Scrambler schrieb:
Paragraph 1 StVO sagt, dass Du niemanden mehr als nach den Umständen vermeidbar gefährden darfst.
Nach Paragraph 1 musst dich so verhalten, dass niemand gefährdet wird. Unvermeidbare Umstände gibt's nur bei Behinderung und Belästigung.
Die Frage ist nur, wo eine Gefährdung beginnt. Hier hast du einfach eine andere persönliche Einschätzung als Marc. Man kann halt verschiedener Meinung darüber sein, ob das automatische Schließen als gefährlich, als ungefährlich oder situationsabhängig unterschiedlich zu bewerten ist. Deshalb fragt mods4cars ja auch Anwälte, die sich mit so etwas auskennen; wenn es eindeutig wäre, wäre das nicht nötig.
Da du deine Einschätzungen hier sehr selbstbewusst als Fakten formulierst ("so ist es ..." , "Du selbst haftest ... persönlich", ...), darfst du nicht überrascht sein, wenn eine (leicht ironische) Replik kommt, ob du solche Behauptungen mit Fakten belegen kannst oder ob dass einfach dein persönliches Rechtsempfinden ist.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zaphod ()