Hallo an alle EOS-Freunde, die wie ich lieber selber zum TÜV
fahren, anstatt den Wagen dafür in einer Werkstatt abzugeben.
Meinen EOS hatte ich vor einigen Monaten gebraucht gekauft
und jetzt musste ich das erste Mal zum TÜV bzw. das zweite Mal, da der Wagen 5
Jahre alt geworden ist. Von meinem Freund, der einen Audi TT – auch mit
Xenon-Scheinwerfern – fährt, hatte ich schon Horror-Geschichten gehört.
Also noch einmal alles überprüft und dann los zur
TÜV-Station meines Vertrauens, wo ich bereits seit über 25 Jahren „Kunde“ bin.
Bei der Anmeldung wurde über den Fahrzeugschein eine
spezielle Prüfliste für den EOS ausgedruckt. Dann hieß es: „Bitte vorfahren und
das Licht einschalten!“ … (eigentlich sollten die Xenon-Scheinwerfern, die aus
meiner Sicht nur etwa 25-30 m ausleuchten (siehe auch andere Beiträge hier im
Forum) zu niedrig eingestellt sein) … aber diese Einstellung war nach Aussage
der Prüfer vollkommen in Ordnung.
Dann kam die Frage, der hat doch Kurven-/Abbiegelicht
oder??? Das müssen wir auch noch prüfen, aber zuerst die für Xenon-Scheinwerfer
vorgeschriebene Scheinwerferreinigungsanlage (die unter, wie ich finde,
normalen Umständen max. 2-mal pro Jahr in Aktion tritt und deswegen gern mal
eingammelt!?) … hat jedoch alles einwandfrei funktioniert (Wischer bei
eingeschaltetem Licht und dann nur jedes 5. Mal).
Jetzt würde das Kurven-/Abbiegelicht überprüft, ab welcher
Lenkbewegung sich die zusätzlichen H7 Scheinwerfer für den Seitenbereich dazu-
und wieder abschalten. Auch in Ordnung.
Nun ging es auf die Hebebühne: … neben den anderen Sachen,
wie Auspuff und Fahrwerk haben dem Prüfer hier die „Signalgeber“ für die
automatischen Höheneinstellung / Leuchtweitenregulierung der Xenon-Scheinwerfer
interessiert. Der Prüfer hat mir diese an der Achsaufhängung – jeweils im linken
mittleren Bereich der Vorder- und Hinterachse, sowie der dazu gehörigen
Umlenkmechanik – gezeigt. Mittels der „Signalgeber“ werden je nach
Beladungszustand die Xenon-Scheinwerfer in ihrer Höhe für eine „richtige“
Ausleuchtung der Fahrbahn eingestellt. Abschließend wurde noch die „Justierung“
(rauf und runter Bewegung) der Scheinwerfer beim Einschalten des Lichts
überprüft, sprich die automatische Einstellung der Leuchtweitenregulierung.
Allein die Überprüfung der Scheinwerfer hat für mich „gefühlte“
15 Minuten gedauert.
Aber, wie der Prüfer sagte: „Alles in Ordnung … und Sie
wissen doch seit 01.07.2012 müssen wir Beleuchtungseinrichtungen etwas genauer untersuchen!
War ich erst einmal erleichtert, denn eine
Einstellung der Xenon-Scheinwerfer wäre ein kostspielige Sache geworden! (…
geht nur über eine Programmierung beim Freundlichen!)
Also bis dann wieder in 2 Jahren!
Gruß
Frank
fahren, anstatt den Wagen dafür in einer Werkstatt abzugeben.
Meinen EOS hatte ich vor einigen Monaten gebraucht gekauft
und jetzt musste ich das erste Mal zum TÜV bzw. das zweite Mal, da der Wagen 5
Jahre alt geworden ist. Von meinem Freund, der einen Audi TT – auch mit
Xenon-Scheinwerfern – fährt, hatte ich schon Horror-Geschichten gehört.
Also noch einmal alles überprüft und dann los zur
TÜV-Station meines Vertrauens, wo ich bereits seit über 25 Jahren „Kunde“ bin.
Bei der Anmeldung wurde über den Fahrzeugschein eine
spezielle Prüfliste für den EOS ausgedruckt. Dann hieß es: „Bitte vorfahren und
das Licht einschalten!“ … (eigentlich sollten die Xenon-Scheinwerfern, die aus
meiner Sicht nur etwa 25-30 m ausleuchten (siehe auch andere Beiträge hier im
Forum) zu niedrig eingestellt sein) … aber diese Einstellung war nach Aussage
der Prüfer vollkommen in Ordnung.
Dann kam die Frage, der hat doch Kurven-/Abbiegelicht
oder??? Das müssen wir auch noch prüfen, aber zuerst die für Xenon-Scheinwerfer
vorgeschriebene Scheinwerferreinigungsanlage (die unter, wie ich finde,
normalen Umständen max. 2-mal pro Jahr in Aktion tritt und deswegen gern mal
eingammelt!?) … hat jedoch alles einwandfrei funktioniert (Wischer bei
eingeschaltetem Licht und dann nur jedes 5. Mal).
Jetzt würde das Kurven-/Abbiegelicht überprüft, ab welcher
Lenkbewegung sich die zusätzlichen H7 Scheinwerfer für den Seitenbereich dazu-
und wieder abschalten. Auch in Ordnung.
Nun ging es auf die Hebebühne: … neben den anderen Sachen,
wie Auspuff und Fahrwerk haben dem Prüfer hier die „Signalgeber“ für die
automatischen Höheneinstellung / Leuchtweitenregulierung der Xenon-Scheinwerfer
interessiert. Der Prüfer hat mir diese an der Achsaufhängung – jeweils im linken
mittleren Bereich der Vorder- und Hinterachse, sowie der dazu gehörigen
Umlenkmechanik – gezeigt. Mittels der „Signalgeber“ werden je nach
Beladungszustand die Xenon-Scheinwerfer in ihrer Höhe für eine „richtige“
Ausleuchtung der Fahrbahn eingestellt. Abschließend wurde noch die „Justierung“
(rauf und runter Bewegung) der Scheinwerfer beim Einschalten des Lichts
überprüft, sprich die automatische Einstellung der Leuchtweitenregulierung.
Allein die Überprüfung der Scheinwerfer hat für mich „gefühlte“
15 Minuten gedauert.
Aber, wie der Prüfer sagte: „Alles in Ordnung … und Sie
wissen doch seit 01.07.2012 müssen wir Beleuchtungseinrichtungen etwas genauer untersuchen!
War ich erst einmal erleichtert, denn eine
Einstellung der Xenon-Scheinwerfer wäre ein kostspielige Sache geworden! (…
geht nur über eine Programmierung beim Freundlichen!)
Also bis dann wieder in 2 Jahren!
Gruß
Frank