Montage von St. Moritz Alu Felgen möglich ?

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    • hexplore schrieb:

      Hallo,
      die oben genannten St. Moritz Felgen habe ich auch in der Größe 6,5J x 17 ET39 mit 205/50 R17 Winterreifen erworben und würde die gerne auf meinem EOS montieren. Laut dem örtlichen VW Händler ist aber eine zusätzliche Eintragung notwendig, da die St. Moritz originale VW Felgen sind und ursprunglich nur für Scirocco und Passat zugelassen waren. Die Sima Felgen sind zwar technisch baugleich, allerdings als Felgen aus dem Zubehör besitzen diese eine zusätzliche ABE, in der der EOS aufgelistet ist (siehe .pdf Anhang). Da die St. Moritz aber als VW Standard Felgen gelten, gibt es dazu kein ABE.
      Darf ich jetzt die St. Moritz ohne Eintragung auf meinem EOS montieren oder doch nicht?
      Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten?
      Lesen sollte man schon können - oder?
      Was steht in dem Beitrag einen höher von dir? Oder traust du dem Uwe nicht?
      Dies gilt für @Anju genauso.
      Grüße Artur

      :cscweiss: Wer Ordnung hält, ist nur zu faul zum suchen!
    • Aris schrieb:

      hexplore schrieb:

      Hallo,
      die oben genannten St. Moritz Felgen habe ich auch in der Größe 6,5J x 17 ET39 mit 205/50 R17 Winterreifen erworben und würde die gerne auf meinem EOS montieren. Laut dem örtlichen VW Händler ist aber eine zusätzliche Eintragung notwendig, da die St. Moritz originale VW Felgen sind und ursprunglich nur für Scirocco und Passat zugelassen waren. Die Sima Felgen sind zwar technisch baugleich, allerdings als Felgen aus dem Zubehör besitzen diese eine zusätzliche ABE, in der der EOS aufgelistet ist (siehe .pdf Anhang). Da die St. Moritz aber als VW Standard Felgen gelten, gibt es dazu kein ABE.
      Darf ich jetzt die St. Moritz ohne Eintragung auf meinem EOS montieren oder doch nicht?
      Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten?
      Lesen sollte man schon können - oder?Was steht in dem Beitrag einen höher von dir? Oder traust du dem Uwe nicht?
      Dies gilt für @Anju genauso.
      Ich weis zwar jetzt nicht was dir an meinem Trade nicht passt, aber vielleicht ist dir das Wetter nicht gut bekommen.
      Natürlich habe ich gelesen und stell dir vor sogar verstanden.

      Wenn du meinen Beitrag genau gelesen hättest und auch verstanden hättest, so würdest du feststellen, dass ich es generell veranschaulich machen wollte, dass bei Änderungen technischer Art an den KFZ im Allgemeinen es immer besser ist, sich zuvor mit Personen, welche befähigt sind, technische Umbaumaßnahmen zu Beurteilen und eine Einzelabnahme eintragen/genehmigen zu Beraten.
      So wie an anderer Stelle hier im Forum schon geschrieben wurde.

      Ohne irgendjemandem zu nahe zu kommen, oder auf die Füße zu treten. Eine Aussagen wie „die sind bedenkenlos zugelassen . . .“ auch von Menschen, die sehr viel Fachwissen haben, kann rechtlich nicht manifestiert werden.
      1. :eosweiss: 2,0 TDI Sport und Style von 10-2013 bis 11-2016.

      2. :eosweiss: 2,0 TSI ab 09-2018 bis dato


      :cscwessrev: End Of Summer :cscweiss: End Of Snow
    • Im Serien/Umrüstkatalog stehen lediglich eine 6x17 ET46 und mehrere 7,5x17 ET47 die man bedenkenlos fahren darf.

      Ab damit zum Tüff und per Einzelabnahme eintragen lassen. Wegen ähnlicher Achslasten sollte es vermutlich passen. Die Radlasten findet man auch in den Herstellerkatalogen. Die Abrollumfänge sollten auch im Rahmen des möglichen sein. Die Felge kommt zwar 7 bzw 8mm weiter raus aber der Reifen ist auch schmaler, könnte also ne reine Formsache werden. Schlimmstenfalls wird der Wagen einmal verschränkt und die Freigängigkeit geprüft.

      Wichig ist sich die Unterlagen / Räderkataloge der beiden Fahrzeuge zu besorgen. Das kann der Prüfer wenn er Lust hat zwar auch, da die Einzelabnahme aber nach Aufwand abgerechnet wird kann es da deutlich teurer werden.

      Hier in der Gegend würde sowas denke ich 100 bis 150 Euro kosten zzgl der Kosten für den neuen Fahrzeugschein, da dieser dann auch unverzüglich geändert werden muss.

      Mir stellt sich da dann nur immer die Frage ob es nicht günstiger ist sich einen passenden gebrauchten Satz bei Kleinanzegen zu schießen.
    • hexplore schrieb:

      Hallo,
      die oben genannten St. Moritz Felgen habe ich auch in der Größe 6,5J x 17 ET39 mit 205/50 R17 Winterreifen erworben und würde die gerne auf meinem EOS montieren. Laut dem örtlichen VW Händler ist aber eine zusätzliche Eintragung notwendig, da die St. Moritz originale VW Felgen sind und ursprunglich nur für Scirocco und Passat zugelassen waren. Die Sima Felgen sind zwar technisch baugleich, allerdings als Felgen aus dem Zubehör besitzen diese eine zusätzliche ABE, in der der EOS aufgelistet ist (siehe .pdf Anhang). Da die St. Moritz aber als VW Standard Felgen gelten, gibt es dazu kein ABE.
      Darf ich jetzt die St. Moritz ohne Eintragung auf meinem EOS montieren oder doch nicht?
      Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten?

      Schöne Grüße
      Dimi
      Die Felge passt, da aber die ET nicht der eingetragenen ET entspricht--> Einzelabnahme um auf Nummer sicher zu gehen.
      I.d.R. fällt diese abweichende ET kaum auf. Nur ein pedantischer HU Prüfer oder Gutachter (Unfall) können damit die HU verweigern oder im 2. Fall die Info an die Versicherung tragen und damit Versicherungsleistungen kleiner ausfallen lassen.
      :cscsw: :eosschwarz:
    • Anju schrieb:

      Ohne irgendjemandem zu nahe zu kommen, oder auf die Füße zu treten. Eine Aussagen wie „die sind bedenkenlos zugelassen . . .“ auch von Menschen, die sehr viel Fachwissen haben, kann rechtlich nicht manifestiert werden.
      Manchmal frage ich mich echt ob du auch eine ABE für deine Kloschüssel hast und die genaue Benutzungsanleitung ausgedruckt für jeden gut sichtbar ausgehängt hast (du bist nämlich immer der erste, der mit dem erhobenen Zeigefinger daherkommt), wenn nicht, könnte die Unfallversicherung ja sogar die Leistung verweigern, wenn du mal bei der Sitzung einschläfst und umfällt.
      Nebenbei, ist dein GTI-Lenkrad auch eingetragen?

      BlackCrow schrieb:

      Nur ein pedantischer HU Prüfer oder Gutachter (Unfall) können damit die HU verweigern oder im 2. Fall die Info an die Versicherung tragen und damit Versicherungsleistungen kleiner ausfallen lassen.
      Woher hast du dieses Wissen? Ein HU-Prüfer schaut nach der montierten Reifengröße und überprüft ob sie zugelassen ist, wenn ja und er hat Zubehörfelgen drauf aber keine Papiere dabei, gibt dies nur einen Hinweis zur Mitführung der Papiere für die Felgen im Prüfbericht.
      Weiterhin gilt in Deutschland die Beweislastumkehr. D. h. bei einer Kontrolle muß der Kontrolleur nachweisen, dass der Verbaute Gegenstand nicht zugelassen ist.
      Weiterhin gilt der Umstand der Verhälnissmäßigkeit.
      Beispiel: Polizei in Zivil ist hinter mir und beobachtet meine Fahrweise - Extremfall ich fahre bei Rot über die Ampel, gefährde am Zebrastreifen einen Fußgänger, hab eventuell sogar noch gekifft und hab falsche Reifen auf dem Auto!
      Quizfrage: Für was werde ich jetzt bestraft? Für alle Vergehen oder nur für eins?

      Lösung: Nur für eins, und zwar für das Vergehen, das am höchsten bestraft wird. Es darf nicht aufsummiert werden! Die Polizei hätte nämlich die Pflicht dich sofort nach dem ersten Vergehen zu stoppen und stellt sie dann ein Drogenkonsum fest, wirst du damit konfrontiert. Der Rotlichtverstoß kann somit nicht mehr seperat geahndet werden aber die Gefährdung des Strassenverkehrs unter Drogeneinfluß.

      Was diese ständigen Aussagen zum Gutachten nach einem Unfall angeht, liegt dieses ebenfalls im Umstand der Verhältnissmäßigkeit und diese Angst ist für mich nicht nachvollziehbar.

      1. Sollte ich nicht Verursacher eines Unfalles sein, steht mir eine freie Gutachterwahl zu, der Gutachter der gegnerischen Versicherung hat kein Recht sich vor zu drängeln oder das Fahrzeug zu begutachten (hab schon mehrfach solche Gutachter vom Hof geschickt) - wer dies zulässt, ist selber Schuld.
      2. Bei Kaskoschäden habe ich noch nie (über 30 Jahre in diesem Job) erlebt, das ein Gutachter nach nicht Regelkonformen Veränderungen am Fahrzeug gesucht hat (waren auch getunte darunter).
      3. Gutachter zur Unfallrekonstruktion haben nicht die Aufgabe ein Fahrzeug auf StVZO-Konfirmität zu überprüfen. (Hatte ich auch schon mehrfach im Haus - samt Polizei).

      Es wird immer nur mit dem Zeigefinger gewunken aber noch keiner der hier winkenden konnte einen Fall aus eigener Erfahrung nennen.

      Dies soll kein Aufruf sein, dass man alles machen kann was man will aber man sollte auch teilweise die Kirche im Dorf lassen.

      Jeder sollte selber wissen was er verantworten kann oder auch nicht - sollten ja alle volljährig sein.

      Wir sind hier auch kein Rechtsberatungsforum, wem etwas zu heiß ist, ab zu Dekra, TÜV, GTÜ, etc..
      Grüße Artur

      :cscweiss: Wer Ordnung hält, ist nur zu faul zum suchen!
    • BlackCrow schrieb:

      hexplore schrieb:

      Hallo,
      die oben genannten St. Moritz Felgen habe ich auch in der Größe 6,5J x 17 ET39 mit 205/50 R17 Winterreifen erworben und würde die gerne auf meinem EOS montieren. Laut dem örtlichen VW Händler ist aber eine zusätzliche Eintragung notwendig, da die St. Moritz originale VW Felgen sind und ursprunglich nur für Scirocco und Passat zugelassen waren. Die Sima Felgen sind zwar technisch baugleich, allerdings als Felgen aus dem Zubehör besitzen diese eine zusätzliche ABE, in der der EOS aufgelistet ist (siehe .pdf Anhang). Da die St. Moritz aber als VW Standard Felgen gelten, gibt es dazu kein ABE.
      Darf ich jetzt die St. Moritz ohne Eintragung auf meinem EOS montieren oder doch nicht?
      Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten?

      Schöne Grüße
      Dimi
      Die Felge passt, da aber die ET nicht der eingetragenen ET entspricht--> Einzelabnahme um auf Nummer sicher zu gehen.I.d.R. fällt diese abweichende ET kaum auf. Nur ein pedantischer HU Prüfer oder Gutachter (Unfall) können damit die HU verweigern oder im 2. Fall die Info an die Versicherung tragen und damit Versicherungsleistungen kleiner ausfallen lassen.
      Das ist der Punkt, ne andere VW Serienfelge wird wahrscheinlich niemand auffallen. Wer's drauf ankommen lässt wahrscheinlich nem ahnungslosen Prüfer nicht oder steckt sich fürn TÜV Tag die Serienräder kurz drauf

      Nur baust halt Unfall oder irgendwas, Verkehrskontrolle und der Polyp hat aus Versehen doch mal Ahnung und dreht die Karre auf Links dann ist's Jammern groß.

      Auch wenn die Eosine wahrscheinlich noch nicht ins Raster von SOKO Poser gefallen ist, riskieren würde ich's nicht
      <3 <3 <3
      .. <3 <3 <3
      .VR6 - DOHC
    • Nunja was man darf wurd ja nun bereits gesagt.
      Änder ich etwas an meinem Fahrzeug bin ich in der Nachweispflicht dass ich das auch darf.
      Habe ich keinen Nachweis ist die Betriebserlaubnis erloschen, es sei denn es gibt einen Nachweis wo dies Ausdrücklich ausgeschlossen wird. (Häufig bei Windabweiser, Diffusor, usw.)

      Klar kann man drauf bauen dass es keinem auffällt. Man sollte nur am Ende nicht jammern wenn dem Prüfer doch mal auffällt dass es diese Felge nicht für den EOS gab. Einem Prüfer der nie in einem VW Autohaus prüft wird es evtl. nicht auffallen. Erwischt man einen der 3 Mal die Woche bei VW prüft könnt er stutzig werden und nachsehen.

      Ein Schadengutachter prüft niemals die Zulässigkeit der Veränderungen, ihn interessiert nur der Schaden. I.d.R haben die auch keine Ahnung von den Zulässigkeitsgeschichten es sei denn es sind auch Prüfer.

      Bei der Unfallanalytik kann es da schon anders aussehen. Hat sich ein Querlenker durchgeschliffen und das Fahrzeug verunfallte in Folge dessen mit Todesfolge oder Schwerverletzten wird man hier genau hinschauen.

      Aber klar man kann sich für alles ein passendes Fallbeispiel ausdenken oder eine Statistik herbeizaubern.

      Am Ende muss jeder selbst wissen was er tut.
    • OT.:

      Aris schrieb:

      Weiterhin gilt in Deutschland die Beweislastumkehr. D. h. bei einer Kontrolle muß der Kontrolleur nachweisen, dass der Verbaute Gegenstand nicht zugelassen ist.
      Das ist falsch.

      Zunächst möchten wir noch auf die sog. Mängelkarte eingehen. So heißt nämlich der Mängelbericht, wenn der nicht vom TÜV, sondern der Polizei ausgestellt wird. Dies kann geschehen, wenn Sie in eine Polizeikontrolle geraten und die Ordnungshüter feststellen, dass …
      • … der TÜV abgelaufen ist,
      • … unzulässige Fahrzeugteile verbaut sind (z. B. illegales Tuning),
      • … der Zustand des Fahrzeugs so mangelhaft ist, dass dies Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben könnte.
      In ihrem Mängelbericht bzw. auf der Mängelkarte notiert die Polizei die Defizite und gleichzeitig die Frist, innerhalb derer diese behoben werden müssen.

      Quelle: bussgeldkatalog.org/maengelbericht/

      Von mir gibt es hier auch gleich einen Mängelschein für dich. Bitte sachlich gegenüber anderen Personen und deren Meinung bleiben.
      The Cure - Mit dem Herzblut der Fans
    • catslikecheese schrieb:



      Das ist falsch.
      Zunächst möchten wir noch auf die sog. Mängelkarte eingehen. So heißt nämlich der Mängelbericht, wenn der nicht vom TÜV, sondern der Polizei ausgestellt wird. Dies kann geschehen, wenn Sie in eine Polizeikontrolle geraten und die Ordnungshüter feststellen, dass …
      • … der TÜV abgelaufen ist,
      • … unzulässige Fahrzeugteile verbaut sind (z. B. illegales Tuning),
      • … der Zustand des Fahrzeugs so mangelhaft ist, dass dies Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben könnte.
      In ihrem Mängelbericht bzw. auf der Mängelkarte notiert die Polizei die Defizite und gleichzeitig die Frist, innerhalb derer diese behoben werden müssen.
      Was soll daran falsch sein?

      Schon mal darüber nachgedacht, warum die Rennleitung eine Geräuschmessung durchführt? Nicht ich muß beweisen das alles OK ist, sondern die Rennleitung muß nachweisen, dass er zu laut ist.

      Deine Zitate bestärken die Beweislastumkehr sogar.
      • … der TÜV abgelaufen ist, - hier darf er nicht nur auf die Plakette schauen, er muss auch den Fahrzeugschein anschauen, es kommt nämlich auch vor, dass der Prüfer vergisst eine neue Plakette zu vergeben, somit kann er dir Beweisen, ob er abgelaufen ist oder nicht!
      • … unzulässige Fahrzeugteile verbaut sind (z. B. illegales Tuning), - hier geht es expliziet um diese St. Moritz Felge, die mit für den EOS zugelassener Winterreifengröße versehen ist, nur eine etwas andere ET aufweist. In keinem Fahrzeugschein ist die ET - vermerkt, nur in dem EWG Papier und dieses wird expliziet empfohlen nicht mitzuführen, da dieses wichtiger ist´als deine Zulassungspapiere. Bei Diebstahl des Fahrzeugs z.B. kann man damit problemlos im EU-Ausland neue Zulassungsdokumente beantragen - sofern der Diebstahl noch nicht angezeigt ist oder die Datenbanken EU-Weit aktuallisiert sind. Des weiteren handelt es sich um eine Original VW Felge, die rundum ausreichend Platz im Radhaus hat und nirgends streift, wie sollte jetzt die Rennleitung oder auch Prüfstellen die nicht Zulässigkeit feststellen? Hier geht es nicht um Reifen die zum Radhaus herausstehen, zu kleine Spiegel, zu lauter Auspuff etc.. Dies kann die Rennleitung beweisen, dass dies unzulässig ist.
      • … der Zustand des Fahrzeugs so mangelhaft ist, dass dies Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben könnte. - z.B. Reifen, bei dehnen schon das Gewebe rausschaut, Bremsen Eisen auf Eisen etc. ist ja wohl ganz leicht zu beweisen!


      Somit kannst du deinen Mängelschein gerne für dich behalten.
      Und jetzt haben wir uns alle wieder lieb.
      Grüße Artur

      :cscweiss: Wer Ordnung hält, ist nur zu faul zum suchen!
    • Weiterhin OT:

      Aris schrieb:

      Was soll daran falsch sein?
      Deine Zitate bestärken die Beweislastumkehr sogar.
      • … der TÜV abgelaufen ist, - hier darf er nicht nur auf die Plakette schauen, er muss auch den Fahrzeugschein anschauen, es kommt nämlich auch vor, dass der Prüfer vergisst eine neue Plakette zu vergeben, somit kann er dir Beweisen, ob er abgelaufen ist oder nicht!

      Nachweis erfolgt auch hier durch den Halter/Fahrer, durch die Herausgabe des Fahrzeugscheins. Genau wie du es in deinem Beispiel schreibst.
      Bei einer Kontrolle festgestellte Abweichungen kann der Halter/Fahrer vor Ort mit den entsprechenden Dokumenten entkräften. Sonst gibt es eine Mängelkarte.
      The Cure - Mit dem Herzblut der Fans
    • Die Mängelkarte kann auch ausgestellt werden ohne dass der Fahrer anwesend ist oder nach dem Fahrzeugschein gefragt werden muss.
      Ich hatte neulich noch den Fall wo ein Spediteur eine Mängelkarte im vorbeifahren bekommen hat.

      Ich bin in der Pflicht dass der Wagen eine gültige Plakette hat und verkehrssicher ist. Ist dem nicht so krieg ich halt nen Ticket und kann dann nachweisen dass es evtl anders ist als es sich erstmal darstellt.


      Prüfstellen und die Polizei haben Zugriff auf alle Daten aus dem COC-Dokument und können wenn sie den Verdacht haben auch nachsehen und feststellen dass die ET nicht passt.
      Zugegeben der Verdacht wird kaum aufkommen. Aber nur wenn es niemandem auffällt heisst es ja nich dass es in Ordnung ist.


      Ich weiss ja nicht wie das bei euch in der Gegend so ist aber wenn ich mit ner Bastelbude in eine Kontrolle komme und habe nicht alle Nachweise für meine Umbauten dann gibts bestenfalls direkt ne Mängelkarte oder es geht in Begleitung zu einer Prüfstelle wo man dann feststellt dass die Betriebserlaubnis erloschen ist. Anschließend wird das Fahrzeug dann sichergestellt. Da kommen dann Abschleppkosten das Tüffgutachen, Bußgelder, Standgebühr beim Sicherstellungsbetrieb, ggfs Umbau oder Eintragungs- und Zulassungskosten usw. auf einen zu.

      Ich mein jeder muss selbst wissen was er tut und welches Risiko er bereit ist einzugehen.

      Das alles runterzuspielen und zubehaupten dass man mir erstmal nachweisen muss dass ich es nicht darf ist schlicht weg falsch.
      Ich muss nachweisen dass ich darf, die Polizei kontrolliert nur die Nachweise auf Richtigkeit.
      Um beim Beispiel der Abgasanlage zu bleiben: Ich muss die Dokumente dabei haben (Eintragung/ oder EG-Conformitätserklärung) Damit kann die Polizei kontrollieren dass auch dieser Auspuff für das Fahrzeug mit dem entsprechendem Motor zugelassen ist. Sind sie der Meinung es ist zu laut und stellen dies auch noch mit einer Messung fest ist auch egal was in den Papieren steht und ich krieg ein Ticket.
    • Aris schrieb:

      Anju schrieb:

      Ohne irgendjemandem zu nahe zu kommen, oder auf die Füße zu treten. Eine Aussagen wie „die sind bedenkenlos zugelassen . . .“ auch von Menschen, die sehr viel Fachwissen haben, kann rechtlich nicht manifestiert werden.
      Manchmal frage ich mich echt ob du auch eine ABE für deine Kloschüssel hast und die genaue Benutzungsanleitung ausgedruckt für jeden gut sichtbar ausgehängt hast (du bist nämlich immer der erste, der mit dem erhobenen Zeigefinger daherkommt), wenn nicht, könnte die Unfallversicherung ja sogar die Leistung verweigern, wenn du mal bei der Sitzung einschläfst und umfällt.Nebenbei, ist dein GTI-Lenkrad auch eingetragen?

      Nah ja, ob ich eine ABE für meinen Klo habe geht dich, meiner Meinung nach, nichts an!

      Es interesiert mich ja auch nicht warum du viele von den Unfallgutachtern von deinem Hof schickst.

      Dabei mal ganz allgemein: Wenn du so oft Unfallgutachter zu Besuch hast/hattest, gehe ich mal davon aus, dass du oder deine Angehörigen ettliche Unfälle haben.

      Was muss da schon alles gewesen sein, wenn du so Erfahrung mit Kontrollen und Mängelberichte hast?

      Da du, so wie du schreibst, dir die Gesetzteslage zurechtlegst, würde es mich nicht wundern, wenn das auch auf der Sraße umgesetzt wird.

      Aber bedenke: Der Krug geht immer so lange zum Brunnen, bis er bricht.



      GTI-Lenkrad . . . ?

      Jetzt hast du was geschrieben. Und . . .

      Auch hier, geht dich das eigentlich nichts an!

      Ich muß dich entäuschen.

      Ja! Das Lenkrad ist eingetragen!

      Und das ist ganz alleine meine Sache. Nur so viel, ich habe noch nie eine Mängelkarte bekommen.


      Schein.jpg


      Ach ja Unfallgutachter und Gutachter für Einzelabnahmen sind im allgemeinen zwei verschiede Berufsgruppen.

      Aber für einige sind Gutachter so wie Äpfel und Birnen. Und bei dir . . . ?

      Inwieweit dabei jemand, wie hier in dem Beispiel, siehe ganz oben, Hilfe sucht ist der Gang zu einem adäquaten Ingenieur immer die bessere Lösung.
      Das wurd auch so im allgemeinen wieder gegeben.

      Wie auch du schon geschrieben hast, kann jeder machen, was er will.

      Und wenn du meinst, wir sollen uns alle wieder Lieb haben, ich hatte und habe damit eigentlich kein Problem.

      Die agresive Meinungsäußerung schleicht sich, zumindest für mich, auch hier im Forum langsam ein.
      Das scheint aber überall gang und gebe zu werden.

      Schade!




      [b][i][/b][/i]
      1. :eosweiss: 2,0 TDI Sport und Style von 10-2013 bis 11-2016.

      2. :eosweiss: 2,0 TSI ab 09-2018 bis dato


      :cscwessrev: End Of Summer :cscweiss: End Of Snow
    • Anju schrieb:

      Dabei mal ganz allgemein: Wenn du so oft Unfallgutachter zu Besuch hast/hattest, gehe ich mal davon aus, dass du oder deine Angehörigen ettliche Unfälle haben.
      Nur zur Info: Ich habe eine KFZ-Werkstatt und hab somit viel mit HU-Prüfer und auch Unfallgutachter zu tun!
      Grüße Artur

      :cscweiss: Wer Ordnung hält, ist nur zu faul zum suchen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Aris ()

    • @Anju
      Ich möchte mich hiermit bei dir entschuldigen für die Anmerkung für die ABE für die Kloschüssel oder auch andere Querschläger!
      Du solltest aber auch aktzeptieren, das alles was in dem Fahrzeugschein eingetragen ist, nicht Bundesländerübergreifend als gültig angesehen wird, ist zwar "Scheiße", ist aber so.
      Kann ja sein das Dekra oder GTÜ etwas eingetragen hat und der TÜV akzeptiert dies nicht bei einer vorgeführten Kontrolle oder auch andersherum.
      Somit meinst du, du bist auf der sicheren Seite, wenn alles eingetragen ist, ist aber leider nicht immer der Fall.
      Selbst bei uns ist dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, im EU-Gebiet noch viel drastischer.
      Was in deinem Bundesland alles eingetragen worden ist, heißt noch lange nicht, dass dies auch unsere EU-Anreinerstaaten als genehmigt absegnen.
      Wir sollten meinen wir wären eine Gemeinschaft, dem ist aber nicht so.
      Beispiel ist die Abschaffung des Fahrzeugbriefes und -Scheines durch die Zulassungsbescheinigung Teil1 und Teil2 - diese sollte EU-weit gleich sein, so war zumindest der Gedanke. Diesen haben aber alle sofort vergessen.
      Jeder druckt in der EU weiterhin seine eigene Papiere mit unterschiedlichem Erscheinungsbild.
      Grüße Artur

      :cscweiss: Wer Ordnung hält, ist nur zu faul zum suchen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Aris ()

    • Aris schrieb:


      ... alles was in dem Fahrzeugschein eingetragen ist, nicht Bundesländerübergreifend als gültig angesehen wird...

      Kann ja sein das Dekra oder GTÜ etwas eingetragen hat und der TÜV akzeptiert dies nicht bei einer vorgeführten Kontrolle oder auch andersherum.
      Dekra, GTÜ, TÜV sowie weitere sind staatlich anerkannte technische Prüforganisationen. Diese nehmen Eintragungen vor und erteilen eine Prüfbescheinigung/Untersuchungsbericht zur HU. Mit einer gültigen HU, unabhängig vom ausgestellen Bundesland, darf man sein Fahrzeug in Deutschland sowie der EU bewegen. Ausgegebene Prüfberichte aller EU- Mitgliedstaaten werden von den anderen anerkannt. Dafür gibt es eine EU-Richtlinie. Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug kann jedoch in anderen EU-Mitgliedsstaaten keine in Deutschland gültige HU machen.
      The Cure - Mit dem Herzblut der Fans
    • Aris schrieb:

      @Anju
      Ich möchte mich hiermit bei dir entschuldigen für die Anmerkung für die ABE für die Kloschüssel oder auch andere Querschläger!
      . . .
      Die Entschuldigung ist angenommen! :)

      Wir sind nunmal Individuen. Gefühle bestimmen unser täglich handeln.

      Jeder Tag ist 24 Stunden lang, aber verschieden breit! Das ist nunmal halt so.

      Ich kann nur für mich schreiben: In den ganzen Jahrzehnten, in denen ich die verschiedensten KFZ gefahren habe, war es für mich einfacher, wenn Umbauten, auch mit ABE, eingetragen waren. Bei TÜV-Prüfungen und Kontrollen von den Leuten des jetzt blau-weißen-Versins ;) hatte ich nie Probleme.
      Auch nach dem ein oder anderen „bumsalla“.

      Deshalb, wenn Veränderungen an den KFZ gemacht werden sollen, so habe ich die Erfahrung gemacht, Prüfleute zuvor fragen und danach zu handeln. Und das dann auch so zu machen und belassen.

      Aris! Mein Respekt dir gegenüber. Du hast, für mich, sorry für die Bemerkung, einen „Arsch in der Hose!“

      Chapeau! ;klatsch2*
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