Hallo zusammen. Nachdem ich ja meine neuen Felgen Schon ein paar Wochen im Keller liegen habe, und vor der neuen Saison auch neue Reifen dafür benötige, habe ich mal folgende Frage an Euch:
Meine Felgen haben eine ABE dabei und sind somit eintragungsfrei. Laut Gutachten zur ABE darf ich folgende Reifendimensionen montieren
225/40 R18 oder 235/40 R18.
Nun will ich aber vom Rollwiderstand der großen Reifen weg und mir deshalb 215/40 R18. Habe mir vom Reifenhersteller jetzt auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung schicken lassen sodas man sieht, dass es keine Bedenken gegen diese Reifengröße in Komination mit der Felgendimension gibt
Jetzt meine Frage: Muss ich jetzt die Kombi trotz ABE eintragen lassen weil die Reifengröße nicht in der ABE steht oder darf ich gefahrlos, mit ABE und Reifenfreigabe im Handschuhfach, dem Sonnenuntergang entgegen"reiten"
Über eine hilfreiche Antwort bin ich schonmal seh dankbar.
Alex
Meine Felgen haben eine ABE dabei und sind somit eintragungsfrei. Laut Gutachten zur ABE darf ich folgende Reifendimensionen montieren
225/40 R18 oder 235/40 R18.
Nun will ich aber vom Rollwiderstand der großen Reifen weg und mir deshalb 215/40 R18. Habe mir vom Reifenhersteller jetzt auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung schicken lassen sodas man sieht, dass es keine Bedenken gegen diese Reifengröße in Komination mit der Felgendimension gibt
Jetzt meine Frage: Muss ich jetzt die Kombi trotz ABE eintragen lassen weil die Reifengröße nicht in der ABE steht oder darf ich gefahrlos, mit ABE und Reifenfreigabe im Handschuhfach, dem Sonnenuntergang entgegen"reiten"
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Alex
Grüße vom schönen Schloss Lichtenstein
Alex
Mein Fuhrpark:
VW EOS 3.2l ´08
VCDS Codierung und Fehlerspeicher auslesen im Raum Reutlingen und Tübingen
Alex
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Audi A3 2.0 TFSI ´08
Focus MTB Super Bud
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