Ingo schrieb:
war beim TÜV kein Problem,
Schöne Grüße von Erika und Michael
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen
Ingo schrieb:
war beim TÜV kein Problem,
iskalatur schrieb:
Wieso schlägst du dich auf die Seite der versicherungen? Arbeitest du für eine
LeX schrieb:
Traurig aber wahr, einem Bekannten ist es so ergangen und vor Gericht in zweiter Instanz wurde zu seinen Ungunsten entschieden.
Aris schrieb:
Generell gilt:
- Bin ich nicht der Verursacher eines Unfalls, habe ich freie Gutachterwahl!
- Gutachter der gegnerischen Versicherung hat kein Recht mein Fahrzeug zu begutachten - auch nicht für Nachgutachten (nach Instandsetzung)
- der Zugang zu dem Fahrzeug darf dem Gutachter der Gegenversicherung jederzeit verwehrt werden !
- Die gegnerische Versicherung ist nicht berechtigt ein Gegengutachten zu erstellen - sofern nicht ein Betrugsverdacht mit richterlichen Beschluss vorliegt!