jahre alten Fahrzeug mit 15000 km hätte die Garantie schon über 700,-€ im Jahr gekostet, im Alter wahrscheinlich steigend. Über 10 Jahre Nutzungszeit des Wagens laufen voraussichtlich 8.000- bis 10.000,-€ auf. Dafür kann ich auch einen Austauschmotor selber bezahlen.
      Schau Dir die Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen genau an, bevor Du Dich entscheidest.
      Viele Grüße
      Lothar
    • Lies dir die Vertragsbedingungen GENAU durch - das Dach ist entweder nicht mit drin oder du bezahlst eine horrende Prämie - mein Tipp: Lass es sein!

      Ich hatte mich damals beim Kauf intensiv mit der Thematik beschäftigt und das Thema ad acta gelegt ...

      UUUPS: Tante Edit sagt, der Thread ist ja "uralt" ... :S
    • Für mich und meinen neuen Gebrauchten ist das Thema hier ja auch ganz aktuell.
      Diese kostenlose 60-Tage-Gebrauchtwagengarantie habe ich automatisch beim Kauf dazu bekommen.
      Der Vorbesitzer hat das Fahrzeug über abracar inserieren lassen und im Inserat wurde schon die Garantie angepriesen.

      In Kürze werde ich nun zwecks Garantieverlängerung kontaktiert.
      Grundsätzlich bin ich ein Freund von solchen Garantieverlängerungen (max noch 22 Monate drauf).
      Denke ich dabei doch, dass ich jetzt 2 Jahre Ruhe habe und im Ernstfall nur 30% vom Material bezahlen muss.

      Nun die Frage: Ist dem wirklich so, oder übersehe ich hier etwas?
      (das Dach ist nicht inklusive und Verschleißteile sind auch ausgenommen, das kann ich noch rauslesen)


      60-Tage*-Gebrauchtwagengarantie
      * Die Garantie hat eine Dauer von zwei Monaten (von 59 bis maximal 62 Tagen). Bitte beachten Sie die angegebenen Daten des Garantiezeitraumes.

      Bestimmungen zur Gebrauchtwagengarantieversicherung

      In der Gebrauchtwagengarantieversicherung sind alle Bauteile der nachfolgenden Baugruppen versichert, soweit diese serienmäßig zur Fahrzeugausstattung gehören;


      Motor: Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile (ausgenommen Dichtungen), Schwung- und Antriebsscheibe mit Zahnkranz, Schwingungstilger der Kurbelwelle, Steuerriemen bzw. -kette mit Spannvorrichtung und Spann-/Umlenkrolle(n), mechanische Teile des Saugrohrs, Turbolader mit Regelung. Sind die vorgesehenen Wechselintervalle für Steuerriemen bzw. -kette nebst peripheren Teilen nicht eingehalten, ist der Versicherer von der Leistung frei;

      Schalt- und Automatikgetriebe: Getriebegehäuse und alle Innenteile, Drehmomentwandler, elektronisches Steuergerät für Automatikgetriebe, elektrohydraulische Schalteinheit;

      Achsantrieb und Aufhängung: Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke (ausgenommen Manschetten), mechanische und elektronische Systeme der Antriebsschlupfregelung, Radlager, Radnaben;

      Achsgetriebe: Achsgetriebegehäuse (Front- und Heckantrieb), einschließlich aller Innenteile;

      Kraftstoffanlage: Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Einspritzdüsen, Einspritzventile, Vergaser;

      Kupplung: Geber- und Nehmerzylinder;

      Lenkung: Mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, elektrischer Lenkhilfemotor, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen,
      elektronische Bauteile der Lenkung;

      Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Vakuumpumpe, Radbremszylinder, hydraulisch wirkende Elemente der Bremssättel,
      Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer, Drehzahlsensoren, Steuergerät und Hydraulikeinheit des ABS;

      Elektrische Anlage: Generator mit Regler, Anlasser, elektrische/elektronische Bauteile und Sensoren der Zündanlage (ausgenommen Zündkabel,
      Verteilerkappe mit Läufer und Zündkerzen), Bauteile der Vorglühanlage (ausgenommen Glühkerzen und Sicherungen), Steuergeräte der
      Motorsteuerung, elektronische und elektromechanische Bauteile sowie Sensoren der Motorsteuerung,

      Verkabelung: Gedeckt ist lediglich der Kabelbaum der Motorsteuerung. Keine Garantie besteht für Schäden durch Korrosion und Oxidation;

      Komfort Elektrik: Heckscheibenheizungselemente (ausgenommen Glasbruch), Heizungsstellmotoren, Heizgebläsemotor mit Endstufe bzw.
      Vorwiderstand, Sitzheizungselemente, Zentralverriegelungsmotoren, Steuergeräte der Zentralverriegelung, Wegfahrsperre,
      elektrische Fensterheberantriebe, Wischermotoren, Motor und Steuergerät des elektrischen Schiebedachs, Kombiinstrument,
      Bordcomputer (Multifunktionsanzeige) und Bordnetzsteuergerät (ausgenommen jeglicher Zusammenhang mit Navigations- und Multimediaeinrichtungen),
      PDC-Sensoren;

      Klimaanlage: Kompressor, Kondensator, Kühlerlüfter mit Regelung und Verdampfer;

      Kühlsystem: Wasserpumpe, Wasserkühler, Heizungswärmetauscher, Thermostat, Lüfter (elektrisch und mechanisch, inkl. Viskosekupplung, ohne
      Lüfterrad), Lüfterregelung, Kühler für Automatikgetriebe, Thermoschalter, Motorölkühler;

      Sicherheitssysteme: Elektronische Sensoren und die pyrotechnischen Treibsätze sowie die Steuergeräte von Airbag und Gurtstrammer (nicht bei
      Schäden durch Unfallgeschehen);

      Fahrdynamiksysteme: Steuergeräte und Sensoren für elektronische und elektromechanische Fahrdynamiksysteme ohne Verkabelungen und
      anhängende pneumatische und/oder hydraulische Einheiten;

      Abgasanlage: Abgaskrümmer (ausgenommen als komplette Einheit mit Katalysator und/oder Partikelfilter), Lambdasonde (Befestigungsteile nur in
      Verbindung mit dem Ersatz einer beschädigten Lambdasonde). Keine Garantie besteht für Schäden durch Korrosion und Oxidation.

      1.1. Erweiterte Deckungsumfänge
      Im Rahmen eines garantiefähigen Schadens werden Kosten übernommen für:
      ▪ Prüf-, Mess-, Programmier- und Einstellarbeiten (nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers bzw. Importeurs), sofern sie in direktem
      Zusammenhang mit dem zu ersetzenden Bauteil stehen.
      ▪ Dichtungen und (Wellen-) Dichtringe jeglicher Art, Schrauben, Muttern, Öle und Kühlerfrostschutzmittel, deren Notwendigkeit sich durch
      erstattungsfähige Reparaturen begründet.

      1.2. Ansprüche aus einer Gebrauchtwagengarantieversicherung
      Verliert eines der unter die Gebrauchtwagengarantieversicherung fallenden Teile innerhalb der Versicherungsdauer plötzlich und unerwartet seine
      Funktionsfähigkeit, besteht ein Anspruch auf fachgerechte Instandsetzung nach folgenden Maßgaben:
      ▪ Der Anspruch umfasst die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten der Reparatur einschließlich aller notwendigen Ersatzteile. Die
      Erstattung der Materialkosten erfolgt auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung (UPE) des jeweiligen Fahrzeugherstellers oder Importeurs
      (Beschaffungsrechnungen sind auf Verlangen vorzulegen) in Höhe von 70 % der angefallenen Kosten – unabhängig von der Laufleistung des
      Fahrzeugs. Maßgebend für den Ersatz der Lohnkosten sind die Arbeitszeitrichtwerte des Herstellers, die Lohnkosten werden zu 100% ersetzt.
      ▪ Es gilt ein Selbstbehalt von 150,- EUR je Schadenfall.
      ▪ Überschreiten die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, wie sie bei einem solchen Schaden üblicherweise eingebaut wird, so
      beschränkt sich der Anspruch auf die Kosten dieser Austauscheinheit einschließlich der Aus- und Einbaukosten.
      ▪ Werden gleichzeitig versicherte und nicht versicherte Reparaturen und Wartungsarbeiten durchgeführt, so wird die Dauer der
      entschädigungspflichtigen Reparatur mit Hilfe der Arbeitszeitrichtwerte des Herstellers ermittelt.
      ▪ Kein Anspruch besteht für Schäden an Bauteilen, die bedingt durch Alter bzw. Nutzungsdauer oder Laufleistung bei Schadeneintritt den Pflege- und
      Wartungsrichtlinien des Herstellers entsprechend ohnehin hätten gewechselt werden müssen bzw. deren Austausch zwecks
      Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs bzw. der Fahrsicherheit ohnehin geboten war. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn
      solche Bauteile im Zuge der Reparatur anderer defekter Bauteile mit repariert oder getauscht werden müssen.
      ▪ Der Anspruch ist der Höhe nach auf den Zeitwert des Fahrzeugs begrenzt, abzüglich des Restwertes zum Zeitpunkt des Eintritts des
      Versicherungsfalls. Für Fahrzeuge die zum Schadenzeitpunkt älter als 12 Jahre sind, ist die maximale Reparatursumme auf EUR 2.000,- begrenzt.
      VCDS und VCP in und um Leipzig.
      Dachpflegeworkshops in Leipzig und Hamburg.
      EOS CUP Facelift