Eos mit Regensensor im Raum Berlin gesucht

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    • Hallo Lutz,

      ja, Regenschließen habe ich mir natürlich als erstes kodiert :)
      Ein eigenes VCDS habe ich ja (siehe Signatur).
      Und nein, wenn dann richtig ^^ Selbstverständlich hatte ich in der letzten Saison auch 2 - 3 Mal vergessen das CSC-Dach zu schließen =O
      Zum Glück hatte es nicht geregnet. Am Morgen war dann alles nur ein wenig klamm :D
      Leider bin ich wirklich sehr vergesslich, was soetwas angeht.

      Viele Grüße,
      Marc
      Wo kämen wir denn hin, wenn alle sagten:"Wo kämen wir denn hin?" und niemand ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.
      :cscbl: mit folgenden Umbauten: PLA 2.51 * DiscoverMedia PQ1 * Verdeckmodul * Lenkstockschalter mit Hebel für die GRA1 * Spurhalteassistent1 * Fernlichtassistent1 * Verkehrszeichenerkennug1 * ACC + Front Assist1 * Totwinkel- mit Ausparkassistent1 * RDKS1
      In Planung: EPB

      Ich helfe gerne bei der Kodierung mit VCDS und VCP im Raum Wetzlar, Gießen, Butzbach.

      1Diese Komponenten gab es nie im Eos
    • Hallo Sebastian,

      generell hat sich schon jemand gefunden, der Mods4Cars unterstützen würde. Allerdings steht noch die Klärung mit den Anwälten aus.
      Wo kämen wir denn hin, wenn alle sagten:"Wo kämen wir denn hin?" und niemand ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.
      :cscbl: mit folgenden Umbauten: PLA 2.51 * DiscoverMedia PQ1 * Verdeckmodul * Lenkstockschalter mit Hebel für die GRA1 * Spurhalteassistent1 * Fernlichtassistent1 * Verkehrszeichenerkennug1 * ACC + Front Assist1 * Totwinkel- mit Ausparkassistent1 * RDKS1
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      1Diese Komponenten gab es nie im Eos

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von m.m.g ()

    • m.m.g schrieb:

      Ein bischen traurig bin ich schon.

      Meinen Passat habe ich schon mehrfach gewässert. Fast immer auf dem eigenen Grundstück, weil ich über Nacht vergessen hatte das Schiebedach zu schließen.

      (...)


      Manchmal frage ich mich, wie die Menschheit überlebt hat...
      Na ja...gerade sagst Du, dass doch wohl jeder bestens auf sich aufpassen kann, möchtest aber eine Automatikfunktion, weil Du häufig genau das selber nicht tust ;)

      Hier geht es nicht um "den mündigen Bürger", sondern darum, dass andere gefährdet sein könnten -und ja, insbesondere Kinder. Denn niemand außer Dir rechnet damit, dass sich ein verlassenes Cabrio plötzlich selbst schließt. Und wie gesagt, das passiert wohl mit vollem Hydraulikdruck (anders als beim Fensterheber oder elektrischen Schiebedach); ohne wenn und aber. Gegenbeispiel: beim Astra Twintop gibt es nach Aussage der Fahrer schon mal Dellen in der C-Säule, weil das schief schließende Dach das ganze Auto verbiegt. Ich glaube nicht, dass da jemand seine Finger dazwischen haben will.

      Ich fürchte darum, wenn die Firma schon ihren Anwalt danach fragt, wird dessen Daumen steil nach unten zeigen.
      Viele Grüße,
      Micha

      Cabrio fahren ist, wenn die Sonne Deine Gedanken wärmt und der Wind Deine Seele massiert...
    • Scrambler schrieb:

      Na ja...gerade sagst Du, dass doch wohl jeder bestens auf sich aufpassen kann, möchtest aber eine Automatikfunktion, weil Du häufig genau das selber nicht tust
      Hallo Micha,

      mir ist zwar nicht ganz klar, was das eine mit dem andern zu tun hat, aber sei's drum.

      Meine Eltern haben mich so erzogen, das ich Dinge anderer mit dem nötigen Respekt behandle und damit auch den gebührenden Abstand wahre.

      Ganz ehrlich, wer hat etwas so dicht an meinem Auto zu suchen, dass das Schließen des Daches eine Gefahr darstellen könnte oder besser dürfte?!? Geschweige denn, seine Finger oder sonstige Körperteile einzubringen, wenn das Dach geöffnet ist?
      Und nochmal, selbst wenn ein Neugieriger seine Nase zu dicht in mein geöffnetes Auto steckt, sollte ihn das durchaus laute Knacken beim Entriegeln des Kofferraumes dazu bewegen, einen Schritt zurück zu treten.
      Mal von einem engen Parkplatz abgesehen (darum hätte ich die Funktion gerne einfach abschaltbar), sollte meinem Auto niemand zu nahe kommen.
      Ganz klar, ich möchte die Funktion nicht immer und überall nutzen. Aber ich würde sie gerne nutzen wenn ich es für sicher und angebracht halte.

      Wir leben so sehr in Regeln, Gebote und Verbote eingezwängt, dass das eingene Denken oft auf der Strecke bleibt.
      Aber, dass ist ein anderes Thema, das hier nicht diskutiert werden muss.


      Scrambler schrieb:

      Ich fürchte darum, wenn die Firma schon ihren Anwalt danach fragt, wird dessen Daumen steil nach unten zeigen.
      Das steht zu befürchen. Erst recht, da es sich um amerikanische Anwälte handeln dürfte.

      In diesem Sinne, eine gute Nacht und viele Grüße,
      Marc
      Wo kämen wir denn hin, wenn alle sagten:"Wo kämen wir denn hin?" und niemand ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.
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      1Diese Komponenten gab es nie im Eos
    • boschinger schrieb:

      Das ist jetzt allerdings schon ein wenig zu dick aufgetragen
      Mein Argument, bei automatischem Regenschließen müsste ein Schutzzaun angebracht werden, ist vielleicht etwas übertrieben. =pray

      boschinger schrieb:

      Da das gesamte Fahrzeug aus der Maschinenrichtlinie raus ist, wird das Dach nicht als Einzelteil betrachtet.

      Das stimmt nicht! Das Dach unterliegt sehr wohl der Maschinenrichtlinie. Hier ein kurzer Auszug aus der Maschinenrichtlinie und den zugehörigen Erläuterungen:


      Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe e – zweiter Aufzählungspunkt
      Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind ausgenommen:

      Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger mit Ausnahme der auf diesen Fahrzeugen angebrachten Maschinen


      Die Ausnahmen sind wie folgt erläutert:


      Auf Straßenfahrzeugen oder –anhängern montierte Maschinen wie beispielsweise Ladekräne, Hubladebühnen, auf Fahrzeugen oder Anhängern montierte Kompressoren, auf Fahrzeugen montierte Verdichtungssysteme, auf Fahrzeugen montierte Betonmischer, Absetzkipper, Motorwinden, Kipperaufbauten und auf Fahrzeugen oder Anhängern montierte Hubarbeitsbühnen unterliegen der Maschinenrichtlinie

      Wenn Hubladebühnen auf Fahrzeugen der Maschinenrichtlinie unterliegen, gehört das hydraulische Klappdach im Umkehrschluss ebenfalls dazu.

      Wenn das hoffentlich jeder kapiert hat, sollte auch jedem ebenfalls klar sein, dass aufgrund der Vorschriften der Maschinenrichtlinie gefährliche Bewegungen nicht unkontrolliert ablaufen dürfen. VW hat nicht umsonst einen „Totmannschalter“ zur Betätigung des Daches vorgesehen. Totmannschalter heißt hier, wenn man den Schalter loslässt, stoppt die Bewegung sofort.

      boschinger schrieb:

      Die Betrachtung hätte ich auch dann, wenn ich mit der FFB den Öffnungs- oder Schließsvorgang starte und mich vom Fahrzeug entferne und nicht mehr rechtzeitig den Vorgang stoppen kann, da ich mich nicht mehr im Wirkungskreis der FFB befinde.
      Ich bin ein Freund des Dachmodules und möchte es hier auf keinen Fall verteufeln. Aber mit der Fernbedienungsfunktion zum Dachschließen bewegen wir uns in einer Grauzone. ;grangel) Es ist die höchstpersönliche Verantwortung eines jeden, wie und wann er die Dachbewegung über die Fernbedienung startet. Auf keinen Fall darf das Auto dabei unbeaufsichtigt sein. Man muss immer und jederzeit stoppen können!

      m.m.g schrieb:

      Genau so ist es. Mods4Cars beratschlagt die Sache gerade mit seinen Anwälten. Ein bischen traurig bin ich schon.
      Wir werden sehen was passiert. Ich bin sicher, dass die Regenschließfunktion nicht kommen wird. Und Marc, traurig solltest Du nicht sein, denn das autom. Regenschließen beim Dach ist absolut zu gefährlich. ;prue)
      Grüße aus dem Münsterland
      Gerd


      :eosgrau: Es ist wichtiger, den Jahren mehr Leben zu geben
      als dem Leben mehr Jahre. :greis;

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von eos-ramazzotti ()

    • eos-ramazzotti schrieb:

      Wenn Hubladebühnen auf Fahrzeugen der Maschinenrichtlinie unterliegen, gehört das hydraulische Klappdach im Umkehrschluss ebenfalls dazu.
      Ich ahnte, dass das kommt.

      Das Dach ist keine Hebebühne ;no! Weil es keine "montierte" Maschine auf dem Fahrzeug ist.

      Der ganze Paragraph :

      § 54 Straßenfahrzeuge mit vier oder mehr Rädern und deren Anhänger
      Der im zweiten Aufzählungspunkt von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe e aufgeführteAusschluss bezieht sich auf Kraftfahrzeuge und deren Anhänger. Als die Richtlinie2006/42/EG angenommen wurde, fiel die Typgenehmigung dieser Fahrzeugeunter die Richtlinie 70/156/EWG des Rates. Ab dem 29. April 2009 wird dieRichtlinie 70/156/EWG durch die Richtlinie 2007/46/EG ersetzt15 Diese Richtlinie gilt für kraftbetriebene Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, die in einer oder mehreren Stufen zur Teilnahme am Straßenverkehr konstruiert und gebaut werden, sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten, die für derartige Fahrzeuge konstruiert und gebaut sind, und für Fahrzeuge auf Rädern ohne eigenen Antrieb, die dafür konstruiert und gebaut wurden, von einem Kraftfahrzeug gezogen zu werden.
      Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 2007/46/EG sieht die Möglichkeit einer fakultativen Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung für mobile Maschinen vor, besagt jedoch zugleich, dass die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG von derartigen fakultativen Genehmigungen unberührt bleibt. Folglich unterliegt jede mobile Maschine, für deren Teilnahme am Straßenverkehr eine Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung erforderlich ist, hinsichtlich aller Risiken die nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen der Maschinenrichtlinie.
      Fahrzeuge, die nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr bestimmt sind, beispielsweise Offroad-Quads, Geländefahrzeuge (All Terrain Vehicles – ATV),Go-Karts, Golfplatzfahrzeuge und Schneemobile, unterliegen der Maschinenrichtlinie, sofern sie nicht ausschließlich für sportliche Wettbewerbe entwickelt wurden – siehe § 56: Anmerkungen zu Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe e –vierter Aufzählungspunkt.
      Gleiches gilt für Fahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/hnicht überschreitet, beispielsweise bestimmte kleine Straßenkehrmaschinen.
      Auf Straßenfahrzeugen oder –anhängern montierte Maschinen wie beispielsweiseLadekräne, Hubladebühnen, auf Fahrzeugen oder Anhängern montierteKompressoren, auf Fahrzeugen montierte Verdichtungssysteme, auf Fahrzeugenmontierte Betonmischer, Absetzkipper, Motorwinden, Kipperaufbauten und aufFahrzeugen oder Anhängern montierte Hubarbeitsbühnen unterliegen der Maschinenrichtlinie – siehe § 37: Anmerkungen zu Artikel 2 Buchstabe a – dritterAufzählungspunkt.

      Daraus der Auszug :

      durch die Richtlinie 2007/46/EG ersetzt15 Diese Richtlinie gilt für kraftbetriebene Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, die in einer oder mehreren Stufen zur Teilnahme am Straßenverkehr konstruiert und gebaut werden, sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten, die für derartige Fahrzeuge konstruiert und gebaut sind, und für Fahrzeuge auf Rädern ohne eigenen Antrieb, die dafür konstruiert und gebaut wurden, von einem Kraftfahrzeug gezogen zu werden.

      Quelle: baua.de/DE/Themen/Anwendungssi…df?__blob=publicationFile

      Das Dach fällt darunter, weil dieses wurde für das Fahrzeug konstruiert ^^
      Gruß Uwe



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      :eosg: Der EOS, der kleine Urlaub bei jeder Fahrt.©
    • Ich glaube auch, dass das Regenschließen nicht kommt. Vor 10 Jahren gab's das ja bei Mercedes noch - inzwischen nicht mehr.
      Vermutlich diskutieren wir in weiteren 10 Jahren darüber, ob man Assistenzsysteme wie Lane Assist, ACC, Front Assist, usw., die ja ebenfalls Unfälle verhindern können, deaktivieren darf.

      So steigen unsere Sicherheitsstandards (was gut ist), wir gewöhnen uns aber zunehmend daran, dass Sicherheitssysteme und Assistenten uns das Denken und die Risikobewertung abnehmen. ("Wenn das Dachmodul bis 44km/h funktioniert, muss das ja wohl sicher sein", "Wenn die Distanzregelung nicht eingreift, muss der Sicherheitsabstand ja so ausreichen") - Vor 20 Jahren musste man noch selbst wissen, dass man von einer 3m hohen Mauer besser nicht runterspringt; heute gibt's da eine Absperrung und wenn ein Kind mal höher als 1,50 m klettert, stehen die Eltern schon mit ausgestreckten Armen dahinter. Vermutlich ist deshalb heute auch ein System, das vor 10 Jahren noch problemlos möglich war, wirklich zu gefährlich ("Wenn man reingreifen kann, muss es ja sicher sein - also greif ich mal einfach rein")

      Etwas schade finde ich es auch, dass das Regenschließen wahrscheinlich nicht möglich sein wird, aber ich glaube, ich würde mich ohnehin nicht auf die Funktion verlassen und bei einsetzendem Regen trotzdem zum Auto laufen und nachchauen, ob sich das Dach wirklich geschlossen hat.
    • m.m.g schrieb:

      Scrambler schrieb:

      Na ja...gerade sagst Du, dass doch wohl jeder bestens auf sich aufpassen kann, möchtest aber eine Automatikfunktion, weil Du häufig genau das selber nicht tust
      Hallo Micha,
      mir ist zwar nicht ganz klar, was das eine mit dem andern zu tun hat, aber sei's drum.

      (...)

      Wir leben so sehr in Regeln, Gebote und Verbote eingezwängt, dass das eingene Denken oft auf der Strecke bleibt.
      Ich finde, dass das eigene Denken auch beim Vergessen des Schliessens eines Cabriodaches auf der Strecke bleibt. Und Du erwartest eine ganze Menge eigenes Denken von anderen (nicht dicht an fremden Eigentum stehen, nicht in sich bewegende Teile greifen, etc). Nicht unvorstellbar, dass jemand dies einfach vergisst ...

      Es gibt sicher eine clevere App fürs Handy, die Dich nach einiger Zeit daran erinnert, zu überprüfen, ob das Dach zu ist. Ich denke, dass würde Dir längerfristig mehr helfen, als auf ein automatisches System zu vertrauen, sprich Du könntest dadurch vielleicht Deinen eigenen, persönlichen Automatismus entwickeln.
      Bj. 2010, 211 PS FSI :cscgr:
    • Eigentlich ist es komisch, dass wir ohne Vorschriften selbständig über eine Autostraße laufen dürfen aber niemandem zutrauen, die Finger aus einem hydraulischen Dach zu lassen, zumal, wenn es gerade anfängt zu regnen....
      Kinder in dem Alter müssen im Straßenverkehr ja eh beaufsichtigt werden. .....wir sind schon richtig gut konditioniert.

      Vermutlich hat sich mod4cars mit dem rechtlichen Sachverhalt in D bereits auseinander gesetzt, bevor sie an eine technische Umsetzung denken. Was auch offenbar nicht generell abgelehnt wurde, sonst würden die den Sachverhalt jetzt nicht unter US-Recht ausloten,
      Die meisten Menschen bewegen sich auf dem goldenen Mittelweg und wundern sich, wenn er verstopft ist.
      (Hellmut Walters, 1930-85)
    • EOSinNZ schrieb:

      Ich finde, dass das eigene Denken auch beim Vergessen des Schliessens eines Cabriodaches auf der Strecke bleibt. Und Du erwartest eine ganze Menge eigenes Denken von anderen (nicht dicht an fremden Eigentum stehen, nicht in sich bewegende Teile greifen, etc). Nicht unvorstellbar, dass jemand dies einfach vergisst ...
      Auch hier lässt sich für mich der Zusammenhang nicht erkennen. Was hat denn das Vergessen einer in der Vergangenheit getätigten Handlung mit einer aktiven Handlung in der Gegenwart zutun?
      Wahrscheinlich ist mein Denken schon zu eingefahren...

      EOSinNZ schrieb:

      Es gibt sicher eine clevere App fürs Handy, die Dich nach einiger Zeit daran erinnert, zu überprüfen, ob das Dach zu ist. Ich denke, dass würde Dir längerfristig mehr helfen, als auf ein automatisches System zu vertrauen, sprich Du könntest dadurch vielleicht Deinen eigenen, persönlichen Automatismus entwickeln.
      Wozu eine App? Ich hätte viel lieber die Möglichkeit, z.B. durch eine Abfoge von Blinkerbetätigungen, die Fuktion Regenschließen zu aktivieren, nachdem ich aktive Risikoeinschätzung betrieben habe.
      Ansonsten ist mein Leben schon genug automatisiert, worauf ich keinen Einfluß habe.
      Und ja, ich würde lieber auf ein automatisches System vertrauen, als gar keines zu haben.
      Wo kämen wir denn hin, wenn alle sagten:"Wo kämen wir denn hin?" und niemand ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.
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      1Diese Komponenten gab es nie im Eos
    • Ja, die verschiedenen Bedeutungen des Begriffes "Denken" werden in der Diskussion vielleicht etwas fließend benutzt ...

      m.m.g schrieb:

      Ich hätte viel lieber die Möglichkeit, z.B. durch eine Abfoge von Blinkerbetätigungen, die Fuktion Regenschließen zu aktivieren, nachdem ich aktive Risikoeinschätzung betrieben habe.
      Ist es nicht sogar so, dass man das Regenschließen so codieren kann, dass es bei jedem Abstellen erst über die MFA aktiviert werden muss? Dann könnte man ja genau das machen: Wenn der Eos z.B. auf dem Privatgrundstück oder dem abgesperrten Firmenparkplatz steht, aktiviert man die Funktion, wenn man vor dem Kindergarten oder am Straßenrand parkt, ist man so clever es lieber bleiben zu lassen ...
      Könnte mir vorstellen, dass Mods4cars diese Verantwortung mit entsprechenden Sicherheitshinweisen auch auf den Nutzer übertragen kann und die Anwälte vielleicht sogar doch grünes Licht geben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Zaphod ()

    • Stimmt, jetzt, wo Du es sagst...
      Ich habe die Funktion immer dauerhaft aktiviert und somit gar nicht daran gedacht, dass sie sich in der MFA auch temporär aktivieren lässt.
      Die Frage ist nur, wie das Modul die Regenmeldung mitbekommt.
      Ich werde das mal mit Mods4Cars besprechen.
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      1Diese Komponenten gab es nie im Eos
    • Es geht ja nicht darum, Dir da irgend etwas madig zu machen, m.m.g.

      Aber was das eine mit dem anderen zu tun hat, hat eosinNZ ja nochmal aufgedröselt.

      Das hat nichts mit "Respekt vor fremdem Eigentum" zu tun. Ganz einfach, Du umgehst serienmäßige Schutzfunktionen durch den Umbau, wohl wissend, dass sich die Hydraulik jederzeit unbeaufsichtigt in Bewegung setzen kann. In welcher Situation das passiert, weißt Du nicht. Ob da jemand steht, geht, parkt oder was auch immer.

      Du selbst haftest in diesem Fall für Sach- und Personenschäden -und zwar persönlich, weil sich jede Versicherung darauf berufen wird, dass der Hersteller das aus gutem Grund nicht einbaut. Wenn Du da im Schadensfall argumentierst, dass die anderen eben aufpassen sollen, kommst Du nicht weit.

      Du kannst mich jetzt doof finden, weil ich die unschöne Botschaft überbringe, aber ich glaube, Du weißt im Grunde schon, das es so ist. Mach es halt wie alle anderen Cabriofahrer und mach das Auto (beaufsichtigt) selber zu. Den Rest der Autobedienung bekommst Du doch auch alleine hin...
      Viele Grüße,
      Micha

      Cabrio fahren ist, wenn die Sonne Deine Gedanken wärmt und der Wind Deine Seele massiert...
    • Damit ist eigentlich alles gesagt, oder? Es geht ja nicht darum, eine solche Funktion in Gänze zu verteufeln. Hier werden Vor- Und Nachteile und eben auch Gefahren aufgezeigt, die die Sinne für einen verantwortungsbewussten Umgang mit einer solchen Funktion schärfen sollen, wenn sie denn kommen sollte.

      Die Verantwortung liegt am Ende ohnehin beim jeweiligen Nutzer.
      Schöne Grüße aus
      Lutz


      "Wir haben doch nix gewusst" glaubt uns keiner ein zweites Mal...
    • grigguel schrieb:

      ...
      Vermutlich hat sich mod4cars mit dem rechtlichen Sachverhalt in D bereits auseinander gesetzt, bevor sie an eine technische Umsetzung denken. Was auch offenbar nicht generell abgelehnt wurde, sonst würden die den Sachverhalt jetzt nicht unter US-Recht ausloten,
      Hat vielleicht auch mit unterschiedlichen Rechtsphilosophien zu tun. Bei uns lotet man aus, was passieren könnte, und verbietet dann manches aus Besorgnisgründen.
      Bei den Amis kann ein Unternehmen meist erst mal jeden Sch... machen, hinterher, wenn was passiert ist, wird dann geprüft und ggf. bis aufs Hemd ausgezogen.
      Gruß

      Schönwetterfahrer :littleangel*
    • Ach Gott, wir regeln uns noch zu Tode!!!

      Ich warte darauf, dass die EU uns noch vorschreibt wie Laut und welche Geruchsnote ein Furz haben darf, dies wird dann natürlich sofort in deutsches Recht umgewandelt!
      Grüße Artur

      :cscweiss: Wer Ordnung hält, ist nur zu faul zum suchen!
    • Scrambler schrieb:

      Du kannst mich jetzt doof finden, weil ich die unschöne Botschaft überbringe, aber ich glaube, Du weißt im Grunde schon, das es so ist. Mach es halt wie alle anderen Cabriofahrer und mach das Auto (beaufsichtigt) selber zu. Den Rest der Autobedienung bekommst Du doch auch alleine hin...
      Du hast Recht - im Grrude weiß ich es. Darum werde ich den ganzen Sch... sein lassen, ne Menge Geld sparen und wieder zu Fuß gehen.
      Die Gefahr, dass mir beim Autofahren so ein Dösbaddel vor's Auto läuft, weil die Gehwege noch nicht alle eingezäunt sind, ist mir wirklich zu groß. Offensichtlich hat diese Gefahr tatsächlich noch niemand erkannt. Sonst wäre es doch in einem Gesetz geregelt, dass keine Bürgersteige ohne Einzäunung gebaut werden dürften.
      Und hätte man nicht leichtsinniger Weise den Vorläufer mit der Fahne abgeschafft, hätten wir nicht nur sehr viel weniger Unfälle, sonder gleichzeiteig keine Arbeitslosen mehr. Die hätten dann prima Jobs, indem sie mit einer Fahne vor den Autos herliefen.

      Kann mir eigentlich mal jemand das Gesetz nennen in dem steht, dass sich ein Cabrioverdeck nicht selbstständig schließen darf? Oder ist das eine stillschweigende Unterlassung der Autoindustrie um sich vor möglichen Regressforderungen zu schützen?

      Muss wirklich alles so geregelt sein, dass man mir nicht zutraut selber zu entscheiden, wann sich das Verdeck meines Cabrios selbstständig schließen darf?

      Jetzt bin ich aber gespannt...
      Wo kämen wir denn hin, wenn alle sagten:"Wo kämen wir denn hin?" und niemand ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.
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      1Diese Komponenten gab es nie im Eos
    • Eine gesetzliche Regelung wird es dazu nicht geben und ja, von Herstellerseite wird mit Sicherheit aus evt. resultierenden Regressgründen darauf verzichtet. Insofern spricht nichts dagegen, eine solche Funktion in Eigenverantwortung zu betreiben. Man sollte sich nur über mögliche Konsequenzen bewusst sein, wenn man diese im öffentlichen Raum unbeaufsichtigt zum Einsatz bringt.
      Schöne Grüße aus
      Lutz


      "Wir haben doch nix gewusst" glaubt uns keiner ein zweites Mal...
    • Kann ich, ja. Paragraph 1 StVO sagt, dass Du niemanden mehr als nach den Umständen vermeidbar gefährden darfst.

      Im Ernst, Marc, Deine Argumentation ist so nicht schlüssig. Einerseits scheinst Du geradezu stinksauer zu sein, dass es irgendwelche Regeln gibt. Denn eins ist klar, der gesunde Menschenverstand genügt völlig. Andererseits weißt Du genau, dass nach Paragraph sowieso niemand Deinem Auto zu nahe kommen darf und möchtest jetzt aber ganz genau wissen, in welchem Gesetz steht, dass man dies und das nicht darf.

      Was denn nun, Gesetze für die anderen und Verhalten nach eigenem Geschmack für Dich? Geht nicht, im Ernst. Und es gibt weißgott bessere Beispiele für übertriebene Bürokratie als das hier. So, wie es auch wirklich bessere Gründe gibt, sich so aufzuregen.

      Wenn die Firma, was mich arg überraschen würde, wirklich so ein Modul herausbringt, wird es doch eh niemand merken, dass Du das verwendest. Du schreibst das ja nicht in Leuchtschrift ins Fenster. Du musst Dir nur darüber im Klaren sein, dass Du selbst für Dein Handeln verantwortlich bist. Alles, was wir Dir sagen, ist, dass Dich das im Ernstfall den Gegenwert einer ganzen Reihe Cabrios kosten kann und keine Versicherung dafür einspringt. Wenn das für Dich okay ist, mach das -aber schmipf nicht auf die Mitbürger, die zu dumm sind zu wissen, dass Du Dein Dach auf Zufallsbetrieb umgestellt hast.
      Viele Grüße,
      Micha

      Cabrio fahren ist, wenn die Sonne Deine Gedanken wärmt und der Wind Deine Seele massiert...