Autokauf - 30952 Ronnenberg... und ich wohne über 400km weit weg!

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Autokauf - 30952 Ronnenberg... und ich wohne über 400km weit weg!

      So, nun möchte ich mir einen Eos kaufen!

      Allerdings habe ich ein Problem:

      Mein Wunschauto steht in Ronnenberg, nähe Hannover, und ich wohne in Kaiserslautern. :heulen:
      Nun möchte ich allerdings nicht die Katze im Sack kaufen, sondern mir sicher sein dass ich das richte mache! Daher wollte ich fragen ob es einen freundlichen Helfer im Forum gibt, der dort in der Nähe wohnt und mein Testfahrer spielen möchte? =pray

      Link zu mobile

      Über den Link findet ihr meinen Wunsch-Eos, würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen kann!:ueberr:

      Im Vorraus schon mal danke!!!
    • Grüße

      Der Händler ist nur 5km von meiner Arbeit weg.

      Könnte Mittwoch oder Donnerstag Vormittag mir den Wagen mal genauer anschauen.

      Gruß Holli
      !!! Wenn du bereit bist über das Limit zu gehen, hast du das Spiel verstanden !!!
    • Hallo,
      also ich habe meinen EOS am 08.12.12 bei einem Ford-Händler der 110 km vom meinem Wohnort entfernt ist mit Garantie gekauft. Da ich auch in einem Autohaus arbeite hab ich bei der Garantie-Firma angerufen und mir wurde bestätigt das ich entweder zu dem Händler fahren kann oder zu einen autorisierten VW-Händler an meinem Wohnort und die Garantie greift.

      LG
      Renate
      EOS 2,0 FSI, 150 PS EZ. 08/2007 Chicago Sportpaket 235/40 18" MJ: 2008 :eosschwarz:
    • Nate schrieb:

      Hallo,
      also ich habe meinen EOS am 08.12.12 bei einem Ford-Händler der 110 km vom meinem Wohnort entfernt ist mit Garantie gekauft. Da ich auch in einem Autohaus arbeite hab ich bei der Garantie-Firma angerufen und mir wurde bestätigt das ich entweder zu dem Händler fahren kann oder zu einen autorisierten VW-Händler an meinem Wohnort und die Garantie greift.

      LG
      Renate
      Das ist so richtig, wenn du eine Zusätzliche Garantie abgeschlossen hast. ::57
      Die Garantie, die Pflicht für jeden Händler ist, ist keine Garantie die man abschließt. Jeder Gewerbliche Verkäufer muss für alle Schäden in den ersten 6 Monaten aufkommen,und das wirklich bei ALLEN Schäden, außer Verschleiß. Und da kann der Händler (Verkäufer) verlangen das du in seine Werkstatt kommst, da er diese selber regulieren und damit auch bezahlen muss.
      “Sir, we're surrounded!”
      “Excellent. We can attack in any direction!”
    • Gesprochen habe ich mit dem Autohaus schon, allerdings die Garantie noch nicht so hinterfragt! Wäre aber auf jeden Fall interessant ob ich das bei dennen abschließen kann :super:

      Andere Frage, kennt jemand das Autohaus Gencer, wenn ja, kann mir jemand sagen ob diese seriös sind oder ob ich lieber kein Auto dort kaufen soll?
    • Dazu noch eine vielleicht kritische Info: Die VW Neuwagenanschlussgarantie (über den VW Händler innerhalb der Werksgarantie abzuschließen) deckt alles, was auch im Rahmen der Werksgarantie übernommen werden würde. Also insbesondere das Dach.

      Eine Händlergarantie eines Fremdhändlers wird über Versicherungen, etwas CarGarantie, abgeschlossen. Da muss man sehr kritischin die Bedingungen schauen. Aus Erfahrung mit einem Opel TwinTop weiß ich beispielsweise, dass die CarGarantie immer Defekte am Dach und an Dichtungen ausschließt. Wenn ich mich so frage, was am EOS richtig kritisch ist, ist es wohl das Dach. Würde mich ggf. von einem Kauf abhalten, oder ich würde bei VW anfragen und dort eine Garantie abschließen. Wenn das geht.

      AH Gencer ist ein freier Händler, nicht markengebunden. Ich vermute mal stark, dass Nachbesserungen am EOS da eher eingeschränkt möglich sein, was auch die klassische Gewährleistung einschränkt.
    • steve_112 schrieb:

      Das ist so richtig, wenn du eine Zusätzliche Garantie abgeschlossen hast.
      Die Garantie, die Pflicht für jeden Händler ist, ist keine Garantie die man abschließt. Jeder Gewerbliche Verkäufer muss für alle Schäden in den ersten 6 Monaten aufkommen,und das wirklich bei ALLEN Schäden, außer Verschleiß. Und da kann der Händler (Verkäufer) verlangen das du in seine Werkstatt kommst, da er diese selber regulieren und damit auch bezahlen muss.

      Das ist so nicht ganz richtig! Da es sich um eine gesetzliche Gewährleistung handelt, muss er in den ersten sechs Monaten nur nachweisen können, das der Schaden bei Übergabe nicht vorhanden war ( was natürlich - je nach Schadensbild - schwer sein wird)!!!

      Bei der Entfernung greift die Klausel der Zumutbarkeit und Verhältnissmäßigkeit! Hier liegt es im Ermessen des Verkäufers, ob er den Wagen überhaupt an einen über 100Km wohnhaften Käufer veräußert!

      Die sogenannte Gebrauchtwagengarantie greift sowieso nur zu 100% beim Arbeitslohn und Ersatzteile nur Prozentual zur Laufleistung, den Rest der Ersatzteilkosten hätte daher der Verkäufer zu tragen - innerhalb der ersten 6 Monaten, wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann, das der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war!

      Berechtigt zur Reparatur ist jeder anerkannte KFZ-Meisterbetrieb, genauso wie für die zur Aufrechterhaltung der Garantie durchzuführenden Wartungsarbeiten.

      Das Problem was man bei diesen Gebrauchtwagengaratien jedoch hat ist, dass jede Reparatur erst mal vom Versicherungsgeber abgesegnet werden muss, dies kann teilweise mehrere Tage dauern, und einen Anspruch auf einen Leihwagen hat man nicht - alles schon selbst miterlebt! Daher wird fast jede Werkstatt den Kunden erst mal in Vorkasse nehmen und die Abwicklung über die Garantie dem Kunden selbst überlassen, da kaum einer bereit ist, sich auf weitere Streitigkeiten mit Verkäufer und Versicherung einlassen will!
      Ist zwar hart aber Realität!
      Grüße Artur

      :cscweiss: Wer Ordnung hält, ist nur zu faul zum suchen!
    • Wollte mir den EOS heute mal ansehen (da ich in der Region wohne) und habe dbzgl. den Händler angerufen: seine Auskunft; verkauft.

      Der Käufer soll auch aus der Region-Hannover kommen...
      Gruß, Helmut

      Optimisten wandeln auf den Wolken, unter denen Pessimisten Trübsal blasen.
    • Tolar schrieb:

      Dazu noch eine vielleicht kritische Info: Die VW Neuwagenanschlussgarantie (über den VW Händler innerhalb der Werksgarantie abzuschließen) deckt alles, was auch im Rahmen der Werksgarantie übernommen werden würde. Also insbesondere das Dach.
      Stimmt so leider nicht, das Dach ist nicht mit in der Anschlussgarantie.
      Gruß Jürgen
      :eosschwarz:
    • Fuerte schrieb:

      Tolar schrieb:

      Dazu noch eine vielleicht kritische Info: Die VW Neuwagenanschlussgarantie (über den VW Händler innerhalb der Werksgarantie abzuschließen) deckt alles, was auch im Rahmen der Werksgarantie übernommen werden würde. Also insbesondere das Dach.
      Stimmt so leider nicht, das Dach ist nicht mit in der Anschlussgarantie.
      @ Fuerte
      Du irrst :!:
      Das Thema hatten wir auch bereits schon.
      In der Neuwagen Anschlußgarantie ist alles, auch das Cabriodach versichert
      Zitat hier ;--T

      "Unsere Leistungen:

      • alle Leistungen entsprechen in vollem Umfang der Herstellergarantie
      • Zeitraum wahlweise 1, 2 oder 3 Jahre im Anschluss an die 2-jährige Herstellergarantie
      • keine Selbstbeteiligung - volle Kostenübernahme bis zur vereinbarten Gesamtfahrleistung"
      Oder diesen Beitrag lesen ;--T

      Für weitere Diskussionen "Garantieverlängerung" bitte hier weiter machen :com:

      Hannes ;-winke



      Wenn Dir die Scheiße bis zum Hals steht, lass den Kopf nicht hängen