Felgen mit ABE plus Reifenfreigabe, Eintragung erforderlich?

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    • Felgen mit ABE plus Reifenfreigabe, Eintragung erforderlich?

      Hallo zusammen. Nachdem ich ja meine neuen Felgen Schon ein paar Wochen im Keller liegen habe, und vor der neuen Saison auch neue Reifen dafür benötige, habe ich mal folgende Frage an Euch:

      Meine Felgen haben eine ABE dabei und sind somit eintragungsfrei. Laut Gutachten zur ABE darf ich folgende Reifendimensionen montieren ;--T
      225/40 R18 oder 235/40 R18.

      Nun will ich aber vom Rollwiderstand der großen Reifen weg und mir deshalb 215/40 R18. Habe mir vom Reifenhersteller jetzt auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung schicken lassen sodas man sieht, dass es keine Bedenken gegen diese Reifengröße in Komination mit der Felgendimension gibt :greis;

      Jetzt meine Frage: Muss ich jetzt die Kombi trotz ABE eintragen lassen weil die Reifengröße nicht in der ABE steht oder darf ich gefahrlos, mit ABE und Reifenfreigabe im Handschuhfach, dem Sonnenuntergang entgegen"reiten" ?(


      Über eine hilfreiche Antwort bin ich schonmal seh dankbar.

      Alex ;-wech) :eosschwarz:
      Grüße vom schönen Schloss Lichtenstein


      ;-winke Alex


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      VW EOS 3.2l ´08

      Audi A3 2.0 TFSI ´08

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    • Eos-Chief schrieb:

      Musste eintragen lassen , eben weil die Kombi nicht in der ABE steht . Ich würde die 235 er nehmen 1. wegen der Optik und 2. wirst du mit den 215 er soviel Benzin nicht sparen .
      205er mit Stahlfelgen rechnen sich extrem ggü. 225er mit Alus. Mit den 205er spare ich, bei gleicher Fahrweise ca. 2 Liter auf 100km.

      Ich werde es die nächste Saison ausprobieren und wenn es nix ist mit den 215ern, dann kann man im Sommer 2018 immernoch ummontieren.

      Aber danke für die Info mit dem Eintragen. Da ich aber om April sowieso Tüv-fällig bin, ist das eigentlich kein Problem.
      Grüße vom schönen Schloss Lichtenstein


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    • Alex_Nadin schrieb:



      Jetzt meine Frage: Muss ich jetzt die Kombi trotz ABE eintragen lassen weil die Reifengröße nicht in der ABE steht oder darf ich gefahrlos, mit ABE und Reifenfreigabe im Handschuhfach, dem Sonnenuntergang entgegen"reiten" ?(

      Von der ABE abweichende Zusammensetzungen lassen diese wirkungslos werden und erfordern einen Eintrag. Logik hin oder her... ;(
    • Ja ich dachte eigentlich auch das diese ABE ja eine Betriebserlaubnis der Felge ist.
      Und wenn die andere, nicht in der ABE befindliche Reifengröße trotzdem auf meinem Fahrzeug gefahren werden kann, müsste das doch ok sein (sofern Abrollumfang und Lastindex passen)...

      Naja nichts desto trotz war ich vorhin kurz beim TÜV und hab mich schlau gemacht.
      Es muss eingetragen und in den Papieren sogar geändert werden da es keine 19.3 Eintragung sondern eine Einzelabnahme ist!

      Kostet nicht viel, aber muss halt korrigiert werden.

      Hab im April meinen nächsten TÜV Termin und werde es da eintragen lassen.
      Und da ich noch vor habe mir ein Gewindefahrwerk und Distanzscheiben einzubauen, lasse ich gleich alles zusammen eintragen und danach mal meine Papiere korrigieren. Da steht ein Haufen Zeug drin was ich sowieso nicht mehr hab.
      Grüße vom schönen Schloss Lichtenstein


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