Das Boot soll hinter den EOS, oder der EOS ist Geschichte...

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    • Das Boot soll hinter den EOS, oder der EOS ist Geschichte...

      Moin Moin,

      ich habe ein kleines (Luxus) Problem und konnte bisher eine wirklich passende Antwort finden.

      Also gut, ich fange mal an.

      Ich habe einen EOS 2.0 TDI (140PS) BJ 2008 - bisher ohne AHK
      Ich habe eine Bayliner 652 mit Siegel Doppelachstrailer - Laut Waage 1940KG - Anhänger ist für 2600kg zugelassen
      Ich habe einen Führerschein B (Zugfahrzeug + Anhänger max. 350kg)



      Von den Grundvoraussetzungen her ist es also schon mal nicht machbar.

      ABER

      1. Hürde: B96 Führerschein machen in 2 Tagen und Gesamtmasse auf 4250kg erhöhen.

      2. Hürde: AHK an Eos ran. Hier ist meine erste Frage. Laut Internet Angaben darf mein Wagen 1800kg ziehen. Ist das korrekt?

      3. Hürde: Anhänger ablasten lassen auf 2000kg beim TÜV (sollte kein riesen Thema sein).

      4. Hürde: Boot ablasten (Tanks leer, etc, da sind locker noch 200kg drinnen).

      Mit Glück komme ich also auf reale 1800kg Anhängelast mit 100kg Stützlast und in den Papieren auf 20000KG Anhänger, was wichtig ist für den Führerschein.

      Der EOS wiegt leer 1620 und maximal 2030, hat also 410kg Zuladung und laut Angaben 1500kg Anhängelast.

      Für den Führerschein sind die maximalen Werte wichtig. Anhänger 2000kg plus Zugfahrzeug 2030 sind 4030KG, also unter 4250kg. Von daher: CHECK!

      Wenn ich das Boot ablaste auf 1800kg und den EOS nicht ganz blade darf das Gewicht an Anhängelast mehr gezogen werden. Somit 1500kg plus 300 macht noch 110KG Zuladung beim EOS. Das sollte für den Fahrer ausreichen.


      Liege ich richtig oder falsch? Bisher war der EOS meine Eierlegende Wollmilchsau und wenn das jetzt noch klappt wäre es perfekt. Wenn nicht, sind die Zeiten des EOS wohl leider gezählt und es muss etwas anderes her.... ::57
      Kli Kla Klappert wieder ;w130:
      2007-2009: :cscsw: 2.0 FSI; Deep Black Perleffekt Edition 2008
      2016-Dato: :cscsw: 2.0 TDI; Deep Black Perleffekt Individual
    • Hallo Hans,

      ich kann dir nicht alle Fragen beantworten, aber bei der Anhängelast steht für den TDI bei bis 12% Steigung 1.500 kg und bei bis 8% Steigung 1.700 kg. Maximale Stützlast 75 kg.
      Diese drei Werte wirst du nicht so einfach steigern können.

      Eingespartes Gewicht bei der Beladung des EOS kannst du auch nicht zur Anhängelast addierten - nur weil das Zugfahrzeuggewicht geringer ist, hält die Anhängerkupplung nicht automatisch mehr Gewicht aus....

      Um den EOS wäre es schade, ist ein kleineres Boot keine Option?
      Grüße von Beate und Wolfgang
      1. EOS: 2.0 TDI Ed. 2010 - DSG - Deep Black 04.02.2014 - 30.06.2016
      2. EOS: 2.0 TDI Exclusive - DSG - Rising Blue 30.06.2016 - 30.12.2023
      3. Audi S5 B9 FL 30.12.2023 - ??
      2015 - Frühjahrstour - Holland-Frühlings-Tour - Alpentour
      2016 - Frühjahrstour - Spätzletour - Wallistour - Herbsttour
      2017 - Frühjahrstour - Holland Frühlingstour - Im Norden von Hessen - Herbsttour - 11. Forums-Geburtstag
      2018 - Frühjahrstour - Spätzletour - Herbsttour - Großglockner Tour
      2019 - Frühjahrstour - Knöpfletour - Heidetour - Herbsttour
      2020 -
      Frühjahrstour - Alpentour - Spätzletour 2.0 (nur Samstag) - Herbsttour
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      - Kroatien - Herbsttour
      2023 - Frühjahrstour
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    • SeaShore schrieb:

      Laut Internet Angaben darf mein Wagen 1800kg ziehen. Ist das korrekt?

      Ich fürchte, der Eos darf nur 1700 kg ziehen.
      Beim mir steht im Fahrzeugschein (O.1) 1500kg und in den Bemerkungen, 1700kg bei bis zu 8% Steigung. Ich glaube, dass ist beim TDI auch so. Maximales Gesamtgewicht des Zuges ist 3465kg


      Uups, Wolfgang war schneller
    • Du hast ja einen 2008er - da sollten es noch 1500kg Anhängelast unabhängig von der Steigung sein.
      Steht aber für deinen EOS genau im Fahrzeugschein.
      Die Stützlast bekommst du problemlos auf 75kg runter, wenn du dein Boot auf dem Trailer leicht nach hinten versetzt.

      Aber das Gesamtgewicht des Hängers darf weder das Gesamtgewicht des EOS (bei Geländewagen das 1,5fache) noch die obige Vorgabe zzgl. der erlaubten Stützlast überschreiten.
      Daher darf die zulässige Anhängelast dann m.M.n. maximal bei 1575 kg liegen.

      Anhänger Kuhnert informiert ganz nett zu dem Thema: Link
      Die meisten Menschen bewegen sich auf dem goldenen Mittelweg und wundern sich, wenn er verstopft ist.
      (Hellmut Walters, 1930-85)
    • SeaShore schrieb:

      3. Hürde: Anhänger ablasten lassen auf 2000kg beim TÜV (sollte kein riesen Thema sein).
      Das ist nicht nötig. Es zählt das tatsächliche Gewicht. Ich ziehe auch meinen Bootstrailer, der für 3,5 Tonnen zugelassen ist, wenn das Boot nicht drauf ist.
    • Ich rede mal nicht um den Brei herum und schmeiß nicht mit technischen Daten um mich.
      Das Boot darfst und solltest du nicht mit dem EOS ziehen!
      Ich hab selber auch einen Daycruiser (knapp 1800Kg Gesamtgewicht mit Trailer) aber dafür ist mein Sharan zuständig, mit 2500Kg Anhängelast.
      So ein Gewicht an der AHK tut dem EOS nicht gut und ist dafür auch nicht ausgelegt. Mir tut es ja schon weh zu lesen, dass Wohnwägen damit gezogen werden!
      Der EOS ist ein Alltags- und Spaß Fahrzeug aber kein Arbeitstier.
      Grüße Artur

      :cscweiss: Wer Ordnung hält, ist nur zu faul zum suchen!
    • Moin,

      nur mal angemerkt zum Thema Führerschein:

      Mit dem FS Klasse B darfst du fahren:

      1. Gespanne bis 3500kg
      2. PKW bis 3500kg +750kg Hänger

      Wären bei 3500kg - 1700kg Anhänger noch 1800kg Eos.
      Zwischenzeitlich gab es eine Regelung, das das tatsächliche Gewicht nicht höher sein durfte als das zGg des Zugfahrzeuges, aber die ist dann mal wieder verfallen.

      B96 oder BE braucht man somit im Endeffekt nur, wenn man zb. nen VW Bus 1800kg leer hat und damit nen PKW Anhänger ziehen will der zb. nen Gesamtgewicht von 2000kg hat, wären dann ja 3800kg.

      Und als kleine Anmerkung am Rande: Man darf am Abschleppseil bzw der Abschleppstange auch nur ziehen was die Anhängelast hergibt. Also den erwähnten 1800kg Bulli darfst du nicht auch nur in die Werkstatt schleppen.

      Generell sehe ich garkeine Probleme mit dem Eos einen Anhänger zu ziehen, es ist die große Stabile Hinterachse vom Passat verbaut, das Anhänger ESP hat das Auto auch und der Antriebsstrang ist der selbe wie in einem Golf Kombi, Passat oder ähnlich großem Auto wo sich dann keiner mockiert, dass man damit Anhänger zieht.

      Grüße,
      Fabian
      Codierungen, Updates und Dachpflege/ -abdichtung und Nachrüstungen am Kamener Kreuz :super:
    • Moin Hans,spätestens an der Slippe drehst du dem Eos das Genick um ! Mein erstes Boot hat mit Trailer 1860 Kilo gewogen.Mein Caddy 3 hat böse damit gekämpft und nach kurzer Zeit verloren.Das DSG Getriebe war nach 60000 KM durch.
      Gruss von Andreas aus Hamburg. :cscsw:
    • Das mit dem Führerschein ist ne ganz tückische Geschichte.

      Für die berechneten Massen, was gefahren werden darf, werden hier nämlich jeweils die zulässigen Gesamtmassen herangezogen. Daher darf man mit dem Eos und Klasse B maximal einen Anhänger mit zul. Gesamtgewicht von 1,5 to ziehen.

      Für die Zieherei gilt dann allerdings die tatsächliche Masse, die der Hänger im aktuellen Beladungszustand hat und die daraus resultierende Stützlast.

      Wenn der Eos das Boot mal einen Ort weiterziehen soll, würde ich mir da keine großen Gedanken machen. Schafft der sicherlich ohne Probleme und auch die Statik vom Fahrzeug und Anhängerkupplung werden mit ausreichend Sicherheiten dimensioniert sein. Passiert allerdings ein Unfall oder die Sheriffs lassen einen auf die Waage rollen...A****karte. Könnte teuer werden.

      Weite Strecken würde ich dem Eos mit der Last keines Falls zumuten. Von der Leistung her macht der TDI das locker. Die Hinterachse wirds sicher auch aushalten. Aber wenn Rahmen und AHK dauerhaft überlastet werden, finden die das sicher nicht schön und die Fahreigenschaften mit zu stark entlasteter Vorderachse sind auch nicht die sichersten bei höheren Geschwindigkeiten auf der Autobahn.
      Gruß Sebastian ;-winke
    • Kommentar gelöscht.

      Hab die 96 mit der 79.06 verwechselt, deshalb ergab mein ganzer Kommentar keinen Sinn mehr.

      Mfg Alex
      Grüße vom schönen Schloss Lichtenstein


      ;-winke Alex


      Mein Fuhrpark:

      ::47
      VW EOS 3.2l ´08

      Audi A3 2.0 TFSI ´08

      Focus MTB Super Bud


      ;w130: :eosschwarz: ;w130:

      VCDS Codierung und Fehlerspeicher auslesen im Raum Reutlingen und Tübingen
      ::47

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Alex_Nadin ()

    • Ja stimmt, das ist der andere Punkt. Slipanlage mit schwerem Hänger und Frontantrieb....

      @Bullifan jr. Bist du sicher, dass die Regelung max Anhängelast nicht größer als zGg des Zugfahrzeuges + Stützlast nicht mehr gültig ist?
      Die meisten Menschen bewegen sich auf dem goldenen Mittelweg und wundern sich, wenn er verstopft ist.
      (Hellmut Walters, 1930-85)
    • @grigguel Doch diese ist denke ich weiterhin gültig. Aber da kommt man mit den freigegebenen Anhängelasten ja eh nie hin.
      Nein es gab noch irgendwas anderes ganz krummes mit tatsächlichen Gewichten und so, dass ist entfallen. Hab ich aber auch nicht mehr im Kopf wie genau die war.
      Codierungen, Updates und Dachpflege/ -abdichtung und Nachrüstungen am Kamener Kreuz :super:
    • SeaShore schrieb:

      Ich habe einen EOS 2.0 TDI (140PS) BJ 2008 - bisher ohne AHKIch habe eine Bayliner 652 mit Siegel Doppelachstrailer - Laut Waage 1940KG - Anhänger ist für 2600kg zugelassen
      Ich habe einen Führerschein B (Zugfahrzeug + Anhänger max. 350kg)
      Ohne auch nur einen Ansatz einer Lösung zu haben...rein interessehalber...wie kam es zu dem Problem?! ;)
      Navi geht´s ;)
    • Ich habe einen 2007er FSI mit werkseitig verbauter AHK und gleich mal nachgeschaut.

      Es sind ohne Einschränkung 1500 kg und bis 8% Steigung 1700 kg Anhängelast eingetragen. Das zulässige Zug-Gesamtgewicht beträgt 3450 kg.
      Dein EOS wiegt leer ca. 1600 kg, mit Beifahrer und ein bißchen Kleinkram bis du bei gut 1700 kg.

      Solange du an Boot und Trailer nicht 240 kg abschrauben kannst (was ich für unrealistisch halte),ist das Thema alleine zulassungstechnisch nicht lösbar. Das zGG des Trailers ist wurscht. Es zählt das tatsächliche Gewicht.

      Gang zu schweigen, daß der EOS weder von der Traktion, noch vom Fahrverhalten und schon gar nicht von der Motorleistung für solch einen Hänger taugt.

      Auch wenn du jetzt deinen EOS gegen einen SUV oder großen Kombi eintauschst, wirst du um den Führerschein-Upgrade nicht herum kommen.
      Ich kenne jetzt kein Zugfahrzeug, das mind. 2 to Anhängelast hat und selbst ein zul. Gesamtgewicht von ca. 1500 kg.

      Auch mit der Schlüsselnummer 96 kommst du auf keinen grünen Zweig. Dann dürfen PKW und Hänger in Summe ein zGG von 4250 kg haben. Mein Zugfahrzeug hat ein zGG von knapp 2400 kg, verblieben für den Hänger wieder nur 1850 kg. Du wirst wohl den Führerschein BE machen müssen.

      Ne 100 er Zulassung wirst du ohne entsprechende Papiere und Nachrüstung der technischen Anforderungen mit dem Trailer wahrscheinlich gar nicht erreichen können. Hier zählt wieder die zul. Gesamtmasse des Hängers.
      Sie dürfte hier das 1,1 fache des Zugfahrzeug-Leergewichts nicht überschreiten.
      Lastest du den Hänger z.B. auf 2090 kg ab, muß das Zugfahrzeug leer 1900 kg auf die Waage bringen. Da bringt mein Zugfahrzeug jedenfalls nicht mit.

      Gruß
      Klaus
      :eosgrau: 2.0 FSI

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Warmduscher ()

    • Bullifan jr. schrieb:

      @grigguel Doch diese ist denke ich weiterhin gültig. Aber da kommt man mit den freigegebenen Anhängelasten ja eh nie hin.
      Nein es gab noch irgendwas anderes ganz krummes mit tatsächlichen Gewichten und so, dass ist entfallen. Hab ich aber auch nicht mehr im Kopf wie genau die war.
      Ich glaube, Du meinst die Rechnerei für ungebremste Anhänger - da gilt die Formel (Leergewicht des ziehenden Fz + 75 kg) /2, (max. 750 kg). die Regelung, dass die (tatsächliche) Anhängelast nicht größer als das zul. Gesamtgewicht des ziehenden Fz sein darf, gilt immer noch. Von daher darfst Du den Dampfer ziehen, da ZGM EOS (2030 kg) > tatsächliche Anhängelast (1800 kg, bzw. 1960 kg). Wenn allerdings in der ZulBesch. Teil 1 ein Wert eingetragen ist, dann gilt der. Und damit ist das Thema durch, weil da offenbar max. 1700 kg zugelassen sind.

      Die Stützlast hat mit der ganzen Rechnerei übrigens nichts zu tun. Dabei geht es lediglich um die Last, die senkrecht von oben auf die Kupplung wirkt und sollte min. 4% der Anhängelast betragen (mehr ist auch in der Regel nicht nötig). Aber wie schon oben erwähnt, kann man da ja durch Verschieben der Ladung Einfluss nehmen.

      Nur der Vollständigkeit halber: Das Ablasten des Trailers ist auf jeden Fall nötig, da bei der Ermittlung der nötigen Fahrerlaubnis die zGM zu addieren sind. Ist die Summe höher als 3500 kg, reicht Kl. B nicht mehr aus. Mit B96 gehen bis zu 4250 kg (nur Ausbildung in Theorie und Praxis, keine Prüfung). Für alles, was drüber geht, benötigt man Kl. BE für die man eine Ausbildung und Prüfung braucht.

      Ich hoffe, jetzt sind alle Klarheiten beseitigt!

      Für alle, die nochmal nachlesen möchten: Hier Klicken!

      Dabbel (der anhängliche)
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    • Geht doch viel einfacher:

      - die Zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 3500Kg nicht übersteigen, egal wie schwer vorn oder hinten!
      - somit zGG EOS 2030Kg + zGG Anhänger max. 1470Kg

      Also nicht möglich!

      Schön dass ich noch den alten 3er hatte, somit ist der kleine 2er mit dabei!
      Grüße Artur

      :cscweiss: Wer Ordnung hält, ist nur zu faul zum suchen!
    • Dabbeljuh schrieb:

      Die Stützlast hat mit der ganzen Rechnerei übrigens nichts zu tun. Dabei geht es lediglich um die Last, die senkrecht von oben auf die Kupplung wirkt und sollte min. 4% der Anhängelast betragen (mehr ist auch in der Regel nicht nötig). Aber wie schon oben erwähnt, kann man da ja durch Verschieben der Ladung Einfluss nehmen
      Meines Wissens nach zählt die Stützlast zur Masse des Zugfahrzeugs: Wenn ich einen Anhänger von 1800 kg Gesamtgewicht und 75 kg Stützlast ankopple, ziehe ich effektiv nur 1725 kg. Verringere ich die Stützlast auf 50 kg durch Verschieben meiner Ladung, erhöhe ich meine Anhängelast auf 1750 kg.
    • Stimmt, das Zugfahrzeug wird zusätzlich belastet und der Anhänger darf schwerer sein, als die zul. Anhängelast. Letzteres gilt aber nur, wenn das zul. Gesamtgewicht des Anhängers über der zul Anhängelast des Zugfahrzeuges liegt. Nachzulesen im § 42 StVZO. Ist in der Praxis aber eher zu vernachlässigen.
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    • Ähmmm, die hin und her Rechnerei ist ja schön und gut, aber ich als Bootsbesitzer würde doch meinen, das Fahrzeug
      sollt an der Slipanlage (meist ziemlich schräg und feucht.....) so viel Masse aufbringen , dass es nicht vom
      (schwereren) Boot ins Gewässer gezogen wird.

      Das passiert häufiger als man glaubt.

      Ich habe ein "kleines" Boot mit einem 1300'er Trailer und würde die Belastung dem Eos nicht zwingend antun.
      Allerdings habe ich genug andere Fahrzeuge, so dass ich darauf nicht angewiesen bin.

      Sich aber einen EOS als Zugmaschine zu halten, würde mir persönlich wiederstreben.

      Auch die Tastsache, dass man ja bei Bootstouren häufig mehr Gepäck dabei hat, welches man nicht im Boot
      transportieren darf (Gewichtsgründe oder weil grünes Nummernschild) schließt den EOS als Boots-Zugfahrzeug
      für mich aus.

      Ich würde den EOS definitiv behalten und mir einen günstigen gebrauchten Jeep oder SUV (4 WD) als Zugmaschine holen.

      Nur meine Meinung.....



      P.S. Ich ziehe mein Boot mit einem VW-Sharan 2.0 TDI mit 220 PS, da merkst du gar nicht dass was an der Anhängerkupplung hängt.