Garantie/Gewährleistung

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    • Garantie/Gewährleistung

      EDIT Admin, vorhergehender Thread : Sehr hinterlistiger Fehler bei der Dichtugspflege


      Tobias Hager schrieb:

      ...Ich hoffe das alles der Händler (ein anderes autohaus 200km weg) übernimmt!
      Was ist es denn für ein Händler? VW Autohaus oder "Kiesplatzhändler"?
      Gewährleistung oder Garantie bei 11 Jahren und knapp 200000 km?

      Ich denke nicht das er es übernehmen wird, da du ihm erstmal die Möglichkeit geben musst den Schaden zu beseitigen.

      Du hast das Fahrzeug aber auf eigene Rechnung abschleppen und "einliefern" lassen...
      Grüße vom schönen Schloss Lichtenstein


      ;-winke Alex


      Mein Fuhrpark:

      ::47
      VW EOS 3.2l ´08

      Audi A3 2.0 TFSI ´08

      Focus MTB Super Bud


      ;w130: :eosschwarz: ;w130:

      VCDS Codierung und Fehlerspeicher auslesen im Raum Reutlingen und Tübingen
      ::47
    • ...Es sei denn dass sie sie vertraglich ausschließen oder das Fahrzeug im Kundenauftrag verkaufen.

      Ist beides auch schon vorgekommen.
      Grüße vom Niederrhein
      Andi :eosschwarz:
      ___________________

      *lacen; When the going gets tough the tough get going. ::064::
      Ich hasse neuerdings Rehböcke....
    • Er darf die Gewährleistung ausschließen aufgrund der Laufleistung und des Kilometerstandes. Muss aber darauf im Kaufvertrag hinweisen bzw. Es vermerken wie etwa "mit dem Alter ensprechenden Mängeln" oder "aufgrund der Laufleistung als Bastlerfahrzeug"... das muss sich aber auch im Preis wiederspiegeln. Es gibt Gerichtsurteile wo Verkäufer trotzdem zur Mängelbeseitigung verdonnert wurden obwohl sie es im KV klar als Bastlerfahrzeug deklariert hatten. Problem war da nur, dass sie es, trotz Zusatz "Bastlerfahrzeug", zum durchschnittlichen Marktpreis verkauft haben. Und das geht nicht.
      Grüße vom schönen Schloss Lichtenstein


      ;-winke Alex


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    • Alex_Nadin schrieb:

      Er darf die Gewährleistung ausschließen aufgrund der Laufleistung und des Kilometerstandes. Muss aber darauf im Kaufvertrag hinweisen bzw. Es vermerken wie etwa "mit dem Alter ensprechenden Mängeln" oder "aufgrund der Laufleistung als Bastlerfahrzeug"... das muss sich aber auch im Preis wiederspiegeln. Es gibt Gerichtsurteile wo Verkäufer trotzdem zur Mängelbeseitigung verdonnert wurden obwohl sie es im KV klar als Bastlerfahrzeug deklariert hatten. Problem war da nur, dass sie es, trotz Zusatz "Bastlerfahrzeug", zum durchschnittlichen Marktpreis verkauft haben. Und das geht nicht.
      Grundsätzlich kann kein Händler eine Gewährleistung ausschließen!

      Nur soviel zu dem Begriff "Bastlerfahrzeug":

      welt.de/motor/article143314467…riff-Bastlerfahrzeug.html

      Klaus
    • Schönwetterfahrer schrieb:

      Rigby Reardon schrieb:

      ...Es sei denn dass sie sie vertraglich ausschließen ...
      Wie soll ein gewerblicher Verkäufer eine Gewährleistung ausschließen können, wenn das Gesetz diese Möglichkeit ausdrücklich untersagt?
      Etwa so: rechtsindex.de/recht-urteile/4…jeglicher-gewaehrleistung
      Grüße vom Niederrhein
      Andi :eosschwarz:
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      Ich hasse neuerdings Rehböcke....
    • Rigby Reardon schrieb:

      Schönwetterfahrer schrieb:

      Rigby Reardon schrieb:

      ...Es sei denn dass sie sie vertraglich ausschließen ...
      Wie soll ein gewerblicher Verkäufer eine Gewährleistung ausschließen können, wenn das Gesetz diese Möglichkeit ausdrücklich untersagt?
      Etwa so: rechtsindex.de/recht-urteile/4…jeglicher-gewaehrleistung
      Ja, aber das Urteil sagt doch genau das Gegenteil: Ein allgemeiner Ausschluss der Gewährleitung ist nicht erlaubt.
      Gruß

      Schönwetterfahrer :littleangel*
    • Ich habe ja nirgends geschrieben dass es rechtlich korrekt ist, oder? :zwinker:::56

      Es ging mir darum dass es möglich ist, wenn man entsprechend den Kaufvertrag gestaltet und der Käufer die Rechtssicherheit nicht kennt.

      In diesem Fall ist die Sachlage jedoch noch nicht rechtskräftig, da in neuer Instanz abschließend verhandelt wird.
      Grüße vom Niederrhein
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    • Leider kann weder das gesamte Urteil noch der Kaufvertrag eingesehen werden. Offensichtlich ist der Händler nicht die Person um der es eigentlich geht, er ist "Streithelfer". Der Beklage, also der Verkäufer ist vmtl. eine Privatperson. Ich denke mal, dass der Händler einen Pkw im Auftrag verkaufte. Und hier ist das Urteil interessant! Grundsätzlich kann eine Privatperson eine Gewährleistung ausschließen. Ein Händler kann die 2 jährige Gewährleistung nur auf 1 Jahr verkürzen.

      Nach diesem Urteil kann ein Händler auch bei einem Verkauf im Auftrag die Gewährleistung für den eigentlichen Verkäufer nicht ausschließen.

      Vielleicht sind hier Juristen bzw. juristisch geschulte EOS-Fahrer, die zu der Diskussion etwas beitragen können. Noch besser wäre es ein neues Thema zu eröffnen, denn die jetzige Diskussion läuft am eigentlichen Thema vorbei.


      klaus

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von reinkla ()

    • reinkla schrieb:


      • Noch besser wäre es ein neues Thema zu eröffnen, denn die jetzige Diskussion läuft am eigentlichen Thema vorbei.

      So seh ich das auch.
      :thumbsup: LG Scheffle & Scheff

      Alpentour 2014, 2015, 2021, Wallistour 2016, Spätzletour 2016, 2018, 2020, 2021, Knöpfletour 2019
      Heidetour 2019, Herbstausfahrt Franken 2018, Frühjahrsausfahrt Franken 2019, 2022, Im Norden von Hessen 2017
      Grenzen erfahren 2017, Badnerländle goEs CraZy der Winterspass 2018, Mittsommernacht 2018
      Forum Geburtstag 5 Jahre 2011, Forum Geburtstag 11 Jahre 2017

      Göttin Nr.1: 08/2010 - 06/2015: 2,0 l TSI/211 PS, DSG, mitternachtblau metallic, Leder deep red, Edition 2010
      Göttin Nr.2: seit 06/2015: 2,0 l TSI/211 PS, DSG, indiumgrau metallic, Leder deep red, "Cup"
    • reinkla schrieb:

      Alex_Nadin schrieb:

      Er darf die Gewährleistung ausschließen aufgrund der Laufleistung und des Kilometerstandes. Muss aber darauf im Kaufvertrag hinweisen bzw. Es vermerken wie etwa "mit dem Alter ensprechenden Mängeln" oder "aufgrund der Laufleistung als Bastlerfahrzeug"... das muss sich aber auch im Preis wiederspiegeln. Es gibt Gerichtsurteile wo Verkäufer trotzdem zur Mängelbeseitigung verdonnert wurden obwohl sie es im KV klar als Bastlerfahrzeug deklariert hatten. Problem war da nur, dass sie es, trotz Zusatz "Bastlerfahrzeug", zum durchschnittlichen Marktpreis verkauft haben. Und das geht nicht.
      Grundsätzlich kann kein Händler eine Gewährleistung ausschließen!
      Nur soviel zu dem Begriff "Bastlerfahrzeug":

      welt.de/motor/article143314467…riff-Bastlerfahrzeug.html

      Klaus
      Vielleicht hab ich da auch ne andere Ansicht zum Thema Bastlerfahrzeug.

      Ein defekter Fensterheber, das Beifahrerschloss ohne Funktion und das Radio ist auch nicht mehr vorhanden. Alles nur Beispiele, aber das berechtigt in meinen Augen den Titel "Bastlerfahrzeug". Denn für mich heißt es "basteln ist angesagt" wenn es nicht meinen Vorstellungen entspricht.

      PS: das waren nur Beispiele und haben mit dem TE seinem Problem nix zu tun.

      Ist auch schwer sich ein Urteil zu bilden oder seine Meinung zu äußern ohne alle Hintergründe zu wissen.
      Was für ein Händler?
      Wie ist der Kaufvertrag aufgebaut?
      etc......

      Mfg Alex
      Grüße vom schönen Schloss Lichtenstein


      ;-winke Alex


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    • Entweder ich verkaufe so ein Auto nur ins Ausland oder ich schreibe in den Kaufvertrag sämtliche Mängel rein.

      So kommt man aus der Gewährleistung raus:

      - Fahrzeug ist nicht Verkehrssicher
      - Dach ist undicht
      - Motor macht Geräusche
      - und so weiter.......

      Die Liste sollte nur lang genug sein, um sich als Händler abzusichern. Unterschreibt der Käufer den Vertrag trotzdem, ist der Händler auf der sicheren Seite!
      Auf, im Vertrag angegebene Mängel, muss man keine Gewährleistung geben!
      Grüße Artur

      :cscweiss: Wer Ordnung hält, ist nur zu faul zum suchen!
    • Vollkommen richtig, für bereits bestehende Mängel gibt es keine Gewährleistung. Ich kann keinen defekten Gegenstand verkaufen und später verlangt der Käufer die kostenlose Reparatur, z.B. Ich verkaufe einen als defekt angegebenen Kühlschrank und der Käufer erwartet anschließend die kostenlose Reparatur.

      Bezogen auf den Pkw-Verkauf: Ich verkaufe z.B. einen 3 Jahre alten Pkw mit defekten Fensterhebern. Klar, für die Fensterheber gibt es keine Gewährleistung. Aber ein Händler kann deshalb nicht die Gewährleistung für den Pkw auschließen, nur weil die Fensterheber als defekt angegeben wurden. Tritt ein Motorschaden nach 2 Monaten ein, greift die Sachmangelhaftung.

      Eins steht fest, es gibt Händler vorallem sg. "Kiesplatzhändler" die versuchen die Gewährleistung aufgrund des Alters, der Laufleistung o.ä. auzuschließen. Das ist aber rechtlich nicht möglich!

      Bastlerfahrzeug? ist ein 2 Jahre alter Pkw mit ausgebautem Radio, defekten Fensterhebern und ausgebauten Lautsprechern ein Bastlerfahzeug und deshalb eind Grund die Gwährleistung auszuschließen? Sicher nicht, aber ein Grund um den Verkausspreis zu drücken.

      Da ich kein Jurist bin, habe ich im Internet nachgelesen und eine interssante Abhandlung gefunden:

      meyer-koering.de/de/meldungen/…ternehmen-30-10-2003.258/



      Klaus

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von reinkla ()

    • Nun ja der TE hat ja kein Bastlerauto gekauft. Er hatt es von einem Händler gekauft und da ist der Ausschluß der Gewährleistung nicht zulässig. Auch bei 200000km und 11 Jahre,

      Unter Privatleuten sieht die Sache anders aus, andere Rechtslage.
    • Ich muss mir wohl eingestehen, dass ich zwei verschiedene Themen auf verschiedenen Plattformen durcheinander gebracht habe und deshalb hier ganz falsch geantwortet habe.

      Ok formulieren wir mal anders:

      Der TE hat das Dach in eine falsche Serviceposition gebracht und dadurch einen Fehler verursacht. Dieser Wagen wurde dann, auf seine Rechnung, von einer Werkstatt (nicht vom Verkäufer) zur Reparatur abgeholt.
      Die Werkstatt hat den Fehler behoben und noch 2 weitere Fehler entdeckt (ZMS und Nageln im Motor). Meiner Meinung nach beides Fehler die man bei der Probefahrt hätte bemerken müssen. Dann hätte man auch den Verkäufer drauf ansprechen können oder die Kiste garnicht erst kaufen müssen.

      Wenn das wirklich alles ist, hast du Null Chancen auf Gewährleistung, denn der Verkäufer kann nichts für deinen Bedienerfehler. Du hast den Wagen nach einer ausführlichen Probefahrt gekauft und bestimmt auch einen Kaufvertrag unterschrieben in dem in etwa sowas steht: "Fahrzeug wurde ausgiebig besichtigt und probegefahren".
      Grüße vom schönen Schloss Lichtenstein


      ;-winke Alex


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