Versicherungssachverständiger von Car Expert

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    • Versicherungssachverständiger von Car Expert

      Hallo zusammen,

      da ich gestern leider eine unliebsame Bekanntschaft mit einem Kieslaster machen durfte, hat meine Göttin auf der Fahrerseite nun etliche Steinschläge zu verzeichnen. Da meiner Meinung nach, die Motorhaube, die Windschutzscheibe, der linke Außenspiegel, die Fensterscheibe auf der Fahrerseite, das Glasschiebedach, und und und betroffen sind, will mir die Versicherung der gegnerischen Partei, die Ergo Versicherung, nun einen Sachverständigen vorbeischicken, der sich das Auto mal anschauen soll. Dieser Sachverständige ist bei der Car Expert angestellt. Hat hier jemand Erfahrung mit diesem Unternehmen? Ich habe aktuell keinen Anwalt im Einsatz, habe keine Rechtsschutzversicherung und hatte noch nie solch einen Schadensfall, bin also ehrlich gesagt ein wenig Ratlos. Als ADAC Mitglied habe ich jedoch glaube ich einen Anspruch auf Rechtsberatung, muss aber nochmal schauen.
      Ich habe nun große Sorge, dass der Prüfbericht total niedrig angesetzt wird, die Ergo zahlt ja schließlich den Gutachter, der wird doch bestimmt in deren Sinne handeln.

      Bin für jeden Tipp dankbar.

      Vielen Dank und Gruß

      Martin
      :cscbr:
    • Ich würde keinen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung den Schaden schätzen lassen. Nach deiner Schilderung ist das ein erheblicher Schaden, da würde ich auf jeden Fall selbst einen eigenen Gutachter beauftragen, zahlen muss den die gegnerische Versicherung. Ich habe gute Erfahrung mit TÜV/Dekra gemacht, da zweifelt keiner das Gutachten an. Ob das bei einem "kleinen" Sachverständigen auch der Fall ist?
      Allerdings habe ich glücklicherweise schon seit etlichen Jahren keinen Unfall mehr gehabt.
      Gruß

      Schönwetterfahrer :littleangel*
    • Hallo,
      ist ärgerlich das so was passiert. Das dir die Versicherung einen Sachverständigen schickt ist erst mal völlig normal und auch rechtlich abgesichert. Das dieser immer im Sinn der Versicherung handelt ist erst mal so nicht richtig. Er hat die Pflicht den Schaden im vollem Umfang zu begutachten und darüber sein Gutachten zu verfassen. Wenn er das nicht so macht, handelt er grob fahrlässig und könnte selber für den Schaden haftbar gemacht werden. Natürlich kann er etwas übersehen, dafür solltest du selber achten und ihn auf Übersehenes hinweisen. Prinzipjell will die Versicherung nur sicher gehen das ihr kein anderer Schaden untergejubelt wird. Was die Schadensregulierung dann angeht richtet er sich nach entsprechenden offiziellen Tabellen. Die Versicherung ist natürlich bemüht ihren Schaden so gering wie möglich zu halten und hat ein eigenes Netzwerk von Werkstätten die vielleicht Sonderpreise mit ihnen haben. Sie werden versuchen den Schaden über einen solchen Händler abwickeln zu lassen. Wenn du Pech hast repariert eine Opel Werkstatt die mehrer hundert KM weg ist deinen Schaden. Da du aber der Geschädigte bist, steht es dir frei selber einen Sachverständigen auszuwählen und auch die Werkstatt deines Vertrauens beauftragen den Schaden zu beheben, natürlich nach den Vorgaben deines Sachverständigen. Dies solltest du auch jeden Fall im Vorfeld der gegnerischen Partei so mitteilen. Wenn du denen zusagst es mit Ihrem Sachverständigen zu machen, ist es letztlich auch verbindlich und du bleibst vielleicht auf den Kosten deines Sachverständigen sitzen. Also Im Vorfeld alles klären und dann handeln. Ich bin selber zertifizierter Sachverständiger deshalb kann ich dir sagen mit Absicht wird ein Sachverständiger nie falsch handeln weil er sonst in der Haftung steht. Es ist das Vertragswerk der Versicherung die dir vielleicht Probleme machen könnte.
      Gruß
      Thomas
    • Hallo Martin.

      Da gemäß deiner Schilderung der LKW den Schaden verursacht hat und zu erwartende Schadenssumme auch relativ hoch sein dürfte, würde ich auf jeden Fall einen eigenen Gutachter beauftragen und dies der Versicherung mitteilen. Die Kosten müssen von dort übernommen werden (Wahlfreiheit). Wenn die Versicherung noch dazu einen eigenen beauftragt, ist das deren Sache.
      Bei meinem damaligen Eos-Schaden war das ähnlich. Der zusätzlich beauftragte Gutachter der Versicherung hat bei 4500 € Schaden gerade mal 50€ weniger ermittelt. Auf Grund der Wartezeit bis der Gutachter endlich kam, summierte sich der Nutzungsausfall aber auf fast 1000€. Das hat sich für die echt gelohnt....
      Rechtsanwalt: ich versuche es immer erst mal ohne. Habe aber in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass schnell der Punkt kommt, wo es auf Grund des Verhaltens der Versicherung nicht mehr ohne geht.

      Interessant dazu:

      ihr-gutachten.com/die-top-10-t…icher-bei-unfallschaeden/

      Viel Erfolg

      Uli
    • silvercircle schrieb:

      ... Das dir die Versicherung einen Sachverständigen schickt ist erst mal völlig normal und auch rechtlich abgesichert. ...
      ... Da du aber der Geschädigte bist, steht es dir frei selber einen Sachverständigen auszuwählen ...
      Die Aussagen passen nicht so recht zusammen.

      Der Geschädigte hat bei einem solchen Schaden das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Den zahlt dann die Versicherung. Allerdings wird das sicher nicht mehr so einfach gehen, wenn zuvor bereits ein von der Versicherung beauftragter Gutachter das Fahrzeug besichtigt hat.
      Sicher haben auch Sachverständige einen gewissen Beurteilungspielraum. Die Frage ist halt, für wen legen sie diesen Beurteilungsspielraum aus. Es ist nicht abwegig, dass hier das alte Sprichwort "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing" zutreffen könnte.
      Ich würde der gegnerischen Versicherung unmißverständlich mitteilen, dass ich selbst einen Gutachter beauftragen werde.
      Gruß

      Schönwetterfahrer :littleangel*
    • Deine Aussagen stimmen weitestgehend aber nicht im Detail. Wenn die Versicherung dir einen Sachverständigen vorschlägt und du zustimmst den Schaden mit diesem Sachverständigen zu begutachten, dann bleibst du evtl. auf Kosten für einen weiteren Sachverständigen sitzen. Mehr habe ich nicht gesagt und diese Aussag ist richtig. Wenn du auf deinem Rechts bestehst und einen eigenen Sachverständigen beauftragst muss die Versicherung diesen bezahlen, kann aber, falls sie nicht mit dem Gutachten einverstanden ist einen eigenen Sachverständigen noch einmal beauftragen. Natürlich zu eigenen Lasten. Geht ja auch umgekehrt nur zahlst du halt dann deinen Gutachter selber. Warum machen die das, natürlich um Geld zu sparen. Sie rechnen mit ihrem Sachverstädnigen nach anderen Tarifen ab usw.
      Beurteilungsspielräume sind natürlich vorhanden, die müssen sich aber nach den geltenden Gesetzen und dem aktuellen Stand der Technik richten, ansonsten ist der Sachverständige haftbar.

      Schönwetterfahrer schrieb:

      Die Aussagen passen nicht so recht zusammen.
      Also erst lesen, dann schreiben.

      Gruß
      Thomas
    • Vielen lieben Dank soweit erstmal für die Antworen.

      Ich würde sonst erst einmal abwarten, wie der Sachverständige sich gibt. Evtl. sind ja meine Befürchtungen unbegründet. Natürlich hätte ich den Schaden gerne von einer Vw Werkstatt behoben, bin auch privat immer bei einer VW Werkstatt gewesen, schließlich haben diese tagtäglich mit diesen Fahrzeugen zu tun. Bei z.B., einem Opelhändler, kennen die sichdoch mit den Kniffen der VW Modelle garnicht aus. Könnte man sich denn, bei einem niedrigen geschätzten Schadensbetrag, einen Voranschlag von einer VW Werkstatt besorgen um zu belegrn, dass die tatsächlichen Kosten höher liegen?
      :cscbr:
    • Klar kannst du das machen. Die Frage ist "macht die Werkstatt kostenlos" einen Voranschlag ? Wenn nein musst du klären wer bezahlt diesen Kostenvoraschlag. Außerdem ist der Sachverständige nicht verpflichtet sich diesen anzusehen, er steht ja in der Wertigkeit seiner Aussage höher als die Werkstatt. Warum bestehts du nicht auf deinem Recht und holst dir selber oder über die Werkstatt deines Vertrauens einen Gutachter, wie schon hier vorgeschlagen ? Ich denke nicht mal so sehr das dir der Gutachter was schlechtes will, ich denke das sollte passen was der macht. Das Problem könnte die Werkstatt sein die dir die gegnerische Versicherung vielleicht vorschlagen wird. Solltest du mit deren Arbeit nicht zufrieden sein, dann ist die vielleicht ewig weit weg und du hast wieder Ärger wegen Reklamationen usw.
    • Wenn Du an dem Unfall keine Schuld hast, dann steht Dir ein kostenloser Rechtsanwalt zu.

      Der hat mehrere Vorteile, erstens Rechtssicherheit, dann kennt er noch alle weiteren Pauschalen die dir zustehen. Auch bei der Frage der Wertminderung kann er Dir helfen. Also umbedingt nehmen.

      Wir haben hier ein freies Gutachter Büro wo ich leider schon zwei mal war; immer Schuldlos und es gab nie Probleme.
      Die können Dir auch einen Rechtsanwalt empfehlen.

      Die Reparatur sollte nur in der Werkstatt deines Vertrauens stattfinden, auf was anderes würde ich mich nicht einlassen da Du Geschädigter bist. Anders ist es wenn Du deinen Schaden selbst verursacht hast und über die Vollkasko gehst dann kann die Versicherung eine Werkstatt vorschreiben. Sonst nicht. VW-Händler wo du immer hin fährst ist absolut Rechtssicher.

      Thema Mietwagen, für die Dauer der Reparatur steht dir ein Ersatzfahrzeug zu.
      Beachte aber auch hier; die alte Regel "immer eine Klasse kleiner" Bei einem EOS sollte das Golf (Standart) sein. Viele Versicherungen haben pauschalsätze die nicht übertreten werden dürfen; anrufen und nachfragen, dann kannst Du gleich sehen ob dein Mietwagen passt.

      Am einfachsten ist es wenn Du den Wagen zu Deinem Händler bringst, er wird sich um weiteres kümmern.
      ╔║║║║╗╖╖╖╖╖ WOLFSBURG Hometown of Volkswagen
      :cscsw: EOS GT-Sport in der Trecker-DSG-Edition; einer von 3 in ganz Deutschland

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    • Hallo,
      aktueller Fall von gestern Morgen bei uns auf dem Parkplatz: ein Auto streift das Autoheck meines Kollegen (nur so nebenbei: Fahrer begeht Fahrerflucht, aber ich habe alles beobachtet und das Kennzeichen notiert. Fahrer wurde dann auch von der Polizei identifiziert), Schaden mehrere Schrammen am Heck. Abends hat mein Kollege nach Absprache mit der gegnerischen Versicherung den Wagen zur Vertragswerkstatt gebracht, ein paar Papiere ausgefüllt und überlässt jetzt alles der Werkstatt, incl. Ersatzwagen, Gutachten und anschließender Reparatur (geschätzt ca. 2.000€).
      Also wenn du den Wagen wieder instandsetzen willst, gib ihn der Werkstatt deines Vertrauens. Die werden auch der Versicherung einen realistischen Kostenvoranschlag für die Reparatur machen. Und der gegnerische Gutachter kann ja auch in die Werkstatt kommen.

      Gruß
      Michael
      Glück Auf!

      Michael

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      :eossilber:
    • Hallo,

      ich habe heute über das ADAC Portal einen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktiert. Dieser hat mir direkt einen neutralen Sachverständigen empfohlen, welcher sich heute noch bei mir melden wird. Dieser wird alle Schäden aufnehmen, so dass ich im Anschluss einen Kostenvoranschlag von meinem Freundlichen erstellen lassen kann.
      Von der Firma Car Expert hat sich bis dato auch noch niemand gemeldet, haben es wohl nicht nötig.

      Vielen Dank für soviel Feedback, ich werde später nochmal berichten.
      :cscbr:
    • Der Sachverständige ermittelt die Reparaturkosten selbst; Du musst also nicht danach noch einen Kostenvoranschlag einholen -das wäre doppelte Arbeit.
      Wichtigste Frage ist, neben der Schuldfrage, ob Du vorhast, den Schaden reparieren zu lassen. Wenn ja, kannst Du das Auto in die Werkstatt Deiner Wahl bringen und instand setzen lassen.

      Bei Schäden, die die gegnerische Haftpflicht reguliert, gilt: nur wenn Dein Auto lückenlos beim Vertragshändler gewartet und repariert wurde, stehen Dir im Fall der "fiktiven Abrechnung" die Stundensätze des Vertragshändlers zu. Davon abgezogen wird, da Du die ja nicht entrichtest, die Mehrwertsteuer.

      Ist Dein Auto nicht scheckheftgepflegt oder z.B. durch ATU gewartet statt durch VW, wird die Versicherung argumentieren, dass der Fachbetrieb "Gut und Günstig" um die Ecke den Schaden für unfassbar wenig Geld beheben würde und sie nur dessen Sätze zahlt -auch hier ohne Mwst. In meinem Fall war die Firma, die der Schadensabteilung gerade eben erst angeboten hat, dass sie das ganz billig beheben würde, allerdings seit zwei Jahren pleite und existierte längst nicht mehr. Dumm gelaufen :rolleyes:

      Letztendlich hat die Versicherung meines Gegners drei Anläufe unternommen, einen 1000-Euro-Schaden mit Teilbeträgen auszugleichen, und dann die volle Summe zahlen müssen.
      Viele Grüße,
      Micha

      Cabrio fahren ist, wenn die Sonne Deine Gedanken wärmt und der Wind Deine Seele massiert...
    • So, der Schaden ist auf 5.400 Euro taxiert, der Wagen geht am 14.11. In die VW Werkstatt meines Vertrauens, diese schicken die Rechnung dann direkt zum Anwalt, so lange gibt es ein Golf Cabriolet als Leihwagen, da kann man direkt mal einen Vergleich anstellen.

      Lt. ERGO Versicherung, bzw. Prüfung meines Gutachtens durch Car Expert, würden die veranschlagten Kosten hinkommen, jedoch sehen die eine Dauer von 5 bis 6 Tagen als zu hoch an, 4 sollten reichen.

      Soll mit egal sein, die Rechnung wird beglichen werden.

      Ach ja, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung habr ich nun auch...

      Gruß Martin
      :cscbr:
    • Hallo zusammen im Forum, hallo Martin,

      das ist richtig ärgerlich, was da passiert ist. Ich kann dich verstehen, weil ich vor ein paar Jahren einen ähnlichen Vorfall hatte.
      Ich würde aber auf keinen Fall den Schaden dem Sachverständigen der ERGO schätzen lassen.
      Beauftrage lieber selbst einen Gutachter.

      Viele Grüße Volker