Garantie/Gewährleistung

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    • Unter die Gewährleistung fallen Mängel, die bei bei Übergabe vorhanden waren. Hier ist es egal ob der Mangel hätte bemerkt werden müsssen. Er muss vorhanden gewesen sein, z.b. defekter Synchronring im Getriebe. Das war ein typischr Fehler bei den Getrieben der FSI-Motoren. Wenn der Motor heiß war und man schaltete zu schnell vom ersten in den zweiten Gang bekam man eine laute Rückmeldung vom Getriebe. Das merkte mann aber nur, wenn der Motor richtig heißgefahren und man sehr schnell schaltete. Und hier ist das Problem mit der Gewährleistung. Waren die Synchronringe bereits vor der Übergabe defekt oder später?

      Die Rechtslage ist so, dass für die ersten 6 Monate vermutet wird, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war und somit der Verkäufer den Mangel beheben muss. Außer er kann nachweisen, dass der Mangel erst nach der Übergabe entstanden ist. Und das ist schwer, wenn überhaut unmöglich. Nach diesen 6 Monten tritt die sogenannte Beweislastumkehr in Kraft. Jetzt muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.

      Desweiteren muss der Käufer dem Verkäufer Gelegenhait geben, den Mangel zu beheben! Er kann also nicht einfach in die nächste Werkstatt fahren, den Mangel beheben lassen und dem Verkäufer die Rechnung schicken.

      Unter die Gewährleistung fallen aber nur Mängel, keine Verscheißteile! Und das ist ein weiteres Problem, was ist Verschleiß? Aber hier gibt es genug Listen und Aufstellungen z.B auch vom ADAC. Einige Teile: Radlager, Turbo, Wasserpumpe, Zündkerzen .....

      Als ich meinen EOS kaufte hatte ich das o.a. Problem mit den Synchronringen. In die Kulanz von VW wurde mein EOS nacht mehr aufgenommen. Aber aufgrund der Gewährleistung/Sachmangelhaftung übernahm der Verkäufer die Reparaatur und das nach 4 Monaten! Das Autohaus, ein großer Ford-Händler, wollte zuerst nicht, aber nach einem Schreiben von meinem Rechtsanwalt, ging es plötzlich!

      Klaus