trotz Zahnriemenkontrolle Motorschaden, was tun

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • trotz Zahnriemenkontrolle Motorschaden, was tun

      Hallo zusammen, versuche hier mal einige Meinungen zu bekommen. Meinen EOS habe ich vor ziemlich genau einem Jahr gebraucht erworben, damals 4 Jahre alt mit 155 tausend KM. Scheckheftgepflegt, jedoch vom Vorbesitzer im vierten Jahr in einer freien Werkstatt der Service gemacht. Nach meinem Kauf habe ich den EOS in meiner VW Vertragswerksatt zu einem kurzen Check gebracht und u.a. den Auftrag gegebn den Zahnriemen zu kontrollieren. Das wurde auch schriftlich im Auftrag festgehalten. In der Rechnung stand dann unter Positionen: Zahnriemen prüfen und im unteren Teil der Rechnung als Hinweis. Zahnriementausch bei EOS laut VW erst bei 180 tausend KM fällig. Steht auch so im Serviceheft. Jetzt nach einem Jahr und 165 tausend KM Laufleistung ist der zahnriemen gerissen und der Motor kaputt. Schaden laut Kostenvoranschlag 5700 Euro.

      Der Händler schiebt die Verantwortung an VW wegen der Laufleistungsangebe 180000 KM, VW lehnt grundsätzlich mal jede Kulanz ab, habe ich heute schriftlich bekommen. Wen kann man hier in die Haftung nehmen? Macht VW nur aus verkaufstaktischen gründen eine so hohe Laufleistungsangabe aber dann müssen die doch auch dafür eine gewisse Garantie übernehmen oder bleibe ich auf dem Schaden sitzen und hab einfach nur Pech gehabt? Freue mich über tröstende aber informative Beiträge. Vielen Dank im Voraus.
    • Zahnriemen ist erstmal grundsätzlich ein Verschleißteil.

      Die Intervall angaben der Hersteller sind die max. Laufleistung die zu erreichen sind-spätestens dann muss er raus.
      Wenn der Zahnriemen vorher kaputt geht, ist es Pech.
      Habe jetzt einen Eos ..........................
    • Naja, die Werkstatt hat ihn anscheinend nicht geprüft und sich dabei auf VW berufen, jetzt schiebt sie die Verantwortung auf VW.
      Dann soll sie sich bitte auch drum kümmern, daß der Schaden von VW behoben wird.

      Halten tu´n die Dinger anscheinen nicht so lange.
      Bei meinem Golf hatten sie den Zahnriemen auch lange vor der VW-Austauschgrenze gewechselt, nach kurzer Diskussion und Kostenabwägung war ich damit aber schnell einverstanden ;)

      Was ich machen würde:

      Hier und mit dem Händler nicht mehr länger diskutieren sondern gleich zum Rechtsanwalt gehen, die Chancen abklären und das weitere Vorgehen abstimmen.

      Gruß,

      Eric
    • wenn die werkstatt den zahnriemen geprüft und für gut befunden hat, hätte er eigentlich noch länger halten müssen. um den händler erfolgreich belangen zu können, müsste der nachweis erbracht werden, dass der händler den austausch hätte empfehlen müssen, was er aber nicht getan hat. den nachweis könnte man wohl nur dann erbringen, wenn der jetzt gerissene zahnriemen noch vorhanden wäre und es sich ganz klar zeigen würde, dass er schon vor einem jahr hätte gewechselt werden müssen. dieser nachweis wird wohl in der praxis schwer zu erbringen sein. hast du den riemen noch?
      von vw kannst du nach 5 jahren und 165tkm sicherlich keine kulanz erwarten. ein materialfehler des riemens liegt wohl nicht vor, sonst hätte er nicht so lange gehalten. ein "vorzeitiger" riemenriss ist aber doch eher selten.
      lässt sich mit dem händler nicht wenigstens über einen nachlass handeln? bei solchen beträgen wäre das ja schon wenigstens etwas eine hilfe.
    • Na ja, die "Vollkasko-mentalität" ist leider sehr weit verbreitet-irgendeiner muss ja haften.

      Geprüft hat vielleicht der Händler. Zum Zeitpunkt war er ok - aber nach einem Jahr.............
      Natürlich, wenn der Händler/Werkstatt seine Kristallkugel nicht genommen hat, haftet er. ;)


      Und jeder Rechtsanwalt übernimmt das, er hat ja nichts zu verlieren. Er verdient, egal wer recht hat.
      Habe jetzt einen Eos ..........................
    • Hallo zusammen,

      erstmal mein Beileid zum erlittenen Schaden! Allerdings kann man der Werkstatt wohl kaum einen Vorwurf machen. Zum Zeitpunkt der Prüfung war der Riemen wohl in Ordnung. Da VW ja auch eine regelmäßige Prüfung des Riemens im Rahmen der Inspektionen vorschreibt, sollten sie der Fachwelt und allen Interessierten mal mitteilen, wie man einen Zahnriemen wirklich "prüfen" kann. Letztlich ist es ja nur möglich die Spannung zu prüfen (wenn auch nur bedingt) und anschließend eine Sichtprüfung durchzuführen (Risse, Gewebeschäden, Metallpartikel, Abrieb und/oder Scheuerspuren im Riementrieb, Schäden/Riefen an den Umlenk- und Spannrollen). Alles schön, sagt nur leider selbst bei perfektem Äußeren nichts über das Innenleben des Riemens aus. Da wundert es dann auch nicht, dass quer durch alle Hersteller, Modelle und Motoren die Vorgaben (Empfehlungen) für den Zahnriemenwechsel fröhlich hoch und runter gehen. Ein Schuft der da böses denkt, aber es scheint fast so, dass die "Vorgaben" sich an der Häufigkeit von Motorschäden orientieren. Ich hatte auch einmal mit meinem Vertragshändler über die Fälligkeit bei meinem Eos gesprochen und er war wirklich baff, als das System die 180.000 KM ohne Zeitbegrenzung rausschmiß. Er empfahl dann (inoffiziell) 120.000 KM oder 6 Jahre für den Riemen.

      Im vorliegenden Fall würde ich VW unter Beschuss nehmen und nicht den Vertragshändler. Letztlich stellt die Empfehlung in diesem Fall die Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft (hier Haltbarkeit) dar. Von daher müßte VW nachweisen, dass der Schaden nicht in ihre Verantwortung fällt. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um ein Verschleißteil handelt, die Hersteller versuchen aber immer wieder diese Argumentation und kommen viel zu oft damit durch.

      Welche Begründung hat VW denn für die Ablehnung geliefert? Sag jetzt bitte nicht den einen Service in der freien Werkstatt. Sollte diese nach den Herstellervorgaben (lt. AutoData) gearbeitet haben, darf das nicht zum Ausschluss von Kulanzleistungen führen. Wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg, Kraft und Ausdauer beim Bemühen nicht alleine auf dem Schaden sitzen zu bleiben.

      Grüsse,

      Michael
    • Das ist eine ärgeliche Geschichte, die aber nicht selten vorkommt. Das Wartungsintervall beträgt 180.000 km, das ist richtig. Ab 120.000 wird der Riemen bei der Inspektion kontrolliert, ob er nicht doch raus muß. Sollte dies der Fall sein kommt er vorher raus, wenn nicht , dann bleibt er drin.Halte ich persönlich für den Diesel bedenklich .

      Das er vor dem Intervall reisst, obwohl er angeblich vorher kontrolliert worden ist, ist einfach Pech.

      Das mit der Freien Werkstatt stimmt auch , wenn diese im Rahmen der Herrstellervorschriften gearbeitet hat. Was man Inspektionsprotokoll ersehen kann .Es kann tatsächlich sein das zum Zeitpunkt der Kontrolle noch keine Schäden zu sehen waren.

      Also mit viel Glück könnte es eine Kulanz geben, mehr nicht.Es kommt jetzt auf den Bericht der Freien Werkstatt an.Und was dein Händler dazu sagt, er spielt auch eine Rolle.

      Das Problem hatte ich bei meinem Seat Telodo auch. Der Intervall lag damals bei 60.000 km. Da ist diesem aber nicht traute, habe ich den Riemen ab 40.000 km immer regelmässig selber kontrolliert. Bei 52.000 km ,staunte ich dann nicht schlecht, der Riemen war in einem erbärmlichen Zustand. Noch 1000 km mehr und er wäre gerissen.Den 60.000 er Intervall hätte er nicht erreicht. Kulanz hätte es damals nicht gegeben. GW mit beim Kauf 122.000km Zahnrienmen war damals gerade bei VW gewechselt worden.

      Der Dieselriemen reisst wenn er an die Verschleissgrenze kommt schnell, Da hat man kaum eine Chance , was dagegen zu machen. Ausser man kontrolliert ihn selber penibel zwischendurch.

      Ich wünsche dir viel Glück, das die Angelegenheit zu überschaubaren Kosten geregelt werden kann.

      LG

      Ralf
      A3 8Y BJ 2023 1.5 TFSI 150 PS
    • Tussy schrieb:

      Na ja, die "Vollkasko-mentalität" ist leider sehr weit verbreitet-irgendeiner muss ja haften.

      Geprüft hat vielleicht der Händler. Zum Zeitpunkt war er ok - aber nach einem Jahr.............
      Natürlich, wenn der Händler/Werkstatt seine Kristallkugel nicht genommen hat, haftet er. ;)


      Und jeder Rechtsanwalt übernimmt das, er hat ja nichts zu verlieren. Er verdient, egal wer recht hat.

      du gibst dein auto in die werkstatt, der sagt alles ok, dann geht das geprüfte teil kaputt, und das soll man einfach hinnehmen ohne wenigstens zu hinterfragen???? wohlgemerkt, er hat für die prüfung ja noch bezahlt!

      werkstatt kann eh machen was sie will, sie haftet eh nie???? weshalb braucht's dann werkstätten, dann kann ich ja auch selbst prüfen, kann ich wenigstens mich selbst an der nase nehmen, wenn was kaputtgeht. und allfällige gewährleistungsansprüche zusammen mit rechtsanwälten am besten auch gleich mit abschaffen, die die armen werkstätten soooo plagen

      merkwürdige einstellung....?(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von marc1234 ()

    • marc1234 schrieb:

      Tussy schrieb:

      Na ja, die "Vollkasko-mentalität" ist leider sehr weit verbreitet-irgendeiner muss ja haften.

      Geprüft hat vielleicht der Händler. Zum Zeitpunkt war er ok - aber nach einem Jahr.............
      Natürlich, wenn der Händler/Werkstatt seine Kristallkugel nicht genommen hat, haftet er. ;)


      Und jeder Rechtsanwalt übernimmt das, er hat ja nichts zu verlieren. Er verdient, egal wer recht hat.

      du gibst dein auto in die werkstatt, der sagt alles ok, dann geht das geprüfte teil kaputt, und das soll man einfach hinnehmen ohne wenigstens zu hinterfragen???? wohlgemerkt, er hat für die prüfung ja noch bezahlt!

      werkstatt kann eh machen was sie will, sie haftet eh nie???? weshalb braucht's dann werkstätten, dann kann ich ja auch selbst prüfen, kann ich wenigstens mich selbst an der nase nehmen, wenn was kaputtgeht. und allfällige gewährleistungsansprüche zusammen mit rechtsanwälten am besten auch gleich mit abschaffen, die die armen werkstätten soooo plagen

      merkwürdige einstellung....?(


      Ne klar, die Werkstatt haftet für eine Sichtprüfung nach einem Jahr - also ca. 365 Tage !!!
      Wie z.B. Bremsen sind OK, nach einem Jahr verschliessen - Werkstatt muss bezahlen die haften ja dafür - vor einem Jahr waren die Bremsen ok. ::56

      Wie gesagt, Vollka...
      Habe jetzt einen Eos ..........................
    • @gockel

      Eh Du dich in einem "Kleinkrieg" verzettelst, versuche doch lieber jemanden zu finden, der Dir den Motor repariert. Es gibt genug Werkstätten, die den Motor "günstig" reparieren.
      Bei dieser Laufleistung ist es vielleicht sogar günstiger, einen gebrauchten neuen Motor einzubauen.
      Habe jetzt einen Eos ..........................
    • marc1234 schrieb:

      du gibst dein auto in die werkstatt, der sagt alles ok, dann geht das geprüfte teil kaputt, und das soll man einfach hinnehmen ohne wenigstens zu hinterfragen???? wohlgemerkt, er hat für die prüfung ja noch bezahlt!

      moin

      auch in anderen bereichen bezahlst du für eine wartung, ohne das du davon ausgehen kannst, dass deshalb nichts mehr kaputt geht. mir fällt da z.b. eine heizung ein.
      ...wenn alle Tiere aufgegessen sind, machen wir mit den Veganern weiter...


      domaxen17

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von domaxen17 ()

    • @comaxen 17:eine wartung und eine kontrolle sind nicht das gleiche
      niemand geht hier davon aus, dass nach einer kontrolle nichts mehr kaputt geht.
      @tussy: sorgfaltspflicht als "vollkasko" zu verstehen, naja, wer's mag...

      @gockel: such nochmals das gespräch mit der werkstatt. wie auch schon gesagt: ohne das defekte teil kannst du nichts beweisen. falls die werkstatt sich nicht kulant zeigt, würde ich sofort die werkstatt wechseln.
      falls eine andere werkstatt eine vernünftige alternative gibt, why not.
      aufgrund des alters und des kilometerstandes ist kulanz des werks auszuschliessen. vw gewährt kulanz in der regel nur bis zu einem fahrzeugalter von 4 jahren, bei über 100tkm ist motorseitig keine kulanz mehr zu erwarten.
    • marc1234 schrieb:

      sorgfaltspflicht als "vollkasko" zu verstehen, naja, wer's mag...
      Sorry, aber was darf denn dann noch kostenpflichtig kaputt gehen, wenn regelmäßige Wartung/Inspektion durchgeführt wurde.
      Der Preis für eine Inspektion setzt sich i.d.R. aus der geleisteten Arbeit und dem Material zusammen und nicht aus einer Versicherungsprämie für eventuell folgende Schäden.

      Gruß, Volker
      2009-2014: VW EOS 2,0 TDI CR :eosdunkelblau:

      2014 - 2019: VW EOS 2,0 TSI DSG EXCLUSIV :eosweiss:

      2019 - .... BMW M240ix Cabrio
      "Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen" W.Röhrl

      > > 2 litres is a softdrink - not an engine size < <

      Wir sind dabei:

      EOS-Stammtisch-EuRegio Münsterland
    • Hallo zusammen,

      vielen Dank schon mal für die vielen Rückmeldungen und sooo unterschiedlichen Meinungen.

      Zum Thema Wartung und Kontroller möchte ich noch ergänzen, wenn ich mein Fahrzeug in eine VW-Werkstatt, mit dem Auftrag den Zahnriemen zu prüfen gebe, dann signalisiere ich sehr deutlich die Bereitschaft, falls es als notwendig erscheint den Zahnriemen zu wechseln diesen für mein Fahrzeug auch haben möchte. Hier verstehe ich die Werkstatt nicht, warum die mir keinen neuen Zahnriemen einbauen wollten, da ist doch was dran verdient - aber an einem neuen Motor natürlich noch viel mehr... Also liegt die Ursache doch wieder an der Werksangabe der Laufleistung.

      Momentan läuft ein intensiver Briefverkehr zwischen VW, Händler und mir und werde Euch natürlich berichten.
    • nein, die ursache liegt nicht an der laufleistung, sondern allenfalls an der werkstatt. da hat man entweder nicht sorgfältig geprüft oder hat schlimmstenfalls mutwillig den serbelnden zahnriemen dringelassen in der erwartung, dass der kunde dann einen neuen motor ordert.
      ich hatte solche situationen auch schon: zahnriemenkontrolle bei einem auto, dann wurde mir wechsel von der werkstatt empfohlen (die werkstatt rief mich an wie abgesprochen) und dann hab ich den wechsel machen lassen. so muss es laufen.
      deswegen hacke ich ja so auf dem gerissenen riemen rum. wenn beispielsweise ein gutachter nach begutachtung des riemens bestätigen könnte, dass der riemen schon früher hätte gewechselt werden müssen (zb. aufgrund vieler kleiner einrisse an den flanken des gesamten riemens), dann könnte man die werkstatt zur verantwortung ziehen. falls eine begutachtung jedoch aufzeigen würde, dass der riemen plötzlich gerissen ist und eine übermässige alterung oder verschleiss des riemens auch bei sorgfältiger prüfung nicht abzuschätzen war, hast du leider pecht gehabt.
      bin ja gespannt auf den outcome.
      gruss marc
    • EOS veneer schrieb:

      marc1234 schrieb:

      sorgfaltspflicht als "vollkasko" zu verstehen, naja, wer's mag...
      Sorry, aber was darf denn dann noch kostenpflichtig kaputt gehen, wenn regelmäßige Wartung/Inspektion durchgeführt wurde.
      Der Preis für eine Inspektion setzt sich i.d.R. aus der geleisteten Arbeit und dem Material zusammen und nicht aus einer Versicherungsprämie für eventuell folgende Schäden.

      Gruß, Volker

      gegenfrage: warum soll ich etwas kostenpflichtig prüfen lassen, wenn ich mich auf das prüfergebnis nicht verlassen kann?

      wohlgemerkt:es geht nur darum abzuklären, ob die werkstatt bei der prüfung geschlampt haben könnte. scheint hier aber einige zu geben, welche der auffassung sind, die arbeit von werkstätten in frage zu stellen bei der konstellation von gockel ist schon eine todsünde geldgieriger rechtsanwälte...

      nb: hatte in meiner praxis schon mehr als ein fall, der vergleichbar ist wie der von gockel, zu einem zumindest annehmbaren angebot der werkstatt gebracht. doch ich verdien mein geld sicher nicht mit solchen fällen, und für den kunden hat es sich immer gelohnt.
    • Na ja mit der Schuldrechtform wird viel "Schindluder" getrieben.
      Die Werkstätten geben keine Haltbarkeitsgarantie.

      warum soll ich etwas kostenpflichtig prüfen lassen, wenn ich mich auf das prüfergebnis nicht verlassen kann?


      Deine Argumentation kann ich verstehen, wenn es kurze Zeit danach passiert wäre !

      ...geld sicher nicht mit solchen fällen, und für den kunden hat es sich immer gelohnt.

      Einigung-Ja warum wohl blos, weil die Werkstätten ihre Ruhe haben wollen und sich nicht streiten wollen. Ist ja nicht ihr Job. Da spielt es leider keine Rolle wer im Recht ist.

      PS.: Solange die Anwälte nach Streitwert bezahlt werden und nicht nach Erfolg, wird sich leider daran nichts ändern............
      Habe jetzt einen Eos ..........................

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Tussy ()

    • Hallo ich kann verstehen, das Du Dich darüber so sehr ärgerst. Würde ich sicher auch machen.

      Lese Dir doch einfach nur mal durch was Du vom TÜV bekommst... Dort steht "Zum Zeitpunkt der Prüfung usw..." da kannste auch nichts machen, wenn hinerhet die Bremse nicht mehr funzt.
      Zahnriemen ist immer so eine Sache, ihc weiß. Aber warum hast Du den denn nicht gleich wechseln lassen. Ich bin der Meinung 155 TKM ist auch schon ne reife Leistung und den dann bis zm Wechselinterval fahren zu wollen. Warum wenn das Auto sowieso in der Werkstatt ist und Du, wie ich es hier lese gerne bereit gewesen wärst, das Geld dafür in die Hand zu nehmen. Dann doch lieber gleich sagen, bitte wechseln habe ich bei einem anderen Auto ebenfalls so gemacht und dem Problem aus dem Weg zu gehen.

      Ich kann mich leider nur den anderen anschließen, das ganze ist 365 Tage her, das kannst Du niemanden für hasftbar machen.