@Thomas,
bei allem Ärger ist es doch zumindest schön zu erfahren, dass der Schaden nun offensichtlich vernünftig behoben wurde.
Ich wünsche Dir, dass nach Abzug der dunklen Wolken nun der Fahrspaß und die Freude am Eos wieder in den Vordergrund rücken (können).
Ich fürchte, dass sich die Versicherungen da in der Regel nichts nehmen.
So sieht in etwa die Standardklausel in den ABK aus:
bei allem Ärger ist es doch zumindest schön zu erfahren, dass der Schaden nun offensichtlich vernünftig behoben wurde.
Ich wünsche Dir, dass nach Abzug der dunklen Wolken nun der Fahrspaß und die Freude am Eos wieder in den Vordergrund rücken (können).
Schönwetterfahrer schrieb:
die Folgeschäden des Glasbruchs sind also von der Teilkasko nicht abgedeckt?! Das ist ja richtig blöd!
Ob das bei jeder Versicherung so ist? Oder sollte man bei der Versicherungsauswahl die Klauseln prüfen?
So sieht in etwa die Standardklausel in den ABK aus:
Glasbruch
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. AlsVerglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten-und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören z. B. Glas- und Kunststoffteile von elektronischen Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind Folgeschäden.
Schöne Grüße aus
Lutz
"Wir haben doch nix gewusst" glaubt uns keiner ein zweites Mal...
Lutz
"Wir haben doch nix gewusst" glaubt uns keiner ein zweites Mal...