Motorhaube durch mobiles Parkverbotsschild beschädigt

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    • Motorhaube durch mobiles Parkverbotsschild beschädigt

      Hallo,

      heute morgen sprach mich mein Hausverwalter darauf an, ob ich denn schon gesehen hätte, was mit meinem Auto passiert sei.
      Ich fiel aus allen Wolken, wusste von nichts. Bin dann aber mit ihm hingegangen und habe nachgesehen.
      Und tatsächlich, an der Motorhaube waren Beschädigungen von einem mobilen Parkverbotsschild, was seit einigen Tagen vor meinem Auto steht.

      Mal so ganz unabhängig davon, wie das passiert ist (es bleiben wohl nur starker Wind oder Vandalismus, die Polizei hat das aufgenommen...),
      hat jemand Erfahrungen damit gemacht, wie es da mit Reparatur aussieht? Ausbeulen, polieren, lackieren...?
      Zumindest sollte hierbei aber das Dach wohl nichts mitbekommen haben, was ja sonst wohl gerne auch bei kleineren Sachen Schaden nimmt...

      Ich werde nachher mal bei der Polizei anrufen, das Aktenzeichen erfragen, und mal hören was die sagen, wie es weiter geht...

      Bis dahin viele Grüße und einen schönen Ostermontag!
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    • So, nachdem vorhin nochmal der aufnehmende Polizist anrief, bin ich etwas verwirrt.
      Zum einen meinte er, dass man nach Recherche der Wetterdaten nun Wind als Grund ausschließt.
      Soweit O.K., zumal in der Straße noch drei weitere Schilder stehen, die wie es aussah nicht umgefallen sind.

      Zum anderen dann aber, dass man eine Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht aufgenommen hätte, da davon ausgegangen wird, dass ein anderes Fahrzeug den Schaden verursacht hat. Vor Ort hatten die Polizisten, genau so wie ich dann, das aber für sehr unwahrscheinlich gehalten, da beim Dagegenfahren entweder der Standfuß angewinkelt wird und von unten gegen das Auto drücken würde, oder die Stange umknickt. Zudem waren an der Stange keine Spuren, die das nahelegen. Woher also der Geisteswandel kommt ist mir unklar.
      Ich halte weiterhin Vandalismus, oder doch einen ungünstigen Windstoß für wahrscheinlicher.
      Mal schauen, ich werde morgen mal versuchen, mit den Aufstellern in Kontakt zu treten und schauen, was sich da ergibt,
      und dann wird sicher einer der nächsten Wege in eine Werkstatt führen.

      Hat da jemand einen Anhaltspunkt was die Reparaturen und -kosten betrifft, und ob da was in Richtung Smart-Repair zu machen ist?
      In einem anderen Thread hier las ich, dass bei Nachlackierungen bei dieser Farbe häufig sichtbare Unterschiede auftreten...

      P.S. Die Versicherung werde ich auch informieren, auch wenn die wohl im Rahmen der Teilkasko da nichts mit zu tun haben (wollen)...
    • Es gab schon Urteile, dass Umzugsunternehmen für umgekippte Parkverbotsschilder haften müssen.
      Das entspricht auch meinem Rechtsempfinden: Wer das Schild aufstellt, muss dafür Sorge tragen, dass niemand anders geschädigt wird.
      Hier mal ein Link (Schau mal ob er hilft, ganz durchgelesen habe ich ihn nicht): Klick
    • Hallo,
      Zur Schadensregulierung, oder auch was den Aufwand und die Kosten entspricht, kann ich Dir leider nicht groß helfen.
      Aber die Ursache, so wie ich Deinen Bericht gelesen hatte,
      kam mir sofort nur eine Möglichkeit in Betracht.
      Ich könnte mir gut vorstellen das der Schaden durch Unachtsamkeit
      beim Aufstellen des Schildes durch einen der Arbeiter entstanden ist.
      Da wird ja zuerst der schwarze Fuß zwischen die Autos gelegt, i
      n Deinem Fall wurden sogar zwei aufeinander gelegt,
      und dann muss das Schild von oben senkrecht eingesteckt werden.
      Wenn da aber jemand etwas unachtsam war,
      und das Schild vielleicht vorher auf Deiner Haube abgelegt hat,
      egal ob mit Absicht oder ausversehen, könnte dabei bestimmt so ein Schaden entstanden sein.
      Dies wäre so meine erste Idee gewesen.
      Bei Vandalismus hätte man das Schild bestimmt nicht wieder an seinem rechtmäßigen Ort gestellt.
      Und mit was sollte sonst der Schaden verursacht worden sein?
      Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück bei der Findung Deines Problems
      und das Du selbst nicht auf den Schaden sitzen bleibst.
      Gruß Dieter.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von VW4ever ()

    • Auch wenn Vandalismus nahe liegt, solltest Du froh sein, dass dies nicht im Polizeibericht steht. Bei reinem Vandalismus hast Du in der Regel einen Vollkaskoschaden!
      Schöne Grüße aus
      Lutz


      "Wir haben doch nix gewusst" glaubt uns keiner ein zweites Mal...
    • Guten Morgen und danke für Eure Einschätzungen.
      Wie gesagt, warum die Polizisten das so einschätzen, weiß ich nicht, womöglich ist es eine Art entgegenkommen.
      Dass der Schaden durch das Schild entstanden ist, ist völlig klar. Die Spuren sind eindeutig.
      Es würde wohl auch passen, dass das Schild so wie es jetzt steht, dagegengekommen ist, es wurde hinterher wohl einfach wieder aufgerichtet.
      Beim Aufstellen dürfte der Schaden nicht entstanden sein, da die Schilder schon mehrere Tage standen.
      Unglücklicherweise habe ich selbst den Schaden auch erst am Montag bemerkt als mich mein Hausverwalter darauf aufmerksam machte,
      entstanden dürfte er wohl am Samstag Mittag sein. Da ich aber eher selten fahre und auch nicht ständig danach gucke, blieb es mir verborgen.
      Bei Vandalismus hätte ich eben auch Schäden an anderen Autos im Umfeld vermutet, aber da war nichts von zu sehen/hören...
      Ich halte Euch auf dem Laufenden.
    • Ah. Jetzt weiß ich, der der vor dem Schild parkte, ist beim Rückwärts Ausparken
      dagegen gestoßen und dann fiel oder kippte das Schild auf die Haube von Deinem Eos.
      Schau mal ob an der Stange am Schild so in 30 cm Höhe irgend welche Lack oder Kratzspuren sind.
      Boh, das ist ja voll der Kriminalistische Fall.
      Nun bin ich aber auch gespannt wie dass ausgehen mag.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von VW4ever ()

    • Wenn der Fuß des Schildes immer so stand und nicht um 90° gedreht, kann das eigentlich nicht sein, da dann der Fuß unterhalb des Stoßfängers des anderen Fahrzeuges gewesen wäre, was ein komplettes Umkippen verhindert hätte...
      Schöne Grüße aus
      Lutz


      "Wir haben doch nix gewusst" glaubt uns keiner ein zweites Mal...
    • dertelekomiker schrieb:

      Wenn der Fuß des Schildes immer so stand und nicht um 90° gedreht, kann das eigentlich nicht sein
      Das müsste eigentlich vor dem Umfallen genau anders gewesen sein, da die Schilder ja jetzt 90° verdreht zur Bordsteinkante stehen.
      Die Vermutung von VW4ever klingt ziemlich plausiebel, dass das vor dem Schild rückwärts fahrende Auto die Konstruktion umfallen ließ....
      Grüße von Beate und Wolfgang
      1. EOS: 2.0 TDI Ed. 2010 - DSG - Deep Black 04.02.2014 - 30.06.2016
      2. EOS: 2.0 TDI Exclusive - DSG - Rising Blue 30.06.2016 - 30.12.2023
      3. Audi S5 B9 FL 30.12.2023 - ??
      2015 - Frühjahrstour - Holland-Frühlings-Tour - Alpentour
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    • Der Meinung bin ich auch, ein Unfall beim Einparken erscheint unwahrscheinlich. Warum auch immer die Polizei das jetzt für am plausibelsten hält.
      Im Telefonat meinte der Polizist, man wisse ja nicht, ob es eventuell ein Geländewagen mit höherem Bodenabstand gewesen wäre, da könne er sich das vorstellen.

      Inzwischen hat sich der Aufsteller gemeldet und an seinen Versicherungsmakler verwiesen, über den er das abwickeln lassen will,
      der soll das bei der Versicherungsgesellschaft einreichen. Dort habe ich bereits Fotos hingeschickt.

      Die nächstgelegene VW-Werkstatt hat wohl aber sehr viel zu tun, ich hatte da angerufen und es so verstanden, als ob ich den Wagen da quasi abgeben könnte und die gucken drüber, wenn sie Zeit haben, aber vor Ort wussten die davon nichts mehr. Jetzt soll ich warten, bis mich ein Serviceberater anruft um einen Termin zu vereinbaren, damit ich den Wagen übergeben kann und die den Kostenvoranschlag erstellen können. Mal schauen, wann das sein wird...

      P.S. Das Schild steht schon die ganzen Tage so, quasi quer zum Weg. Und auch der Fuß müsste so gestanden haben, da ich nach dem Aufstellen darauf geachtet hatte, ob die dabei (da hatte ich besonders an den Fuß gedacht) das Auto beschädigt haben, was nicht der Fall war.
    • Den Nachweis, ob es ein anderes Fahrzeug oder ein Fußgänger war, müsste m.E. aber auch der Aufsteller des Schildes führen.
      Ich bleibe bei der Einschätzung, dass der Aufsteller des Schildes für den Schaden aufkommen muss, wenn er nicht nachweisen kann, dass ihn keine Schuld trifft. Wenn z.B. durch mein geparktes Motorrad ein Schaden an einem anderen Fahrzeug verursacht wird, bin ich auch dafür haftbar und kann mich nicht darauf berufen, dass es vermutlich jemand anders umgeworfen und wieder aufgestellt hat. Vergleichbares gilt für meine Bäume, die umfallen können oder Dachziegel, die vom Haus fallen.

      Ich würde hier sehr selbstbewusst gegenüber dem Aufsteller des Schildes auftreten und die Regulierung des Schadens einfordern, notfalls mit Rechtsbeistand. Das im Beitrag oben verlinkte Urteil finde ich da auch recht passend und überzeugend. Eventuell sollte man bei der Stadtverwaltung nachfragen, wer das Schild aufgestellt hat und ob die nötigen Genehmigungen und das Aufstellprotokoll vorliegen (Je nach lokalen Vorschriften muss das Aufstellen protokolliert und mit Fotos dokumentiert werden.) Vielleicht ist in der Aufstellgebühr ja sogar eine Haftpflicht enthalten?

      Wenn du die Sinneswandlung der Polizei zu Fahrerfluchteinschätzung nicht plausibel findest, würde ich der widersprechen, denn die könnte eventuell den Aufsteller des Schildes aus der Verantwortung nehmen ...

      Ist aber wie gesagt meine persönliche Einschätzung. Ein Anwalt wäre bestimmt hilfreich, wenn man sich nicht leicht mit dem Aufsteller des Schildes einigen kann.

      Edit: ... manches hat sich ja durch deinen letzten Beitrag jetzt ergeben ...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zaphod ()

    • Hallo und danke auch Dir für Deine Einschätzung.

      Einen Anwalt habe ich praktischerweise in der Familie, den werde ich mal ansprechen und wenn von der anderen Seite da kein befriedigendes Ergebnis kommt, um weitere Schritte bitten. Der bisher aktive Versicherungsmakler ist natürlich wohlgesinnt, da er ja quasi den Aufsteller vertritt und nicht zahlen muss, sondern eben dessen Versicherung, die da vielleicht mehr Zweifel hat.

      In wieweit der Aufsteller verantwortlich ist, ich weiß es nicht. Juristisch bin ich Laie. Letzten Endes könnte man argumentieren, dass das Schild eben nicht 100%ig gesichert war, sodass es durch irgendeinen Umstand doch kippen konnte.
      An der Straße war im Prinzip nichts besonderes wie Abschüssigkeit o.Ä. wie im verlinkten Artikel.

      Spannend wird es womöglich noch, wenn die Werkstatt den Kostenvoranschlag erstellt hat. Ist eine Reparatur möglich, lässt sich das dann so lackieren, dass es wieder aussieht wie vorher, oder muss da die Haube getauscht werden...?! Wir wissen es (noch) nicht. Es wird aber sicher auch von den Kosten abhängen, wie kooperativ sich die Versicherung verhält.
    • Hallo,

      der Kosten hat VW per Kostenvoranschlag auf ziemlich genau 1.350€ veranschlagt.
      Dafür wird dann wohl die Haube ausgetauscht und lackiert.
      Zudem muss ich denen das Auto einige Tage auf den Hof stellen, damit die den Farbton treffen.

      Dies hat der Anwalt der gegnerischen Versicherung mitgeteilt, nun heißt es abwarten...
    • Ich habe im letzten Jahr fast dasselbe erlebt (inkl. Gerichtsverfahren) und kann folgendes dazu beitragen. Für das Aufstellen von mobilen Verkehrsschildern gibt es - wie für alles in D - genaue Vorschriften. So gibt es eine präzise Regelung, die nach Eingabe der Parameter Schildfläche und Pfostenhöhe, ein Ergebnis liefert, wieviele Betonsockel verwendet werden müssen, um eine regelgerechte und sichere Aufstellung zu gewährleisten. Eine Sockeleinheit ist für ein Standardverkehrsschild normaler Höhe fast immer zu wenig und stellt damit schon per se Fahrlässigkeit dar. Ich habe mittlerweile schon einen Blick dafür wenn ich an Baustellen vorbeifahre. Große renommierte Baufirmen machen es meistens richtig. Hier sieht man schonmal bei entsprechenden Schildern vier oder fünf übereinandergestapelte Sockel. Bei kleinen weniger professionellen Firmen hapert es dagegen öfters. In meinem Fall war es eindeutig, dass ein einzelner Sockel unzureichend war, sodass die Schuldfrage keiner weiteren Klärung bedurfte. Wenn ich nach alten Mails suche, kann ich das PDF mit der Regelung eventuell noch finden.
    • Danke für die interessante Antwort. Bei mir waren es ja immerhin zwei Sockel, einige andere in der näheren Umgebung nutzen drei.
      Wenn Du das entsprechende Dokument finden solltest, wäre ich dir sehr dankbar. Vielleicht spare ich mir damit sogar das Gerichtsverfahren, wenn mein Anwalt die gegnerische Versicherung da mal dezent drauf hinweist...
    • Nach lesen der Beiträge verstehe ich nicht warum von den Polizeibeamten eine Unfallflucht angenommen wurde. Die Polizei leitet doch die Anzeige an die Staatsanwalschaftt weiter. Sie müssen doch hiefür Gründe haben, schließlich leiten sie doch ein Strafvefahren gegen einen Unfallflüchtigen, auch wenn momentan unbekannt, ein. Als erstes nimmt doch die Versicherung des "Aufstellers" Einsicht in die Akten. Zahlt dann auch die Versicherung des Aufstellers, wenn das Schild von einem Fahrzeug angefahren wurde und anschließend das Verkehrszeichen auf das Auto fiel? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen!

      Hier würde mich die Meinung deines Rechtsanwaltes interessieren.

      Gruß

      Klaus
    • Dass ich dieser Einschätzung, die die Polizisten auch erst ansprachen, als sie nicht mehr vor Ort waren, und vor Ort eben auch ausgeschlossen hatten, absolt nicht folgen kann, habe ich ja schon gesagt. In wieweit das in Akten steht, weiß ich noch nicht.
      Wie ich gerade erfahren habe, hat sich die Versicherung erstmal ein wenig mehr Zeit erbeten und angefragt, ob die benannten zwei Zeugen das Umkippen des Schildes beobachtet haben, oder nur das Liegen desselben auf meinem Auto. Letzteres ist der Fall.
      Morgen treffen wir uns nochmal und besprechen die aktuelle Situation.

      Bei meiner Suche habe ich gerade noch dieses Dokument gefunden. Womöglich meinte EOS-Liebäugler das ja.
    • Richtig, aber in der Abhandlung geht es doch um das richtige Aufstellen und Sicherung des Verkehrszeichens. Sollten hier Fehler nachgewiesen werdern muss der Aufsteller haften, klar. Aber wenn das Zeichen durch Dritte umgestoßen und dadurch ein Schaden entstanden ist, haftet doch der Verursacher, oder? Und wenn durch die Polizeibeamten ein Verfahren wegen Unfallflucht eingeleitet wurde, dann wurde doch der Schaden von einem Dritten verursacht und der Aufstelller ist fein raus. Genaugenommen ist er doch in diesem Fall auch ein Geschädigter, falls ein Schaden am Verkehrszeichen entstanden ist.

      Die Polizeibeamten müssen in ihrer Anzeige doch begründen, warum sie von einer Unfallflucht ausgehen. Die Anzeige geht ja schließlich als Ermittlungsakte in einem Strafverfahren an die Staatsanwaltschft.

      Klaus