Zuglasterhöhung / Anhängelasterhöhung

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    • Zuglasterhöhung / Anhängelasterhöhung

      Hallo zusammen,

      wir haben hinter unserem EOS 2,0 TDI mit DSG Getriebe und verstellbaren MCC Dämpfern (ich glaube die nennen sich so), einen 1500kg Anhänger.

      Fährt sich echt ok. Hat sogar eine 100Km/h Zulassung.

      Nun waren wir auf der Caravan Messe in Hamburg. Und es kam wie es kommen musste. Uns hat es ein Hobby Caravan angetan. Der wiegt mit ein paar Extras 1420Kg leer.

      Zulässiges Gesamtgewicht 1750 Kg (können auch abgelastet werden auf 1600Kg).

      Nun die Frage: da wir in den Urlaub immer nur zu zweit fahren, sollte der EOS nicht an sein zulässiges Gesamtgewicht von 2030 Kg kommen. Im Fahrzeugschein steht, dass das Gesamtgewicht des Zuggespanns nicht über 3545 Kg liegen darf. Legen wir mal zugrunde, dass der EOS(leer 1606Kg) plus allen Geraffel und zwei Personen dann auf ca. 1900Kg kommt, sollten doch noch 1600Kg. Für einen Hänger drin sein.

      • Stimmt das?
      • Darf man dann noch 100Km/h fahren?
      • oder kann der EOS aufgerüstet(also mit mehr Gesamtgewicht) werden?



      Und bitte antwortet nicht mit den Infos, dass 1500 Kg schon zuviel ist. Ich habe schon fast 30.000Km mit meinem 1500Kg Hänger abgespult. Das ohne jegliche Komplikationen. Da sollten 100-150 Kg mehr am Hänger doch auch noch zu schaffen sein.



      Wolli
    • Wolli1964 schrieb:

      Und bitte antwortet nicht mit den Infos, dass 1500 Kg schon zuviel ist. Ich habe schon fast 30.000Km mit meinem 1500Kg Hänger abgespult. Das ohne jegliche Komplikationen. Da sollten 100-150 Kg mehr am Hänger doch auch noch zu schaffen sein.
      Irgendwo muss ja die Grenze sein. Noch 100 kg, und noch 100 kg, und nochmal 150 kg. Dann dürfte ich mein Boot mit 3 Tonnen auch ziehen....

      Die eine Komplikation, die Du kriegen kannst, ist ein Ticket. Die andere ist, dass im Falle eines Unfalls hier ggf. rechtliche Folgen auf Dich zukommen. Ich würde einen solchen Unfallgegner wegen vorsätzlichem Totschlags anklagen.

      Sachlich geantwortet: die 1400 kg (gebremst) darfst Du nicht überschreiten; egal wieviel Gewicht das Gesamtgespann hat. Die Berechnung für die 100 km/h geht wie folgt:

      Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
      zG Anh = X x m Zugfz leer
      mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug
      Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:

      Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn:
      • einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
      • mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,

        oder
        das Zugfahrzeug…

        … ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
      In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.
      (Quelle: harbeck.de/100-km/h-regelung.htm)
      Bitte beachte auch die weiteren Voraussetzungen wir das Alter der Räder, etc.

      Das heißt für Dich:
      Zg Anh = 0,8 x 1606 kg = 1284,8 kg
      --> Mit Deinem Gepann darfst Du heute KEINE 100 km/h fahren
      Hast Du eins der zuletzt genannten Ausstattungsmerkmale, dann darf der Hänger bis 1606 kg wiegen, um mit 100 km/h gefahren zu werden. Allerdings auch hier nur bis maximal der erlaubten Anhängerlast. Ausschlaggebend ist die zulässige Gesamtmasse.
      Was die Anhängerlast angeht, so bezieht sich die meines Wissens auf das tatsächliche Gewicht. Meinen Bootstrailer ziehe ich leer mit dem EOS; mit Boot brauche ich hierzu ein anderes Auto.

      Auch erwähnenswert: Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Bei 15 km/h drüber gibt es mit Anhänger bereits Punkte!!!

      Fazit: kaufe Dir einen Hänger mit max 1400 kg zulässigem Gesamtgewicht. Dann ist alles legal.
    • In den Papieren könnte ggf. dieser Satz stehen:

      Fahrzeug ist mit Anh.kuppl. werksseitig verbaut und M. spez. Fahrdyn. Stabi. Syst. f. Anh.Betrieb f. Tempo 100 km/h gem. 3. Aend. VO.z.9. Ausn.Vo.z. STVO*ww. AHK lt. EGTG*

      Steht zumindest bei mir, obwohl keine AHK ab Werk verbaut ist. Aber der TS hat ja keine Angaben zu seinem EOS gemacht…
    • carfal schrieb:

      In den Papieren könnte ggf. dieser Satz stehen:

      Fahrzeug ist mit Anh.kuppl. werksseitig verbaut und M. spez. Fahrdyn. Stabi. Syst. f. Anh.Betrieb f. Tempo 100 km/h gem. 3. Aend. VO.z.9. Ausn.Vo.z. STVO*ww. AHK lt. EGTG*

      Steht zumindest bei mir, obwohl keine AHK ab Werk verbaut ist. Aber der TS hat ja keine Angaben zu seinem EOS gemacht…
      Mein Eos TDI DSG ist mit AHK ab Werk ausgeliefert und in meinen Papieren steht der gleiche
      Satz wie bei Carsten.

      Zusätzlich steht aber auch:
      Anhängelast - 1700 kg bis 8% Steigung * techn. zul. Ges-Masse der Zugkombination :
      3535 kg / bis 8% Steigung : 3735 kg

      Grüße Jörg
      Ab 02.2008 im :eosdunkelblau: Eos 2.0 TDI,
      ab 05.2014 im :eosweiss: Eos Cup 2.0 TDI,
      ab 07.2019 im :eosrot: A5 Cabrio Sport 3.0 TDI Quattro,
      ab 02.2024 im :eosblau: Audi S5 Cabrio unterwegs ;)
    • das meine ich in meinen Papieren auch gelesen zu haben .... müsste mal nachschauen ......und meine ist nachgerüstet
      :eossilber: Gruß aus der Voreifel :cscsi:

      Guido
      EOS 2.0 TFSI,200 PS 6-Gang manuell, Bj.(EZ.)16.03.2006,silber, fast komplett (mit pornoroten Stühlen) , ohne Standheizung

      Eos 2.0 TFSI,200 PS ,DSG ,Bj. 2008 , ohne Standheizung ,mit Agrarhaken ,ohne Pornobestuhlung ;)
    • blue-tdi schrieb:

      Anhängelast - 1700 kg bis 8% Steigung
      ... dann musst Du entsprechende Steigungen umfahren. 8% ist nicht viel. Dann kannst Du m.E. auch bis 1700 kg ziehen. Da käme ich keine Autobahnausfahrt weit. Denn hier hat die Autobahn m.E. mehr Steigung.

      Ich weiß nicht, wie das im Ausland gesehen wird. Ich würde einfach mal beim TÜV oder der Polizei nachfragen. Die Verkäufer von Anhängern wissen das meisten auch.
    • Was aber ja irgendwo auch mal sorum gesehen werden muss:

      Die Kasseler Berge sind für eine Autobahn schon sehr sehr sportlich steil, und da gibt's glaub ich nichtmal 8%... da fahren LKW mit 15-20 hoch...

      Also würde ich mir darum garkeinen Kopf machen, 1700kg dran und alles ist gut...

      Zumal ein relativ großes Auto wie der Eos mit einem verhältnismäßig kleinem 1500Kg Wohnhänger auch nicht besonders Auffällig ist und nicht grade zu einer Kontrolle einlädt.. ;)
      Codierungen, Updates und Dachpflege/ -abdichtung und Nachrüstungen am Kamener Kreuz :super:
    • Tino34 schrieb:

      blue-tdi schrieb:

      Anhängelast - 1700 kg bis 8% Steigung
      ... dann musst Du entsprechende Steigungen umfahren. 8% ist nicht viel. Dann kannst Du m.E. auch bis 1700 kg ziehen. Da käme ich keine Autobahnausfahrt weit. Denn hier hat die Autobahn m.E. mehr Steigung.
      Ich weiß nicht, wie das im Ausland gesehen wird. Ich würde einfach mal beim TÜV oder der Polizei nachfragen. Die Verkäufer von Anhängern wissen das meisten auch.
      Ich nutze meine AHK eigentlich nur zum Fahrradtransport, da brauche ich nix umfahren :D
      Ab 02.2008 im :eosdunkelblau: Eos 2.0 TDI,
      ab 05.2014 im :eosweiss: Eos Cup 2.0 TDI,
      ab 07.2019 im :eosrot: A5 Cabrio Sport 3.0 TDI Quattro,
      ab 02.2024 im :eosblau: Audi S5 Cabrio unterwegs ;)
    • Bullifan jr. schrieb:

      Was aber ja irgendwo auch mal sorum gesehen werden muss:

      Die Kasseler Berge sind für eine Autobahn schon sehr sehr sportlich steil, und da gibt's glaub ich nichtmal 8%... da fahren LKW mit 15-20 hoch...

      Also würde ich mir darum garkeinen Kopf machen, 1700kg dran und alles ist gut...

      Zumal ein relativ großes Auto wie der Eos mit einem verhältnismäßig kleinem 1500Kg Wohnhänger auch nicht besonders Auffällig ist und nicht grade zu einer Kontrolle einlädt.. ;)
      War das evtl. vllt jezt ironisch , sarkastisch angehaucht ?( ;grangel)
      :eossilber: Gruß aus der Voreifel :cscsi:

      Guido
      EOS 2.0 TFSI,200 PS 6-Gang manuell, Bj.(EZ.)16.03.2006,silber, fast komplett (mit pornoroten Stühlen) , ohne Standheizung

      Eos 2.0 TFSI,200 PS ,DSG ,Bj. 2008 , ohne Standheizung ,mit Agrarhaken ,ohne Pornobestuhlung ;)
    • Bullifan jr. schrieb:

      Was aber ja irgendwo auch mal sorum gesehen werden muss:

      Die Kasseler Berge sind für eine Autobahn schon sehr sehr sportlich steil, und da gibt's glaub ich nichtmal 8%... da fahren LKW mit 15-20 hoch...

      Also würde ich mir darum garkeinen Kopf machen, 1700kg dran und alles ist gut...

      Zumal ein relativ großes Auto wie der Eos mit einem verhältnismäßig kleinem 1500Kg Wohnhänger auch nicht besonders Auffällig ist und nicht grade zu einer Kontrolle einlädt..
      Kann man machen. Viel Spaß, wenn es doch mal zu einem Unfall kommt. Und dann wird herausgefunden, dass der Anhänger zu schwer war. Ich würde dann bezüglich "vorsätzlichem Totschlags" ermitteln. Sorry, aber mal ein wenig überladen, ein wenig verlorene Ladung, etwas quer gestellte Wohnwagen - und schon gibt's Tote. Und das Überbelasten passiert ja nicht fahrlässig.

      Habe mehr als einmal verlorene Ladung (einmal ein ganzes Motorboot), umgekippte Wohnwagen oder Tankanhänger, etc. erlebt. Die Vorschriften dienen nicht dazu, jemanden zu ärgern. Sie machen schon Sinn. Und die heutige Führerscheinausbildung ist m. E. noch immer nicht ausreichend, zB für die Fahrt mit Anhänger. Denn dann kämen Fragen wie diese aus dem aktuellen Thread erst garnicht auf.
    • Mir hat sich mal ein (sicher nicht zu schwerer) Anhänger bergab aufgeschaukelt. "Steigung" heißt meines Wissens auch "Bergab". Dahinter ein LKW mit gefühlt 5 Meter Abstand; also auch kein Platz zum Bremsen. Habe dann doch gebremst; der LKW war mir egal, da es ja sein Problem war. Damit kam dann wieder Ruhe ins Gespann. Was aber, wenn der Hänger zu schwer ist und den Wagen ausser Kontrolle geraten lässt? Wie gesagt: die Regeln haben schon Sinn.
    • Moin zusammen,

      Theorie:
      das wird wahrscheinlich nie genehmigt werden, aber warum sollen beim EOS keine 2 Tonnen gehen?
      Der Octavia (vom Nachbarn) und Leon (vom Kollegen) haben 2 Tonnen und genau denselben Motor wie ich.
      Vom Gewicht her, ist der EOS locker überlegen.

      Praxis:
      Mit dem EOS kommst hier nicht weiter, mir wäre es zu heiß auf der Strasse.
      WAS <-> WÄRE <-> WENN

      Gruß die Sonne
      Motto der Konzerne -> Was ewig hält bringt uns kein Geld <-
    • Horst Bond schrieb:

      Das kann ja wohl kein Argument sein nicht zu bremsen.
      Da hast Du Recht. Letzten Endes habe ich das ja auch getan.

      Habe mal gelernt, dass man immer in 7 Autos fährt: das eigene, die 3 vor einem und die 3 hinter einem. Und da war es mir dann schon etwas mulmig.... Mittlerweile schaue ich auch nur noch nach vorne, wenn ich heftig bremsen muss. Und immer mögliche Auswege im Auge, sodass ich noch ausweichen kann. Bislang hat das gut funktioniert.


      ... mittlerweile weichen wir arg vom Thema ab :cursing: :rolleyes:
    • Horst Bond schrieb:

      Im Ratgeber Anhängerbetrieb aus ErWin steht für alle EOS:
      bei mit steht für ungebremst: 750 kg
      gebremst: 1500 kg
      bis 8% Steigung: 1700 kg
      im Fahrzeugschein .....

      ebenfalls 2.0 TDI ;)
      Grüße von Beate und Wolfgang
      1. EOS: 2.0 TDI Ed. 2010 - DSG - Deep Black 04.02.2014 - 30.06.2016
      2. EOS: 2.0 TDI Exclusive - DSG - Rising Blue 30.06.2016 - 30.12.2023
      3. Audi S5 B9 FL 30.12.2023 - ??
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