Ledersitze schon nach 4 Monaten Kaputt , was tun ?

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    • Poloeos schrieb:

      Parallel dazu VW anschreiben, die Sachlage schildern und mit der Mitteilung abschließen, das du den Fall nun einem Juristen übergeben hast - eigentlich überflüssig, tut allerdings der Seele gut.... schade um die Zeit.
      Rein rechtlich betrachtet ist VW der falsche Ansprechpartner. Der Hersteller handelt lediglich im Rahmen der freiwilligen Garantie. Nach BGB ist der Kaufvertragspartner, also das Autohaus, in der Bringschuld.

      Um den Händler aber zusätzlich unter Druck zu setzen, kann es sicher nicht schaden, VW bei der gesamten Korrespondenz in Kopie zu setzen. Dann dürfte es sehr schnell zu einer kundenfreundlichen Lösung kommen, sofern man bei der Vorgeschichte davon überhaupt noch sprechen kann...
      Schöne Grüße aus
      Lutz


      "Wir haben doch nix gewusst" glaubt uns keiner ein zweites Mal...
    • Hallo

      Wenn also das Autohaus in der Gewährleistung steht , warum wird dann immer das ganze im Namen VW gesagt ?!
      Ich Hab es schon geschrieben die von Tröndle haben mit einem Sachbearbeiter von VW gesprochen der nichts anderes macht als Schadensregulierung und der soll das ganze dargestellt haben als würde ich daran schuld sein !
      Meiner Meinung nach ist das ganze ein Irrwitz , 150€ kostet das ausbessern in echtleder und jetzt haben alle Beteiligten ein Haufen Arbeit , Zeit und Nerven für diesen irrwitzigen Mangel !
      Alleine das ich so viel Ärger in den 4 Monaten hatte , würde ich als Händler versuchen den Kunden zufrieden zu stellen aber dieser Händler nicht !
      ;DD :cscgr: ;DD
    • EOS-Tom schrieb:

      Wenn also das Autohaus in der Gewährleistung steht , warum wird dann immer das ganze im Namen VW gesagt ?!
      Das hat seine Ursache darin, dass sich Händler gerne vor dieser gesetzlichen Verpflichtung drücken wollen und die Garantie des Herstellers vorschieben. Diese kann ggf. die gesetzliche Gewährleistung ersetzen, wenn der Mangel dadurch zur Zufriedenheit des Kunden beseitigt wird, muss dies aber nicht zwingend, da es sich eben um eine freiwillige Leistung handelt. Wenn also der Händler wie in Deinem Fall angeblich VW bemüht und diese eine Mängelbeseitigung im Rahmen der Garantie ablehnen, befreit ihn dies keinesfalls von seiner gesetzlichen Verpflichtung. Das weiß er ganz sicher auch, aber in vielen Fällen kommen Händler damit durch, weil die Kunden aufgeben.

      Media Markt, Apple & Co. verfahren da oftmals ähnlich und versuchen sich zunächst hinter den Garantieleistungen der Hersteller zu verstecken. Ist also leider zu einem marktüblichen Gebaren der Händler geworden.
      Schöne Grüße aus
      Lutz


      "Wir haben doch nix gewusst" glaubt uns keiner ein zweites Mal...
    • domaxen17 schrieb:

      dertelekomiker schrieb:

      Apple & Co. verfahren da oftmals ähnlich und versuchen sich zunächst hinter den Garantieleistungen der Hersteller
      ...hinter welchem Hersteller genau versteckt sich Apple ?(





      :P

      Ich glaube es ist NUTELLA ;-Feier




      Bei mir war mit den Türpappen VW Zuständig nicht der Händler .
      Und VW hat auch brav alles bezahlt 2 mal sogar ( aber immer den selben Mist verbaut )


      Gruss

      Ralph
      EOS die Pause zwischendurch :eosschwarz:

      VCDS BEDI Reinigung
    • domaxen17 schrieb:

      dertelekomiker schrieb:

      Apple & Co. verfahren da oftmals ähnlich und versuchen sich zunächst hinter den Garantieleistungen der Hersteller
      ...hinter welchem Hersteller genau versteckt sich Apple ?(





      :P

      Die "verstecken" sich hinter ihrem ominösen Care-Protection-Plan. Freiwillige Garantie beträgt bei Apple ja regulär nur ein Jahr. Mir wollten sie daher bei einem knapp über 1 Jahr altem Macbook Pro damit kommen, dass ich wohl besser eben jenen Plan gekauft hätte, da ich ja jetzt in Sachen Gewährleistung in der Beweislastumkehrphase angekommen wäre. Problem war nur, dass das Verbindungskabel zwischen Festplatte und Mainboard defekt und der Rechner nachweislich ungeöffnet war. Der Spaß hat mich 2 Std. Diskussionen und die Dame im Store zahlreiche Gespräche und Telefonate mit Vorgesetzten gekostet, bis sie mich zähneknirschend mit einer kostenfreien Reparatur (aber natürlich nur "ausnahmsweise auf Kulanz") entlassen haben.

      Einem wahren Apple-Jünger wäre das wohl nicht passiert, weil der entweder ohnehin sämtliche Zusatzverträge abgeschlossen oder freudestrahlend die Rechnung für diesen tollen, einmaligen Service beglichen hätte... :P

      P.S: Abgesehen davon: Angebot und Verkauf von Artikeln in deutschen Apple Retail Stores erfolgen durch die Apple Retail Germany GmbH. Diese GmbH unterliegt also genauso den gesetzlichen Pflichten wie eben beispielsweise ein VW-Händler.
      Schöne Grüße aus
      Lutz


      "Wir haben doch nix gewusst" glaubt uns keiner ein zweites Mal...
    • EOS-Tom schrieb:

      Hallo

      Wenn also das Autohaus in der Gewährleistung steht , warum wird dann immer das ganze im Namen VW gesagt ?!
      Ich Hab es schon geschrieben die von Tröndle haben mit einem Sachbearbeiter von VW gesprochen der nichts anderes macht als Schadensregulierung und der soll das ganze dargestellt haben als würde ich daran schuld sein !
      Meiner Meinung nach ist das ganze ein Irrwitz , 150€ kostet das ausbessern in echtleder und jetzt haben alle Beteiligten ein Haufen Arbeit , Zeit und Nerven für diesen irrwitzigen Mangel !
      Alleine das ich so viel Ärger in den 4 Monaten hatte , würde ich als Händler versuchen den Kunden zufrieden zu stellen aber dieser Händler nicht !
      Dann liegt es somit nun in deinen Händen mit welchen Tätigkeiten du deine Freizeit belastest oder ob man nicht dafür 150 € in den Wind schießt, d.h. den Makel auf seine Kosten beseitigen lässt und seine Ruhe hat.

      Geht natürlich gar nicht, dagegen sträubt sich schon der Gerechtigskeitssinn, wenn andere Mist liefern, dann haben sie diesen auch auf ihre Kosten zu beseitigen. ;--T

      Man will somit sein Recht bekommen und dazu seinen berechtigten Ärger frei heraus lassen.... dazu am Besten den Händler öffentlich an den Pranger stellen und somit geschäftsschädigende Handlungen unternehmen - nur nicht, geht häufig nach Hinten los. ;no!

      Was hast du denn bisher in dieser Richtung unternommen oder biste noch am Toben.. ::38
    • Hallo

      Anwalt läuft !

      Geschäftsschädigend ist seine Handlung und das was ich bisher erlebt habe tu ich Kund wem ich will !
      Das entspricht alles der Wahrheit und ist meine Meinung !
      Wenn ich nur einem Kunden damit Ärger ersparen kann hat es sich gelohnt.
      Ich schreib es noch mal 150€ kostet das ausbessern und das bei einem Autowert von knapp 40 000€.
      ;DD :cscgr: ;DD
    • EOS-Tom, halte uns bitte mal auf dem Laufenden!
      Bisschen Oftopic, aber ähnlich:Ich hatte letzten Monat einen Sattler bemühen müssen.
      Bei meinem KIA waren nach 4 Jahren die Teilledersitze auf dem Fahrersitz ausgerissen.
      Der Sattler hat beide Vordersitze für 1680€ mit Vollleder bezogen. KIA hat sich mit 800€ beteiligt.
      EOS 2.0 TSI CUP aus 6/2014 DSG Leder (leider beige), RNS510+DAB+Dynaudio, Keyless Access, DCC, AHK, Park+Lichtassist
    • Meiner Auffassung nach wäre ersteinmal eine hübsche schriftliche Mängelrüge (incl. dem Foto) nebst Fristsetzung zur Mangelbeseitigung angebracht. Die läßt Du von Deiner Ehefrau/Freundin abgeben, oder das AH den Empfang quittieren.
      Vorteil 1: sieht "ernst" aus, vielleicht bearbeitet das im Autohaus dann jemand anderes, der es nicht mehr lapidar abtut
      Vorteil 2: die Rechtsschutz hat später eine Chance, eventuell anfallende RA-Kosten erstattet zu bekommen
      Vorteil 3: wenn die Sache sich noch etwas hinzieht, ist es vorteilhaft, daß die Mängelanzeige binnen der ersten 6 Monate dokumentiert ist.
      Beste Grüße
      Thomas

      EOS Edition MJ 2010, 1.4 TSI (122 PS), Herstellungsdatum: KW 39/2009 (außer Steuerkette und Turbo: 2012)
    • Liebe EOS Freunde

      Ich bin grad wieder Geschockt, vor 8 Wochen musste mein Wagen nach 3500 km in die Werkstatt wegen lauter Geräusche beim Leerlauf und auskuppeln der Kupplung , da war laut Werkstatt die Kupplung defekt und jetzt nach 7000 km haltet euch fest wieder das Geräusch und Angst davor das es wieder Kupplung oder noch schlimmer etwas das verursacht was nicht gefunden wurde oder wird !
      Jetzt was tun , den Laden wo ich verklagen will, kann ich wohl kaum aufsuchen ohne das die mir die Wahrheit sagen werden.
      Kann ich zu einem anderen VW Händler gehen, wegen Garantie oder greift wieder die Gewährleistung ,würde am liebsten Wagen zurück geben !
      Boaeh das Auto kostet mich grad echt nerven !!!!
      ;DD :cscgr: ;DD

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von EOS-Tom ()

    • EOS-Tom schrieb:



      Kann ich zu einem anderen VW Händler gehen, wegen Garantie oder greift wieder die Gewährleistung ,würde am liebsten Wagen zurück geben !
      Boaeh das Auto kostet mich grad echt nerven !!!!
      Auch wenn es momentan noch schwer fällt, ich würde alles dran setzen den EOS zurück zu geben :/

      viele Grüße aus der Pfalz

      Thomas

      :cscwessrev: 09.07.2012 - 14.12.2013 : 1,4 l TSI 90 kW (122 PS)
      :cscdbl: 09.01.2014 - 01.07.2019 : 1,4 l TSI 118 kW (160 PS)
    • Es gibt News
      Ich war ja noch bei einem anderen Händler um dort zu fragen wegen dem Sitz.
      Eben kam ein Anruf , Sitz ist da , wann hätte ich Zeit und brauch ich ein ersatzwagen !?!?!?!?!?!?
      Hab Rücksprache mit meiner Anwältin gehalten und sie sagte , machen lassen und in ihrem Brief will sie zu dem Punkt eine Stellungnahme vom Tröndle !!!
      Gibt ja noch das mit der Kupplung und der freisprecheinrichtung !
      Ich Fall vom Glauben ab , ist zwar schön aber es zeigt einem wie unterschiedlich es laufen kann!
      Bin sprachlos ⚓️
      ;DD :cscgr: ;DD
    • EOS-Tom schrieb:

      Wenn also das Autohaus in der Gewährleistung steht , warum wird dann immer das ganze im Namen VW gesagt ?!
      Das kommt drauf an. In meinem Kaufvertrag steht eindeutig, dass der Händler (offizieller VW, Skoda, Audi, Seat Händler; Eigentümer ist Familie Piech) das Auto lediglich vermittelt. Ich habe also unterm Strich einen Vertrag direkt mit VW geschlossen. Damit habe ich auch Garantieansprüche gegenüber VW und nicht gegenüber dem Autohaus (wenn ich denn welche habe - bislang noch nicht).
      Und vor etlichen Jahren hats mir an einem Nissan mal den Motor zerrissen. Da ist auch Nissan eingesprungen und nicht der Händler. An den Kaufvertrag ansich kann ich mich aber nicht mehr erinnern.

      Außerdem gibt VW 2 Jahre HERSTELLERgarantie. Also kannst Du zu jedem Händler hin, um Deine Garantiesachen machen zu lassen. Meines Wissens sogar im Ausland.

      NB: Leder - erst recht mit Kunstleder kombiniert - wäre mir keinen Cent extra wert. Ganz im Gegenteil. Man müßte mir sogar noch was zahlen, damit ich Ledersitze nehme. Stoff ist wesentlich pflegeleichter, staubunempfindlicher, einfacher zu reinigen und ca 3000 Euro günstiger. So what? Aber es ist alles eine Frage des Geschmacks.