Reifen: Mind. Traglast für TFSI

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    • Hast du bei deinen 235/45/15 nicht den Lastindex 94?
      Welcher Gewichtsklasse entsprechen die?

      Es könnte auch sein, dass bei einem kleineren Höhen/Breitenverhältnis natürlich eine andere Gewichtsklasse gilt, ich weiss es nicht.

      Also Leute, schaut mal bei euren 18 Zöllern auf den Lastindex, es ist wichtig!
      225/40/18 ??w

      Besten Dank

      freundliche Grüsse aus der Schweiz

      Hofi
      VW Tiguan; früher VW EOS TFSI 200PS mit DSG Getriebe.
    • Deine Zulässige maximale Achslast (Zu finden im Fahrzeugschein Punkt 7 (7.1, 7.2) und Punkt 8 (8.1, 8.2, meistens gleich wie Punkt 7) :2 (pro Rad / Achse)

      Wäre bei meinem: 7.1) 1080; 7.2) 970
      :2 = 540 (Reifen Vordachse) bzw. 485 (Reifen Hinterachse)

      Also wäre das dann theoretisch mindestens der Traglastindex 87 (545). Dann aber noch folgendes:

      "Bei Geschwindigkeiten über 210 km/h (für Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex), 240 km/h (für Reifen mit W-Geschwindigkeitsindex oder auch mit Kennzeichnung ZR) bzw. 270 km/h (für Reifen mit Y-Geschwindigkeitsindex) nimmt die zulässige Last geschwindigkeitsabhängig ab. Beispielsweise darf ein Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex bei seiner Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h nur mit 91 % der seinem Tragfähigkeitsindex entsprechenden Höchstlast beansprucht werden."

      Heißt also man sollte bei einer VMAX (Fahrzeugschein T) von 236 km/h mindestens den Traglastindex 90 (600) wählen, da 600 * 0,91 = 546 entspricht.
      Hier weiß ich gerade nicht wo die 91% herkommen. Kann auch sein das das der Traglastindex ist, dann wären 600 * 0,90 = 540, also auch gerade noch ausreichend ...

      KEINE GEWÄHR für die Rechnung und Richtigkeit!! Das habe ich mir gerade selbst hergeleitet.
      Serienmässig hat meiner 91er (615) Traglast, da ist also noch mehr Puffer einberechnet.
    • Oder man guckt in der Zulassungsbescheinigung 1 nach - da steht die Reifengröße, Geschwindigkeitsindex und Traglastkennzahl drin. Sollten andere Reifengrößen montiert sein, als in der Zulassungbescheinigung angegeben, sind die Alternativen in der EU-Übereinstimmungserklärung gelistet. Grundsätzlich gilt, dass Reifenbreite und Reifenhöhe bindend sind, Geschwindigkeitsindex und Traglast dürfen höher sein als angegeben.

      Dabbel
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      Und zwar Hiermit


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